Rechnungsabgrenzungsposten§ 250 HGB · § 5 Abs. 5 EStG
Lernziele
Sie können die Tatbestandsmerkmale aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1, 2 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 EStG) prüfen.
Sie können RAP von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (antizipative Posten) sowie von Anzahlungen abgrenzen.
Sie können ein Disagio in HB und StB zutreffend behandeln und linear bzw. nach der Zinsstaffelmethode verteilen.
Sie können die Vereinfachungsregel des § 5 Abs. 5 S. 2 EStG anwenden.
Begriff und Funktion der Rechnungsabgrenzung
Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, in das sie wirtschaftlich gehören, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) verwirklichen diesen Grundsatz für zeitraumbezogene Leistungen, die über den Stichtag hinausreichen (R 5.6 Abs. 1 EStR; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH).
- Aktiver RAP (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG): Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
- Passiver RAP (§ 250 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG): Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Handels- und Steuerrecht sind insoweit nahezu wortgleich; es besteht in beiden Bilanzen eine Ansatzpflicht. Das Wort „nur“ in § 5 Abs. 5 S. 1 EStG stellt klar, dass die Aufzählung steuerlich abschließend ist. Nur steuerlich sind daneben als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Stichtag auszuweisende Vorräte sowie als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Stichtag auszuweisende Anzahlungen zu aktivieren (§ 5 Abs. 5 S. 3 EStG; vor dem Jahressteuergesetz 2022: S. 2); § 250 HGB enthält keine entsprechende Regelung.
RAP ordnen Ausgaben und Einnahmen zeitlich zu; der abgegrenzte Betrag wird im Zeitraum der Gegenleistung aufgelöst (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB; R 5.6 Abs. 2 EStR).
| Typische aktive RAP | Typische passive RAP |
|---|---|
| vorausbezahlte Miete, Pacht, Leasingraten | im Voraus erhaltene Miete, Pacht |
| vorausbezahlte Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer (H 5.6 (Kfz-Steuer) EStH) | im Voraus erhaltene Zinsen |
| Disagio (steuerlich Pflicht) | im Voraus vereinnahmte Entgelte für befristete Nutzungsüberlassungen |
| Leasingsonderzahlung für eine bestimmte Grundmietzeit (§ 250 Abs. 1 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH) |
Ausweis: aktiver RAP unter § 266 Abs. 2 C. HGB, passiver RAP unter § 266 Abs. 3 D. HGB.
Klausurhinweis: Empfehlung: Nennen Sie die vier Merkmale ausdrücklich – Ausgabe/Einnahme, vor dem Stichtag, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag, bestimmte Zeit –, weil § 250 Abs. 1 und 2 HGB und § 5 Abs. 5 S. 1 EStG sie kumulativ verlangen.
Tatbestandsmerkmale im Einzelnen
Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Stichtag: Erfasst sind vor dem Abschlussstichtag angefallene Ausgaben und Einnahmen (R 5.6 Abs. 1 EStR), also auch die Einbuchung einer Verbindlichkeit oder Forderung (z. B. Rechnungseingang für eine Jahresmiete im Dezember, Zahlung erst im Januar). Bei abziehbarer Vorsteuer ist nur der Nettobetrag Aufwand (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG); nur dieser wird abgegrenzt.
Aufwand bzw. Ertrag nach dem Stichtag: Die zeitbezogene Gegenleistung muss (teilweise) nach dem Stichtag erbracht werden (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Beispiele sind Miete, Pacht, Darlehen, Versicherung und Kfz-Steuer (H 5.6 (Kfz-Steuer) EStH).
Bestimmte Zeit: Der Zeitraum muss kalendermäßig festgelegt oder anhand allgemeingültiger Maßstäbe bestimmbar sein (H 5.6 (Bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag) EStH; BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20). Auch bei zeitlich nicht begrenzten Dauerleistungen kann ein passiver RAP geboten sein (BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13). Eine bloß individuelle, veränderbare Schätzung genügt nicht (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20).
Berechnung: Bei einem in Monaten festgelegten Leistungszeitraum erfolgt die Abgrenzung nach Monaten (H 5.6 (Bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag) EStH):
RAP = Ausgabe bzw. Einnahme (netto) × Monate nach dem Stichtag / Gesamtmonate des Leistungszeitraums
Beispiel: Versicherungsbeitrag 3.600 € für 1.11.2025 bis 31.10.2026, bezahlt am 1.11.2025. Aufwand 2025: 2/12 = 600 €; aktiver RAP: 10/12 = 3.000 €. Buchung zum Stichtag (wenn bei Zahlung voll als Aufwand gebucht): Aktive Rechnungsabgrenzung 3.000 € an Versicherungsaufwand 3.000 €. Im Folgejahr: Versicherungsaufwand 3.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 3.000 €.
Gewinnwirkung: Bildung eines aktiven RAP erhöht, Bildung eines passiven RAP mindert den Gewinn des laufenden Jahres (jeweils gegenüber einer sofortigen Erfassung als Aufwand bzw. Ertrag).
Klausurhinweis: Empfehlung: Prüfen Sie zuerst die bisherige Buchung, weil davon die Korrekturbuchung zum RAP nach § 250 Abs. 1 oder 2 HGB abhängt.
Abgrenzung: transitorische und antizipative Posten, Anzahlungen
Nur die transitorischen Posten (Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag) sind RAP (R 5.6 Abs. 1 EStR). Antizipative Posten (Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag) werden bei entstandenen Ansprüchen als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen (R 5.6 Abs. 3 EStR). Dessen Verweis auf § 5 Abs. 5 S. 2 EStG betrifft die frühere Satznummer; seit dem JStG 2022 steht die Sonderregel in Satz 3.
| Ausgabe/Einnahme | Aufwand/Ertrag | Posten |
|---|---|---|
| Ausgabe vor dem Stichtag | Aufwand nach dem Stichtag | aktiver RAP |
| Einnahme vor dem Stichtag | Ertrag nach dem Stichtag | passiver RAP |
| Ausgabe nach dem Stichtag | Aufwand vor dem Stichtag | sonstige Verbindlichkeit (bei Ungewissheit: Rückstellung nach R 5.7 Abs. 2 EStR) |
| Einnahme nach dem Stichtag | Ertrag vor dem Stichtag | sonstiger Vermögensgegenstand (Forderung) |
Beispiele für antizipative Posten:
- Zinsen für Dezember 2025, fällig und gezahlt im Januar 2026 → sonstige Verbindlichkeit;
- Festgeldzinsen für November und Dezember 2025, gutgeschrieben bei Fälligkeit im April 2026 → sonstiger Vermögensgegenstand.
Anzahlungen: Vorleistungen auf eine Lieferung oder eine nicht zeitraumbezogene Leistung sind keine RAP (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH):
- geleistete Anzahlungen → Aktivposten (z. B. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen oder Vorräte);
- erhaltene Anzahlungen → Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG).
Abgrenzung zur Rückstellung: Ist eine Verpflichtung nach Entstehung oder Höhe ungewiss und mit Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen, ist statt einer festen Verbindlichkeit eine Rückstellung zu prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR).
Klausurhinweis: Empfehlung: Begründen Sie bei nach dem Stichtag angefallenen Ausgaben ausdrücklich den Ausschluss eines RAP, weil § 250 HGB und R 5.6 Abs. 1 EStR eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Stichtag verlangen.
Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB): Wahlrecht in der HB, Pflicht in der StB
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) zu passivieren (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; steuerlich § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ist der Auszahlungsbetrag niedriger, entsteht ein Disagio (Damnum), das als vorausgezahlter Finanzierungsaufwand über den maßgeblichen Zeitraum verteilt wird (H 6.10 (Damnum) EStH).
| Handelsbilanz | Steuerbilanz | |
|---|---|---|
| Ansatz | Wahlrecht: aktiver RAP oder sofortiger Zinsaufwand (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB) | Pflicht: aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH) |
| Verteilung | planmäßig über die Laufzeit (§ 250 Abs. 3 S. 2 HGB) | über die Laufzeit bzw. den kürzeren Zinsbindungszeitraum (H 6.10 (Zinsfestschreibung) EStH) |
| Ausweis (KapG) | gesondert in der Bilanz oder Angabe im Anhang (§ 268 Abs. 6 HGB) | – |
Das Disagio erfüllt steuerlich die Merkmale einer vorausgezahlten Ausgabe für eine bestimmte Zeit (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH).
Verteilungsmethoden:
- Fälligkeitsdarlehen (endfällig): linear über die Laufzeit (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH).
- Tilgungsdarlehen (Ratentilgung): nach der Zinsstaffelmethode (digital) im Verhältnis der jeweiligen Darlehensstände: Anteil einer Periode = Restschuld der Periode / Summe der Restschulden aller Perioden (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH).
- Ist der Zinsfestschreibungszeitraum kürzer als die Laufzeit, ist das Disagio auf den Zinsbindungszeitraum zu verteilen (H 6.10 (Zinsfestschreibung) EStH).
- Bei vorzeitiger Tilgung ist der verbleibende RAP aufzulösen, bei einer Sondertilgung anteilig im Verhältnis zum Gesamtdarlehensbetrag (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH).
Beispiel: Fälligkeitsdarlehen 100.000 €, Auszahlung 95 % am 1.1.2025, Laufzeit fünf Jahre → Disagio 5.000 €; jährliche Auflösung 1.000 €. Buchung bei Auszahlung: Bank 95.000 € und Aktive Rechnungsabgrenzung 5.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 100.000 €. Zum 31.12.2025: Zinsaufwand 1.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 €.
Klausurhinweis: Empfehlung: Wenn ein niedriger HB-Gewinn gewünscht ist, wählen Sie dort den sofortigen Zinsaufwand (§ 250 Abs. 3 HGB); in der StB aktivieren Sie das Disagio (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH) und zeigen die Abweichung nach § 60 Abs. 2 EStDV.
Vereinfachung für geringe Beträge (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)
Der Ansatz eines RAP kann steuerlich unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: 800 €) nicht übersteigt (§ 5 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 EStG).
Voraussetzungen und Grenzen:
- Die Grenze wird für jede einzelne Ausgabe bzw. Einnahme geprüft, nicht für die Summe aller Vorgänge.
- Das Wahlrecht ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. S. 1 auszuüben (§ 5 Abs. 5 S. 2 Hs. 2 EStG) – also für alle aktiven und passiven RAP mit Beträgen bis zur Grenze. Eine Auswahl einzelner Kleinbeträge ist unzulässig.
- Beträge oberhalb der Grenze sind stets abzugrenzen.
Beispiel: Am 1.10.2025 werden für drei Fahrzeuge je zwölf Monate Kfz-Steuer gezahlt: 480 €, 620 € und 1.440 €. Bei Ausübung des Wahlrechts unterbleibt die Abgrenzung für 480 € und 620 €; für 1.440 € ist ein aktiver RAP von 1.440 € × 9/12 = 1.080 € zu bilden.
Handelsbilanz: § 250 Abs. 1 und 2 HGB enthalten keine ausdrückliche Betragsgrenze. Ob bei unwesentlichen Beträgen aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Abgrenzung verzichtet werden kann, ist damit nicht durch § 5 Abs. 5 S. 2 EStG entschieden.
Klausurhinweis: Empfehlung: Prüfen Sie bei gewünschten steuerlichen Vereinfachungen jeden Einzelbetrag und die einheitliche Ausübung, weil § 5 Abs. 5 S. 2 EStG beides voraussetzt.
Prüfungsschema: Rechnungsabgrenzungsposten
So bauen Sie die Lösung in der Klausur auf – Schritt für Schritt, mit den Normen.
- 1
Zahlungs- bzw. Buchungszeitpunkt: Ausgabe/Einnahme vor dem Stichtag? Wenn nein: antizipativer Posten (sonstige Verbindlichkeit/sonstiger Vermögensgegenstand) oder Rückstellung
- 2
Gegenleistung zeitraumbezogen und für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag? Wenn nein: Anzahlung oder sofortiger Aufwand/Ertrag
- 3
Aktiver oder passiver RAP: § 250 Abs. 1 bzw. 2 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG
- 4
Vereinfachung prüfen: Einzelbetrag bis zur Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG, einheitliche Ausübung (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)
- 5
Sonderfall Disagio: HB-Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), StB-Pflicht; Verteilung linear bzw. nach Zinsstaffel, Zinsbindungszeitraum beachten
- 6
Höhe zeitanteilig (netto) berechnen; Korrekturbuchung ausgehend von der bisherigen Buchung; Auflösung im Folgejahr
- 7
Gewinnauswirkung HB/StB darstellen
Klausurfallen
Hier gehen in der Klausur die Punkte verloren.
Nachschüssig gezahlte Zinsen oder Mieten (Ausgabe nach dem Stichtag) werden als RAP statt als Verbindlichkeit bzw. Forderung erfasst (R 5.6 Abs. 1 EStR).
Erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen werden als passiver RAP ausgewiesen – es fehlt die zeitbezogene Gegenleistung (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH; § 266 Abs. 3 C. 3. HGB).
Das handelsrechtliche Disagio-Wahlrecht wird in die StB übernommen – steuerlich besteht Aktivierungspflicht (H 6.10 (Damnum) EStH).
Bei Tilgungsdarlehen wird das Disagio linear statt nach der Zinsstaffelmethode verteilt oder ein kürzerer Zinsbindungszeitraum übersehen (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH; H 6.10 (Zinsfestschreibung) EStH).
Der RAP wird brutto einschließlich abziehbarer Vorsteuer berechnet; abziehbare Vorsteuer ist kein Aufwand (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG).
Das Wahlrecht des § 5 Abs. 5 S. 2 EStG wird nur für einzelne Kleinbeträge ausgeübt – es ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen auszuüben.
Musterfall: Vorausbezahlte Miete, Disagio und nachschüssige Zinsen
Ein vollständig gelöster Fall im Gutachtenstil.
Die X-GmbH (Wj = Kj, voller Vorsteuerabzug) möchte in HB und StB übereinstimmend bilanzieren. Zum 31.12.2025 sind folgende Vorgänge zu beurteilen:
- Miete: Am 1.10.2025 hat die GmbH die Miete für eine Lagerhalle für Oktober 2025 bis September 2026 im Voraus überwiesen: 24.000 € zzgl. 4.560 € USt (Option nach § 9 UStG). Gebucht: Mietaufwand 24.000 € und Vorsteuer 4.560 € an Bank 28.560 €.
- Darlehen: Am 1.7.2025 hat die GmbH ein endfälliges Darlehen über nominal 200.000 € aufgenommen (Laufzeit und Zinsbindung fünf Jahre); ausgezahlt wurden 96 % = 192.000 €. Gebucht: Bank 192.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 192.000 €.
- Zinsen: Die Darlehenszinsen von 5 % p. a. (10.000 € jährlich) sind halbjährlich nachschüssig am 2.1. und 1.7. fällig. Die Zinsen für Juli bis Dezember 2025 wurden am 2.1.2026 gezahlt; 2025 ist insoweit nichts gebucht.
Beurteilen Sie die Vorgänge handels- und steuerrechtlich, nennen Sie die Korrekturbuchungen zum 31.12.2025 und ermitteln Sie die Gewinnauswirkung.
1. Vorausbezahlte Miete – aktiver RAP
Die Zahlung am 1.10.2025 ist eine Ausgabe vor dem Stichtag. Sie stellt zu 9/12 Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag dar (1.1. bis 30.9.2026; Zeitraum kalendermäßig bestimmt). → Aktiver RAP, Pflicht in HB und StB (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG). Die Vereinfachung des § 5 Abs. 5 S. 2 EStG greift nicht, da die Ausgabe die Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG übersteigt.
Höhe (netto, die Vorsteuer ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG abziehbar): 24.000 € × 9/12 = 18.000 €
Buchung: Aktive Rechnungsabgrenzung 18.000 € an Mietaufwand 18.000 € Gewinnauswirkung: +18.000 €
2. Darlehen und Disagio
Die Verbindlichkeit ist mit ihrem Erfüllungsbetrag von 200.000 € zu passivieren (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; steuerlich § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Der Unterschied zum Auszahlungsbetrag (8.000 €) ist ein Disagio:
- HB: Wahlrecht nach § 250 Abs. 3 HGB; wegen der gewünschten Übereinstimmung wird aktiviert.
- StB: Aktivierungspflicht als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH).
Buchung: Aktive Rechnungsabgrenzung (Disagio) 8.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 8.000 €
Verteilung beim Fälligkeitsdarlehen linear über die Laufzeit (= Zinsbindung) von 60 Monaten (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH): 8.000 € / 60 × 6 Monate = 800 €
Buchung: Zinsaufwand 800 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 800 € Aktiver RAP (Disagio) 31.12.2025: 7.200 €; Gewinnauswirkung: −800 €
3. Nachschüssige Zinsen – antizipativer Posten
Der Zinsaufwand Juli bis Dezember 2025 (200.000 € × 5 % × 6/12 = 5.000 €) gehört wirtschaftlich zu 2025; die Ausgabe erfolgt erst nach dem Stichtag. Mangels Ausgabe vor dem Stichtag scheidet ein RAP aus (§ 250 Abs. 1 HGB). Es handelt sich um einen antizipativen Posten → sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR).
Buchung: Zinsaufwand 5.000 € an sonstige Verbindlichkeiten 5.000 € Gewinnauswirkung: −5.000 €
4. Bilanzansätze und Gewinnauswirkung
Posten 31.12.2025 HB = StB Aktiver RAP Miete 18.000 € Aktiver RAP Disagio 7.200 € Darlehensverbindlichkeit 200.000 € Sonstige Verbindlichkeit (Zinsen) 5.000 € Korrektur Gewinnauswirkung RAP Miete +18.000 € Auflösung Disagio −800 € Zinsabgrenzung −5.000 € Summe +12.200 €
Es sind aktive RAP von 18.000 € (Miete) und 7.200 € (Disagio) sowie eine sonstige Verbindlichkeit von 5.000 € anzusetzen; der Gewinn erhöht sich in HB und StB um 12.200 €.
Jetzt Sie: drei Challenges zu Rechnungsabgrenzungsposten
Lesen ist nicht Können. Erst der Lückenfall, dann die Prüfungsfragen, zum Schluss der Klausurfall – jeweils erst selbst antworten, dann die Lösung ansehen.
Lückenfall: Im Voraus erhaltene Miete und Kfz-Steuer
Die Lösung steht – bis auf 10 Lücken. Füllen Sie sie aus und prüfen Sie dann. Groß- und Kleinschreibung, „§“ und Satzzeichen spielen keine Rolle.
Die V-GmbH (Wj = Kj) vermietet Büroräume umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Am 1.12.2025 erhält sie von einem Mieter die Miete für Dezember 2025 bis Mai 2026 in Höhe von 9.000 €; gebucht wurde Bank an Mieterträge 9.000 €.
Außerdem hat sie am 1.7.2025 die Kfz-Steuer für einen Firmenwagen für zwölf Monate (540 €) im Voraus gezahlt und als Aufwand gebucht. Die GmbH möchte die steuerliche Vereinfachung für geringe Beträge nutzen.
Rechnungsabgrenzungsposten: 8 Fragen aus Klausur und mündlicher Prüfung
Multiple Choice zuerst, dann Prüfer- und Wissensfragen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Die Darlehenszinsen für Dezember 2025 (1.500 €) werden vereinbarungsgemäß am 2.1.2026 gezahlt. Wie ist zum 31.12.2025 zu bilanzieren?
Der Aufwand gehört wirtschaftlich zu 2025, die Ausgabe erfolgt erst 2026 → antizipativer Posten (R 5.6 Abs. 3 EStR). Ein RAP setzt eine Ausgabe vor dem Stichtag voraus (§ 250 Abs. 1 HGB). Auszuweisen ist eine sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR; Zinsaufwand 1.500 € an sonstige Verbindlichkeiten 1.500 €).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?
Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Ein Kunde leistet im Dezember 2025 eine Anzahlung von 11.900 € (inkl. USt) auf eine Maschinenlieferung im Februar 2026. Wie bilanziert der Lieferant?
Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Klausurfrage · eigene Seite
Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?
Der Verzicht ist für jede einzelne Ausgabe oder Einnahme bis zur GWG-Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 €) möglich. Das Wahlrecht gilt für aktive und passive RAP und ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG auszuüben.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 5Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Voraussetzungen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens.
- Ausgabe (Zahlung oder Einbuchung einer Verbindlichkeit) vor dem Abschlussstichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Aufwand nach dem Stichtag – zeitbezogene Gegenleistung (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH)
- Für eine bestimmte, kalendermäßig festgelegte oder nach allgemeingültigen Maßstäben bestimmbare Zeit (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20)
- § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; Ansatzpflicht in HB und StB
Typische Nachfrage: Was gilt, wenn eine Vorauszahlung für eine Leistung von unbestimmter Dauer geleistet wird? - 6Wissensfrage · eigene Seite
Aktiver RAP: Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
- 7Prüferfrage · eigene Seite
Wie grenzen Sie Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab?
- RAP sind transitorische Posten: Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Antizipative Posten: Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Antizipative Posten bei entstandenen Ansprüchen als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Bei Ungewissheit über Entstehung oder Höhe der Schuld: Rückstellung prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR)
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie eine erhaltene Anzahlung auf eine Warenlieferung? - 8Wissensfrage · eigene Seite
Passiver RAP: Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Tilgungsdarlehen mit Disagio, Festgeldzinsen, Kfz-Steuer und Kundenanzahlung
Die Q-GmbH (Wj = Kj, voller Vorsteuerabzug) möchte ihren handelsrechtlichen Gewinn möglichst niedrig ausweisen und steuerliche Vereinfachungen nutzen. Zum 31.12.2025 sind noch folgende Vorgänge zu beurteilen:
- Darlehen: Aufnahme am 1.4.2025, Nennbetrag 120.000 €, Auszahlung 97 % (116.400 €). Laufzeit vier Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit; Tilgung in vier gleichen Jahresraten von 30.000 € jeweils zum 31.3., erstmals am 31.3.2026. Gebucht: Bank 116.400 € an Darlehensverbindlichkeiten 116.400 €.
- Festgeld: Am 1.11.2025 hat die GmbH 100.000 € für sechs Monate angelegt. Die Zinsen von 1.800 € werden bei Fälligkeit am 30.4.2026 gutgeschrieben. Gebucht ist nichts. Kapitalertragsteuer ist nicht zu berücksichtigen.
- Kfz-Steuer: Am 1.10.2025 hat die GmbH für drei Fahrzeuge die Kfz-Steuer jeweils für zwölf Monate im Voraus gezahlt: 480 €, 620 € und 1.440 €; gebucht als Steueraufwand 2.540 €. Weitere Ausgaben oder Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG bis 800 € sind nicht vorhanden.
- Kundenanzahlung: Am 15.12.2025 hat ein Kunde für eine im Januar 2026 auszuführende Maschinenlieferung 23.800 € (20.000 € zzgl. 3.800 € USt) angezahlt. Gebucht: Bank 23.800 € an Passive Rechnungsabgrenzung 23.800 €.
- Beurteilen Sie die Vorgänge handels- und steuerrechtlich und nennen Sie die erforderlichen Korrekturbuchungen zum 31.12.2025 (bei Abweichungen getrennt für HB und StB).
- Ermitteln Sie die Bilanzansätze und die Gewinnauswirkungen für HB und StB.
Schreiben Sie Ihre Lösung im Gutachtenstil – in 25 Minuten, wie in der Prüfung. Die KI korrigiert nach Punkteschema, Bewertungspunkt für Bewertungspunkt, mit Musterlösung.
Die Normen dazu
Die zentralen Vorschriften zu Rechnungsabgrenzungsposten im amtlichen Wortlaut (Auszug) – mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
§ 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten
(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
[…]
§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
[…]
(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen
1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
[…]
Verwaltungsanweisungen
- H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStHHinweisAuflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand
Der Rechnungsabgrenzungsposten ist ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit, bei Tilgungs‑ oder Abzahlungsdarlehen degressiv nach der Zinsstaffelmethode und bei Endfälligkeitsdarlehen linear, aufzulösen. Bei…
- R 5.6 EStRRichtlinieRechnungsabgrenzungen
Transitorische Posten (1) ¹Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG ist die Rechnungsabgrenzung auf die sog. transitorischen Posten beschränkt. ²Es kommen danach für die Rechnungsabgrenzung in der Regel nur Ausgaben und Einnahmen in…
- H 5.7 (3) (Abrechnungsverpflichtung) EStHHinweisAbrechnungsverpflichtung
Für die sich aus § 14 VOB/B ergebende Verpflichtung zur Abrechnung gegenüber dem Besteller ist eine Rückstellung zu bilden (BFH vom 25.02.1986 – VIII R 134/80, BStBl II S. 788); entsprechendes gilt für die…
- R 5.7 (2) EStRRichtlinieRückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Grundsätze (2) Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nur zu bilden, wenn 1. es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, 2. die…
- R 5.7 (3) EStRRichtlinieVerpflichtung gegenüber einem anderen
(3) ¹Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt – als Abgrenzung zur Aufwandsrückstellung – eine Verpflichtung gegenüber einem anderen voraus. ²Die Verpflichtung muss den Verpflichteten…
Rechtsprechung des BFH
- BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13BStBl/amtlich
Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, ist zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu…
- BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20BStBl/amtlich
1. Eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer…
- BFH, Urteil vom 27.05.2020, XI R 8/18BStBl/amtlich
1. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. 2. "Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine…
- BFH, Urteil vom 03.03.2026, IX R 33/23BStBl/amtlich
1. Eine Transferentschädigung (Ablöse), die im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Fußball-Lizenzspielers vom aufnehmenden Club gezahlt wird, ist als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut "exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler"…
- BFH, Urteil vom 25.04.2018, VI R 51/16BStBl/amtlich
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.
Eine Auswahl aus 261 Entscheidungen zu diesen Normen – alle finden Sie auf den Normseiten.
Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de, Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen aus den amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
Rechnungsabgrenzungsposten: vom Lesen zum Bestehen.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche