Bilanzsteuerrecht in der Steuerberaterprüfung
Alle Themen: Bilanzsteuerrecht
Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.
- Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach Lerneinheit§ 5 Abs. 1 EStG · § 246 HGB · § 242 HGBSehr häufig geprüft
- Anschaffungs- & Herstellungskosten Lerneinheit§ 255 HGB · § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStGSehr häufig geprüft
- Planmäßige Abschreibungen§ 7 EStG · § 253 Abs. 3 HGBSehr häufig geprüft
- Teilwertabschreibung & Wertaufholung Lerneinheit§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG · § 253 HGBSehr häufig geprüft
- Rückstellungen Lerneinheit§ 249 HGB · § 5 Abs. 4a EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStGSehr häufig geprüft
- Ergänzungs- & Sonderbilanzen§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG · § 6 Abs. 5 EStGSehr häufig geprüft
- Rechnungsabgrenzungsposten Lerneinheit§ 250 HGB · § 5 Abs. 5 EStGRegelmäßig geprüft
- Rücklage nach § 6b EStG & Ersatzbeschaffung§ 6b EStG · R 6.6 EStRRegelmäßig geprüft
- Geringwertige Wirtschaftsgüter & Sammelposten§ 6 Abs. 2 EStG · § 6 Abs. 2a EStGRegelmäßig geprüft
- Investitionsabzugsbetrag & Sonderabschreibung§ 7g EStGRegelmäßig geprüft
- Entnahmen & Einlagen§ 4 Abs. 1 EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStGRegelmäßig geprüft
- Latente Steuern§ 274 HGBRegelmäßig geprüft
- HGB-Jahresabschluss: Bewertungsgrundsätze, Gliederung & Größenklassen§ 252 HGB · § 264 HGB · § 266 HGB · § 267 HGBRegelmäßig geprüft
Bilanzsteuerrecht-Check: 5 Fragen
Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Bilanzsteuerrecht. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?
Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Was gehört zu den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks – und was nicht?
- Kaufpreis zuzüglich einzeln zuordenbarer Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten für den Erwerb, Maklerprovision (§ 255 Abs. 1 HGB; H 6.2 (Nebenkosten) EStH)
- Nicht: Finanzierungskosten wie Grundschuldbestellung und Zinsen, da sie nicht dem Erwerb dienen (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB)
- Nicht: abziehbare Vorsteuer (§ 9b Abs. 1 EStG)
- Fehlt eine tragfähige vertragliche Aufteilung: Aufteilung auf Grund und Boden und Gebäude nach dem Verhältnis der Verkehrswerte (H 7.3 (Kaufpreisaufteilung) EStH)
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie Erschließungsbeiträge, die einige Jahre nach dem Erwerb für die erstmalige Erschließung erhoben werden? - 3Klausurfrage · eigene Seite
Eine Maschine hat am 31.12.2025 einen Buchwert von 60.000 € (lineare AfA 10.000 €/Jahr, RND 6 Jahre). Ihr Teilwert beträgt 35.000 €. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor?
Halbe RND = 3 Jahre. Planmäßiger Restbuchwert nach 3 Jahren: 60.000 € − 3 × 10.000 € = 30.000 €. Der Teilwert von 35.000 € liegt also nicht während mindestens der halben RND unter dem planmäßigen Restbuchwert → nicht dauernd (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08). Folge: HB-Verbot (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB), steuerlich keine TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Voraussetzungen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens.
- Ausgabe (Zahlung oder Einbuchung einer Verbindlichkeit) vor dem Abschlussstichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Aufwand nach dem Stichtag – zeitbezogene Gegenleistung (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH)
- Für eine bestimmte, kalendermäßig festgelegte oder nach allgemeingültigen Maßstäben bestimmbare Zeit (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20)
- § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; Ansatzpflicht in HB und StB
Typische Nachfrage: Was gilt, wenn eine Vorauszahlung für eine Leistung von unbestimmter Dauer geleistet wird?
Die Gesetze im Fach Bilanzsteuerrecht
Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
- § 4Gewinnbegriff im Allgemeinen
- § 5Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 6Bewertung
- § 6bÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
- § 7Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 7gInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 15Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 242Pflicht zur Aufstellung
- § 246Vollständigkeit. Verrechnungsverbot
- § 249Rückstellungen
- § 250Rechnungsabgrenzungsposten
- § 252Allgemeine Bewertungsgrundsätze
- § 253Zugangs- und Folgebewertung
- § 255Bewertungsmaßstäbe
- § 264Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
- § 266Gliederung der Bilanz
- § 267Umschreibung der Größenklassen
- § 274Latente Steuern
Weitere Fächer
Klausurtag 3: Handels- und Steuerbilanzrecht, Personengesellschaften, Umwandlungen in der Bilanz.
Bilanz: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche