Steuerberaterprüfung 2027: Ablauf, Zulassung, Termine und Bestehensquote
Auf einen Blick
- Schriftliche Prüfung
- 3 × 6 Stunden
- drei Aufsichtsarbeiten an drei Tagen
Gebührenspanne rechnerisch aus den von den Kammern veröffentlichten Beträgen (Stand 13.10.2026).
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Die Steuerberaterprüfung ist in den §§ 35 bis 39a StBerG und in der Prüfungsordnung des Ersten Teils der DVStB (§§ 1 bis 32) geregelt; die Verordnungsermächtigung steht in § 158 StBerG. Normstand am 13.10.2026: StBerG zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197), DVStB zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372).
Zulassung, Befreiung und organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Bewerber bei Antragstellung vorwiegend beruflich tätig ist. Übt er keine Tätigkeit aus, entscheidet der Wohnsitz, bei mehreren Wohnsitzen der vorwiegende Aufenthalt. Liegt der maßgebliche Ort im Ausland, ist die Kammer am Ort der beabsichtigten Niederlassung im Inland zuständig, sonst die Kammer, bei der die Zulassung beantragt wurde.
Abgenommen wird die Prüfung nicht von der Kammer, sondern von einem Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes, in dem der Bewerber zugelassen wurde. Diese Behörde gibt das Ergebnis bekannt und bescheinigt das Bestehen. Die Bundessteuerberaterkammer bezeichnet die Prüfung als Staatsprüfung, die Akademiker und Praktiker in gleicher Weise ablegen.
Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Personen an: drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, einer davon als Vorsitzender, sowie drei Steuerberater oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft. Mitglieder und Stellvertreter beruft die oberste Landesfinanzbehörde für drei Jahre; es können mehrere Ausschüsse gebildet werden. Entschieden wird mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Mitglieder sind nicht weisungsgebunden.
Wer wird zugelassen?
Die Zulassung setzt eine Vorbildung und mehrjährige praktische Tätigkeit im Steuerrecht voraus.
Zugelassen wird, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen hat und danach praktisch tätig war: mindestens drei Jahre bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren, sonst mindestens zwei Jahre. Bei Bachelor und darauf aufbauendem Master werden die Regelstudienzeiten zusammengerechnet; Praxiszeiten zählen ab dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Ohne Studium wird zugelassen, wer eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt und danach acht Jahre praktisch tätig war; mit bestandener Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt genügen sechs Jahre. Ebenso zugelassen werden Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung und vergleichbare Angestellte nach mindestens sechs Jahren als Sachbearbeiter oder in gleichwertiger Stellung. Diese Fassung des § 36 Abs. 2 StBerG (Gesetz vom 22.11.2019) ist erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen.
Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken; das gilt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen. Fehlt bei der Entscheidung noch Praxiszeit, kann die Zulassung unter der Bedingung ausgesprochen werden, dass die Voraussetzung spätestens bei Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt ist.
Zulassung im Detail: Antrag, verbindliche Auskunft, Befreiung, Wortlaut § 36 StBerG →
Die schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten. Zwei sind den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StBerG zu entnehmen (Verfahrensrecht, Ertragsteuern, Bewertung/Erbschaftsteuer/Grundsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern), eine den Gebieten Buchführung und Bilanzwesen. Jede Arbeit kann sich daneben auf andere Prüfungsgebiete erstrecken.
Geschrieben wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen: am ersten Tag die Klausur „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete“, am zweiten die Klausur zum Ertragsteuerrecht, am dritten „Buchführung und Bilanzwesen“. So stehen die Klausuren in den Terminplänen der Prüfungsstelle NRW für 2026 und 2027; die Bundessteuerberaterkammer nennt dieselben drei Bereiche.
Die Bearbeitungszeit bestimmt die oberste Landesfinanzbehörde; sie soll je Aufsichtsarbeit mindestens vier und höchstens sechs Stunden betragen. In der Praxis sind es sechs Stunden je Klausur: So steht es im Berliner Merkblatt für 2026, und die Steuerberaterkammer Hessen beschreibt die Prüfung als drei sechsstündige Klausuren.
- gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
- · gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Startseite mit Terminplänen der Steuerberaterprüfung 2026 und 2027
4 weitere Quellen
- bstbk.de – Steuerberaterprüfung
- stbkammer-mv.de – Expertenberuf Steuerberater (Abschnitte Steuerberaterausbildung, Steuerberater…
- stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung (mit Abschnitt „Reform der Steuerberaterprüfung“)
- Tag 1 · 05.10.2027Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
- Tag 2 · 06.10.2027Ertragsteuerrecht
- Tag 3 · 07.10.2027Buchführung und Bilanzwesen
Hilfsmittel
Für die Klausuren 2026 waren Textausgaben folgender Gesetze samt etwaiger Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: AO, FGO, VwZG; ErbStG, BewG; UStG; EStG, KStG, GewStG; UmwG, UmwStG; AStG; InvZulG; GrEStG, GrStG; BGB, HGB, AktG, GmbHG; StBerG; ZPO.
Zugelassen sind Textausgaben beliebiger Verlage, als Loseblattsammlung oder gebunden. Sie dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Die Textausgaben sind selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen.
Erlaubt ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner, sofern er keine Verbindung mit dem Internet herstellen kann.
Prüfungsgebiete
Die acht Prüfungsgebiete stehen in § 37 Abs. 3 StBerG. Unser Lernpfad ordnet sie den drei Klausurtagen und der mündlichen Prüfung zu.
Prüfungsgebiete sind: 1. steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, 2. Steuern vom Einkommen und Ertrag, 3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer, 4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts, 5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union, 6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, 7. Volkswirtschaft, 8. Berufsrecht. Es müssen nicht alle Gebiete Gegenstand der Prüfung sein.
Zuordnung zu den Klausurtagen: redaktionelle Gliederung von Steuerberaterexamen.io; jede Klausur kann sich auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken (§ 16 DVStB).
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag über einen Gegenstand der Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten, in denen Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden. Ein Prüfungsabschnitt ist die gesamte Prüfungstätigkeit eines Ausschussmitglieds; jedes der sechs Mitglieder prüft also einen Abschnitt. Der Vorsitzende leitet die Prüfung und darf jederzeit eingreifen.
Für den Vortrag erhält jeder Bewerber eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl. Die Vortragsdauer regelt die DVStB nicht; die Kammern geben sie unterschiedlich vor: höchstens 10 Minuten in NRW, München und Schleswig-Holstein, etwa 10 Minuten in Hamburg, Hessen, Nürnberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, mindestens fünf und höchstens sieben Minuten in Berlin.
Die auf jeden Bewerber entfallende Prüfungszeit soll 90 Minuten nicht überschreiten. Geprüft wird in Gruppen: In München sitzen regelmäßig vier Prüflinge sechs Prüfern gegenüber; Nürnberg nennt in einem FAQ-Dokument von Dezember 2020 vier Bewerber je Prüfungstag mit Beginn um 8.45 Uhr und Ende gegen 14.00 Uhr, zuerst die Vorträge, danach die Prüfungsabschnitte. Schleswig-Holstein prüft vormittags ab 8.30 Uhr und nachmittags ab 14.00 Uhr, die Vorbereitungszeiten beginnen im 15-Minuten-Abstand.
- gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand 30.04.2026)
- · stbk-berlin.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
8 weitere Quellen
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- stbk-sh.de – Hinweise zum voraussichtlichen Ablauf der mündlichen Steuerberaterprüfung
- stbk-hamburg.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand Februar 2026)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-nuernberg.de – Orientierung (Steuerberaterprüfung)
- sbk-rlp.de – Mündliche Prüfung – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- stbk-nuernberg.de – FAQ zur Steuerberaterprüfung
Ablauf der mündlichen Prüfung →30 Kurzvortragsthemen mit Mustergliederung →
Bewertung und Bestehen
Bewertet wird mit sechs Notenstufen von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend); halbe Zwischennoten sind zulässig. Note 4 (ausreichend) steht für eine Leistung, die abgesehen von einzelnen Mängeln durchschnittlichen Anforderungen entspricht, Note 5 (mangelhaft) für eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung. Gesamtnoten sind die Summe der Einzelnoten geteilt durch deren Zahl, auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Für die schriftliche Prüfung wird aus den drei Klausurnoten eine Gesamtnote gebildet. Übersteigt sie 4,5, ist der Bewerber von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden. Er erhält einen schriftlichen Bescheid mit den Einzelnoten der Aufsichtsarbeiten und der Gesamtnote.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe der Gesamtnoten für die schriftliche und die mündliche Prüfung 4,15 nicht übersteigt. Schriftlicher und mündlicher Teil zählen also je zur Hälfte. Ein Zeugnis mit Noten gibt es nicht: Mitgeteilt wird nur, ob die Prüfung bestanden ist.
Der Notenrechner zeigt, welche mündliche Gesamtnote Sie bei Ihren Klausurnoten höchstens brauchen.
Zum Notenrechner →Termine und Fristen
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2026 fand bundeseinheitlich vom 6. bis 8. Oktober 2026 statt. Festgelegt wurde der Termin durch gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2025.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2027 ist für den 5. bis 7. Oktober 2027 angesetzt; die nordrhein-westfälischen Kammern haben ihn in ihrer Bekanntmachung vom 01.04.2026 als bundeseinheitlichen Termin bekannt gemacht. Terminplan NRW: Zulassungsverfahren seit 01.05.2026 eröffnet, Antragsfrist 30.04.2027, Zahlungsfrist für die Prüfungsgebühr 31.07.2027, Klausuren am 05.10.2027 (Verfahrensrecht), 06.10.2027 (Ertragsteuerrecht) und 07.10.2027 (Buchführung und Bilanzwesen).
Die Kammern nennen als Antragsschluss durchweg den 30. April des Prüfungsjahres, in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich als Ausschlussfrist (Prüfung 2026: 30.04.2026, Prüfung 2027: 30.04.2027). Gestellt wird der Antrag über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern (stbk-antragsportal.de); in NRW ist das der einzige Weg, beglaubigte Nachweise sind dort zusätzlich per Post einzureichen, und die bloße Zahlung der Gebühr wahrt die Frist nicht. In NRW kann der Antrag ab Mai des Vorjahres gestellt werden.
Die Prüfungsgebühr ist bis zu dem von der Kammer bestimmten Zeitpunkt zu zahlen; wer nicht rechtzeitig zahlt, verzichtet damit auf die Zulassung. Wer bis zu dem von der Kammer bestimmten Zeitpunkt zurücktritt, zahlt die Gebühr nicht; bei Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit wird die Hälfte erstattet. Zahlungsfrist ist bei den meisten Kammern der 31. Juli des Prüfungsjahres (NRW 2026: 31.07.2026, 2027: 31.07.2027), in Sachsen-Anhalt der 31. August.
Die mündliche Prüfung folgt im Jahr nach den Klausuren; der Zeitraum unterscheidet sich je Kammer. Veröffentlichte Angaben: Hamburg Anfang Januar bis Anfang März, Nürnberg in der Regel 20. Januar bis 31. März, München Ende Januar bis Ende April, Sachsen Ende Januar bis Anfang Februar, NRW Mitte Februar bis Mitte April, Rheinland-Pfalz ca. Mitte Februar bis Ende April 2027, Hessen voraussichtlich Februar bis April 2027, Berlin voraussichtlich ab Ende Februar 2027, Baden-Württemberg laut Merkblatt in der Regel Februar bis Mai.
Wann die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitgeteilt werden, legt jede Kammer selbst fest: Berlin kündigt sie für Mitte Dezember 2026 an, München und Nürnberg teilen sie Anfang Januar mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mit, die Prüfungsstelle NRW ca. Ende Januar. Vor der Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse gibt es keine Auskünfte.
- stbk-hamburg.de – Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin…
- · bstbk.de – Pressemitteilung 16/2026 vom 09.10.2026: Modernisierung der Steuerberaterprüfu…
- · steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2027 – Bekanntmachu…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Startseite mit Terminplänen der Steuerberaterprüfung 2026 und 2027
16 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand 30.04.2026)
- stbk-hamburg.de – Antragstellung
- steuerberaterpruefung-bw.de – Merkblatt Zulassung zur Steuerberaterprüfung (Stand Dezember 2025)
- stbk-berlin.de – Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2025 – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und z…
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026 – Bekanntmachu…
- stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
- stbk-sachsen-anhalt.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand: März 2026)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Steuerberaterprüfung (Bekanntmachungen, Merkblätter, Termine 2026–2032)
- stbk-hamburg.de – Steuerberaterprüfung – Wichtige Informationen
- stbk-nuernberg.de – Prüfungstermine/-orte
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- sbk-rlp.de – Mündliche Prüfung – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – FAQ
Kosten
Das Gesetz sieht 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung, auf Befreiung oder auf verbindliche Auskunft und 1.000 Euro für die Prüfung vor. Die Kammern können in ihrer Gebührenordnung andere Beträge bestimmen. Antragsgebühren sind bei Antragstellung zu zahlen; wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, wird die Hälfte erstattet.
Von den Kammern veröffentlichte Prüfungsgebühren (Stand 13.10.2026): Berlin 1.000 Euro, Rheinland-Pfalz 1.100, Brandenburg 1.200, Niedersachsen 1.200, NRW 1.200 für 2026 und 1.400 für 2027, Saarland 1.250, Sachsen-Anhalt 1.300, Thüringen 1.300, München und Nürnberg 1.350, Baden-Württemberg 1.500, Bremen 1.500, Hessen 1.500, Schleswig-Holstein 1.500, Hamburg 1.600, Sachsen 1.750 (ab 2026, zuvor 1.300), Mecklenburg-Vorpommern 1.800. Niedersachsen und Hamburg nennen kein Prüfungsjahr; Bremen führt auf einer Unterseite noch 1.000 Euro.
Von den Kammern veröffentlichte Gebühren für den Zulassungsantrag (Stand 13.10.2026): 200 Euro in Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen; 240 in Sachsen-Anhalt; 250 in NRW, Niedersachsen und Bremen; 300 in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, München, Nürnberg, im Saarland und in Schleswig-Holstein; 400 in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gebühr fällt auch bei wiederholter Antragstellung an.
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- · bstbk.de – Steuerberaterprüfung
18 weitere Quellen
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026 – Bekanntmachu…
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2027 – Bekanntmachu…
- stbk-berlin.de – Steuerberaterprüfung und -bestellung
- sbk-rlp.de – Steuerberater
- steuerberaterkammer-brandenburg.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-niedersachsen.de – Informationen zur Steuerberaterprüfung
- stbk-saarland.de – Wie werde ich Steuerberater/in?
- stbk-sachsen-anhalt.de – Steuerberater (So werden Sie Steuerberater; Das Steuerberaterexamen; Digitale…
- stbk-thueringen.de – Termine und Anmeldung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-nuernberg.de – Orientierung (Steuerberaterprüfung)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-stuttgart.de – Steuerberater Prüfung
- stbkammer-bremen.de – Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
- stbk-sh.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-hamburg.de – Steuerberaterprüfung
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- stbkammer-mv.de – Expertenberuf Steuerberater (Abschnitte Steuerberaterausbildung, Steuerberater…
Bestehensquote
Bundesweit haben in der Prüfung 2025/2026 2.255 von 4.491 Teilnehmern bestanden – 50,2 %. Die Quote bezieht sich auf alle, die die schriftliche Prüfung vollständig abgelegt haben.
- 2025/2650,2 %
- 2024/2552,1 %
- 2023/2451,6 %
- 2022/2345,1 %
- 2021/2258,4 %
- 2020/2148,5 %
- 2019/2057,2 %
- 2018/1957,5 %
- 2017/1850,5 %
- 2016/1741,6 %
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistiken über das Ergebnis der Steuerberaterprüfung (ab 2009)
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2010: Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2010/2011
11 weitere Quellen
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung 2025/2026 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2016: Steuerberaterprüfung 2016 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2017: Steuerberaterprüfung 2017 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2018: Steuerberaterprüfung 2018 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2019: Steuerberaterprüfung 2019 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2020: Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- web.archive.org – Steuerberaterprüfung 2020 im Bundesgebiet – Schlussmeldung (frühere Fassung, J…
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2021: Steuerberaterprüfung 2021 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2022: Steuerberaterprüfung 2022 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2023: Steuerberaterprüfung 2023/2024 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Statistik 2024: Steuerberaterprüfung 2024/2025 im Bundesgebiet – Schlussmeldung
Rücktritt und Wiederholung
Bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit kann der Bewerber durch Erklärung gegenüber der Kammer oder der Aufsicht zurücktreten. Als Rücktritt gilt auch, wer zu einer Aufsichtsarbeit nicht erscheint. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt, der Versuch wird also nicht verbraucht; die gesamte Prüfung ist später neu abzulegen. Auch eine Erkrankung unmittelbar vor oder während der Klausuren wird als Rücktritt behandelt.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden; insgesamt sind also drei Versuche möglich. Für jede Wiederholung ist eine neue Zulassung nötig. Wiederholt wird stets die gesamte Prüfung, einzelne bestandene Klausuren bleiben nicht erhalten.
Geplante Reform der Steuerberaterprüfung
Noch nicht beschlossen: Das parlamentarische Verfahren steht aus. Für die Prüfung 2027 gilt bis auf die Wiederholbarkeit weiter das bisherige Recht.
Das Bundesfinanzministerium hat im Februar 2026 Diskussionsentwürfe und am 13.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht vorgelegt. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung am 07.10.2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus; die begleitende Neufassung der Prüfungsordnung (DVStB) lag am 13.10.2026 noch nicht als Referentenentwurf vor.
Der Regierungsentwurf hebt die Beschränkung auf zwei Wiederholungen auf: Die Prüfung soll unbeschränkt wiederholt werden können (§ 37 Abs. 4 StBerG-E). Das soll ausdrücklich auch für Bewerber gelten, die bereits dreimal erfolglos teilgenommen haben. Nach der Übergangsvorschrift (§ 157f StBerG-E) greift die unbeschränkte Wiederholung schon für die Prüfungskampagne 2027; eine Anmeldung zur Prüfung bleibt erforderlich.
Künftig soll jedes erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium ohne Vorgabe der Fachrichtung den Zugang eröffnen (§ 36 Abs. 1 StBerG-E); ein Fachhochschulstudium gilt als Hochschulstudium. Die Praxiszeiten bleiben: drei Jahre bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren, zwei Jahre bei vier Jahren oder mehr. Ohne Studium bleibt es bei acht Jahren nach kaufmännischer Ausbildung und sechs Jahren nach der Prüfung zum Bilanzbuchhalter (auch Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung) oder Steuerfachwirt sowie bei sechs Jahren im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Auf Prüfungen, die vor dem 01.01.2028 beginnen oder begonnen haben, bleibt nach § 157f StBerG-E das bisherige Recht anwendbar: Die Prüfung 2027 wird also noch nach alter Rechtslage abgelegt, einschließlich etwaiger Überdenkungs- und Klageverfahren. Das neue Recht gilt damit erstmals für die Prüfung 2028; einzige Ausnahme ist die unbeschränkte Wiederholbarkeit, die schon für 2027 gelten soll.
Die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens soll das Bundesfinanzministerium durch Rechtsverordnung regeln (§ 158 StBerG-E), unter anderem die Gliederung der Prüfung, den Prüfungszeitraum, die Prüfungsgebühren, die Gültigkeitsdauer der Ergebnisse von Aufsichtsarbeiten und die Wiederholung der mündlichen Prüfung. Die Begründung nennt als Ziel, einzelne Aufsichtsarbeiten in verschiedenen Prüfungsterminen ablegen zu können. Die bisher gesetzlich verlangte bundeseinheitliche Festlegung von Termin, Aufgaben und Hilfsmitteln wandert in die Verordnung.
Wie prüfungsreif sind Sie heute?
Fünf Fragen quer durch die Prüfung: je eine aus den drei Klausurtagen, eine Wissensfrage und eine Prüferfrage aus der Mündlichen. Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Das FA gibt einen Einkommensteuerbescheid am Donnerstag, 15.01.2026, zur Post (Inland). Wann gilt er als bekannt gegeben?
Seit 1.1.2025 gilt die Viertagesfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Aufgabetag zählt nicht mit: 16.01. (1), 17.01. (2), 18.01. (3), 19.01.2026 (4). Der 19.01.2026 ist ein Montag, eine Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO ist nicht nötig. Der 18.01. wäre das Ergebnis der alten Dreitagesfiktion (und zudem ein Sonntag).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
S erwirbt ein Mietshaus mit notariellem Vertrag vom 10.5.2016 (Übergang von Nutzen und Lasten am 1.7.2016) und veräußert es mit notariellem Vertrag vom 1.6.2026 (Übergang am 1.7.2026). Wie ist die Veräußerung zu beurteilen?
Für Anschaffung und Veräußerung ist jeweils der Abschluss des obligatorischen Vertrags maßgeblich (H 23 (Veräußerungsfrist) EStH). Die Frist begann am 10.5.2016 und endete mit Ablauf des 10.5.2026; der Verkaufsvertrag vom 1.6.2026 liegt außerhalb. Übergang von Nutzen und Lasten und Grundbucheintragung sind unerheblich. Die Vermietung nimmt das Grundstück nicht vom Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?
Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Frau Kandidatin, ein Mandant fragt Sie, ob sein Bekannter, ein Bilanzbuchhalter ohne Bestellung, ihm die Einkommensteuererklärung machen darf. Wer ist denn eigentlich zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt?
- Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind (§ 2 StBerG).
- Unbeschränkt befugt sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie entsprechende Berufsausübungsgesellschaften (§ 3 StBerG).
- Beschränkte Befugnisse nach den §§ 4 bis 4e StBerG, z. B. Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Befugnis (§ 4 StBerG); ferner vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung durch EU/EWR-Berufsangehörige (§ 3a StBerG).
- Unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung ist erlaubt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG), außerhalb des Angehörigenkreises (§ 15 AO) aber nur durch oder unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person (§ 6 Abs. 2 StBerG); die entgeltliche Erstellung der Steuererklärung durch den Bilanzbuchhalter ist unzulässig, ihm sind nur die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG genannten Tätigkeiten erlaubt (u. a. Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung).
Typische Nachfrage: Welche Folgen hat eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen?
Häufige Fragen zur Steuerberaterprüfung
Wann ist die Steuerberaterprüfung 2027?
Der schriftliche Teil ist für den 5. bis 7. Oktober 2027 angesetzt (Di–Do). Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 30. April 2027 gestellt sein, die Prüfungsgebühr ist bei den meisten Kammern bis zum 31. Juli 2027 zu zahlen. Die mündliche Prüfung folgt im Jahr darauf; der Zeitraum unterscheidet sich je Kammer (für die Prüfung 2026: zwischen Anfang Januar und Mai 2027).
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2027 – Bekanntmachu…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Startseite mit Terminplänen der Steuerberaterprüfung 2026 und 2027
15 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand 30.04.2026)
- stbk-hamburg.de – Antragstellung
- steuerberaterpruefung-bw.de – Merkblatt Zulassung zur Steuerberaterprüfung (Stand Dezember 2025)
- stbk-berlin.de – Amtliche Bekanntmachung Nr. 18/2025 – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und z…
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026 – Bekanntmachu…
- stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
- stbk-sachsen-anhalt.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand: März 2026)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Steuerberaterprüfung (Bekanntmachungen, Merkblätter, Termine 2026–2032)
- stbk-hamburg.de – Steuerberaterprüfung – Wichtige Informationen
- stbk-nuernberg.de – Prüfungstermine/-orte
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- sbk-rlp.de – Mündliche Prüfung – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
Wer darf die Steuerberaterprüfung ablegen?
Zugelassen wird, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (oder ein anderes Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung) abgeschlossen hat und danach praktisch tätig war: drei Jahre bei einer Regelstudienzeit unter vier Jahren, sonst zwei Jahre. Ohne Studium genügen eine kaufmännische Ausbildung und acht Jahre Praxis, als geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre; Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung brauchen sechs Jahre als Sachbearbeiter. Die Praxis muss mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Finanzbehörden verwalteten Steuern umfassen (§ 36 StBerG).
Wie hoch ist die Bestehensquote der Steuerberaterprüfung?
Für die Prüfung 2025/2026 lag sie bundesweit bei 50,2 % (2.255 von 4.491). Die amtliche Quote bezieht sich auf alle, die die schriftliche Prüfung vollständig abgelegt haben; Rücktritte vor oder während der Klausuren zählen nicht mit. In den zehn Prüfungsjahren 2016 bis 2025 lag sie zwischen 41,6 % und 58,4 %.
Wie oft darf man die Steuerberaterprüfung wiederholen?
Nach geltendem Recht zweimal – insgesamt sind also drei Versuche möglich, und wiederholt wird stets die gesamte Prüfung (§ 35 Abs. 4 StBerG). Ein Rücktritt bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Klausur verbraucht keinen Versuch. Der Regierungsentwurf vom 07.10.2026 sieht vor, die Prüfung unbeschränkt wiederholbar zu machen, und zwar schon für die Prüfung 2027; verabschiedet ist er noch nicht (Stand 13.10.2026).
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- · gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
6 weitere Quellen
- bstbk.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – FAQ
- sbk-rlp.de – Gebühren – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- bundesfinanzministerium.de – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steue…
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung (mit Abschnitt „Reform der Steuerberaterprüfung“)
Was kostet die Steuerberaterprüfung?
Das Gesetz sieht 200 Euro für den Zulassungsantrag und 1.000 Euro für die Prüfung vor; die Kammern dürfen in ihrer Gebührenordnung andere Beträge bestimmen und tun das überwiegend. Veröffentlicht sind (Stand 13.10.2026) Zulassungsgebühren von 200 bis 400 Euro und Prüfungsgebühren von 1.000 bis 1.800 Euro.
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- · bstbk.de – Steuerberaterprüfung
18 weitere Quellen
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2026 – Bekanntmachu…
- steuerberaterkammer-westfalen-lippe.de – Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2027 – Bekanntmachu…
- stbk-berlin.de – Steuerberaterprüfung und -bestellung
- sbk-rlp.de – Steuerberater
- steuerberaterkammer-brandenburg.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-niedersachsen.de – Informationen zur Steuerberaterprüfung
- stbk-saarland.de – Wie werde ich Steuerberater/in?
- stbk-sachsen-anhalt.de – Steuerberater (So werden Sie Steuerberater; Das Steuerberaterexamen; Digitale…
- stbk-thueringen.de – Termine und Anmeldung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-nuernberg.de – Orientierung (Steuerberaterprüfung)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-stuttgart.de – Steuerberater Prüfung
- stbkammer-bremen.de – Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
- stbk-sh.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-hamburg.de – Steuerberaterprüfung
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- stbkammer-mv.de – Expertenberuf Steuerberater (Abschnitte Steuerberaterausbildung, Steuerberater…
Wie lange dauern die Klausuren der Steuerberaterprüfung?
Die DVStB sieht vier bis sechs Stunden je Aufsichtsarbeit vor; in der Praxis sind es sechs Stunden je Klausur an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, Ertragsteuerrecht, Buchführung und Bilanzwesen.
- gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
- · stbk-berlin.de – Merkblatt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 (Stand 06/2026)
4 weitere Quellen
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung (mit Abschnitt „Reform der Steuerberaterprüfung“)
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Startseite mit Terminplänen der Steuerberaterprüfung 2026 und 2027
- bstbk.de – Steuerberaterprüfung
- stbkammer-mv.de – Expertenberuf Steuerberater (Abschnitte Steuerberaterausbildung, Steuerberater…
Ab welcher Note ist die Steuerberaterprüfung bestanden?
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wessen Gesamtnote der drei Klausuren 4,5 nicht übersteigt. Bestanden ist die Prüfung, wenn der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt; beide Teile zählen je zur Hälfte. Ein Zeugnis mit Noten gibt es nicht – mitgeteilt wird nur, ob bestanden ist.
Wie läuft die mündliche Steuerberaterprüfung ab?
Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und sechs Prüfungsabschnitten; jedes der sechs Ausschussmitglieder prüft einen Abschnitt. Für den Vortrag erhalten Sie eine halbe Stunde vor Beginn drei Themen zur Wahl. Die Vortragsdauer legen die Kammern fest – meist höchstens oder etwa zehn Minuten, in Berlin fünf bis sieben Minuten. Die Prüfungszeit je Bewerber soll 90 Minuten nicht überschreiten.
- gesetze-im-internet.de – Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollm…
- · steuerberaterpruefung-nrw.de – Merkblatt Steuerberaterprüfung (Stand 30.04.2026)
9 weitere Quellen
- stbk-berlin.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung
- steuerberaterkammer-muenchen.de – Mündliche Prüfung
- stbk-sh.de – Hinweise zum voraussichtlichen Ablauf der mündlichen Steuerberaterprüfung
- stbk-hamburg.de – Merkblatt zur Steuerberaterprüfung (Stand Februar 2026)
- stbk-hessen.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-nuernberg.de – Orientierung (Steuerberaterprüfung)
- sbk-rlp.de – Mündliche Prüfung – Informationen für Steuerberaterprüflinge
- sbk-sachsen.de – Steuerberater/-in werden
- stbk-nuernberg.de – FAQ zur Steuerberaterprüfung
Welche Hilfsmittel sind in den Klausuren erlaubt?
Textausgaben der zugelassenen Gesetze (2026 unter anderem AO, FGO, UStG, EStG, KStG, GewStG, ErbStG, BewG, HGB und StBerG) samt Durchführungsverordnungen und Richtlinien, aus beliebigen Verlagen. Erlaubt sind Unterstreichungen, Markierungen und Griffregister, aber keine Anmerkungen; Fachkommentare sind ausgeschlossen. Dazu ein nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Internetverbindung.
Kann man die Steuerberaterprüfung am Laptop schreiben?
Ja, das Gesetz erlaubt eine elektronische schriftliche Prüfung. 2026 schrieben rund 2.200 Kandidatinnen und Kandidaten am Laptop; möglich war das in 15 der 21 Kammerbezirke, in Sachsen wird seit 2026 nur noch elektronisch geprüft. Ab 2027 prüfen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein ausschließlich digital, Thüringen ab dem Prüfungsjahr 2027/28.
- gesetze-im-internet.de – Steuerberatungsgesetz (StBerG), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 (…
- · bstbk.de – Pressemitteilung 16/2026 vom 09.10.2026: Modernisierung der Steuerberaterprüfu…
7 weitere Quellen
- steuerberaterpruefung-nrw.de – Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2026 in Nordrhein-Westfalen (Stand…
- sbk-sachsen.de – Elektronische Steuerberaterprüfung startet in Sachsen (06.10.2026)
- bstbk.de – Pressemitteilung 01/2026 vom 28.01.2026: Elektronische Steuerberaterprüfung –…
- stbk-berlin.de – Ab 2027 – Digitale Steuerberaterprüfung. Wichtige Informationen zur Steuerbera…
- steuerberaterkammer-brandenburg.de – Mitteilungsblatt 02/2026
- stbk-sh.de – Steuerberaterprüfung
- stbk-thueringen.de – Umstellung auf digitale schriftliche Steuerberaterprüfung – optional ab 2026/2…
Wann gibt es die Ergebnisse der Klausuren?
Das legt jede Kammer selbst fest. Für die Prüfung 2026 kündigt Berlin die Ergebnisse für Mitte Dezember 2026 an; München und Nürnberg teilen sie Anfang Januar mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mit, die Prüfungsstelle NRW etwa Ende Januar. Vor der Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse gibt es keine Auskünfte.
Was ändert die geplante Reform der Steuerberaterprüfung?
Nach dem Regierungsentwurf vom 07.10.2026 soll künftig jedes abgeschlossene Hochschulstudium für die Zulassung genügen (ab der Prüfung 2028), die Prüfung soll unbeschränkt wiederholbar sein (schon ab 2027), und die Prüfungsordnung soll es ermöglichen, einzelne Klausuren in verschiedenen Terminen abzulegen. Die Prüfung 2027 wird im Übrigen noch nach bisherigem Recht abgelegt. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht (Stand 13.10.2026).
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- Termine und FristenKlausurtermine bis 2032, Antragsfrist, Zahlungsfrist, mündliche Prüfung je Kammer.
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Oktober 2027 kommt schneller, als man denkt.
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