Anlage 11 KStH
Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2009 II. Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und…
Amtlicher Wortlaut
Übersicht
I. Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2009
II. Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
BMF-Schreiben vom 12. November 2009
III. Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
BMF-Schreiben vom 21. Juni 2017
IV. Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG mittels eines Blockheizkraftwerks
BMF-Schreiben vom 11. Mai 2016
V. Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG
BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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