Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH) · Fassung 2026

Anlage 11 III KStH

Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer PersonengesellschaftAnhang des Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH) – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautI. Steuersubjekt 1.Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft a) Alle Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben b) Nur einzelne Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben 2.Beteiligung an einer…

Amtlicher Wortlaut

I. Steuersubjekt

1.Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

a) Alle Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben

b) Nur einzelne Tätigkeiten der Mitunternehmerschaft werden mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben

2.Beteiligung an einer Personengesellschaft mit fehlender Gewinnerzielungsabsicht

II.Einkommensermittlung

III.Gewerbesteuer

IV.Anwendungsregelung

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

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