Amtliches Steuerhandbuch

KStR/KStH 2026 – Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise im Volltext

Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026: 388 Abschnitte im amtlichen Wortlaut. Richtlinien (R), Hinweise (H) und Anwendungserlasse (AE) erläutern die Anwendung der Gesetze durch die Finanzverwaltung. Sie binden die Finanzverwaltung, nicht die Gerichte.

Inhaltsverzeichnis

Die Abschnitte stehen in der Reihenfolge des amtlichen Handbuchs. Jede Gesetzesnorm führt zum aktuellen Gesetzestext.

§ 4 KStG – Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

§ 5 KStG – Befreiungen

§ 8 KStG – Ermittlung des Einkommens

§ 8b KStG – Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

§ 14 KStG – Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

§ 17 KStG – Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft

§ 25 KStG – Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

§ 26 KStG – Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

§ 30 KStG – Entstehung der Körperschaftsteuer

§ 31 KStG – Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer

§ 35 KStG – Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Anhänge

Ergänzende Texte aus diesem amtlichen Handbuch.

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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