Bilanzsteuerrecht · Klausurtag 3

Rechnungsabgrenzungsposten§ 250 HGB · § 5 Abs. 5 EStG

Periodengerechte Abgrenzung von Ausgaben und Einnahmen: aktive und passive RAP nach § 250 HGB und § 5 Abs. 5 EStG, Abgrenzung zu antizipativen Posten und Anzahlungen, Disagio und die steuerliche Vereinfachung für geringe Beträge.
Regelmäßig geprüft Lerneinheit · ca. 50 Min.Rechtsstand 2026Stand: 13.10.2026
Challenge zum Thema: Lückenfall mit 10 Lücken, 8 Prüfungsfragen und ein Klausurfall (25 Minuten).
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Lernziele

  • Sie können die Tatbestandsmerkmale aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1, 2 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 EStG) prüfen.

  • Sie können RAP von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (antizipative Posten) sowie von Anzahlungen abgrenzen.

  • Sie können ein Disagio in HB und StB zutreffend behandeln und linear bzw. nach der Zinsstaffelmethode verteilen.

  • Sie können die Vereinfachungsregel des § 5 Abs. 5 S. 2 EStG anwenden.

Begriff und Funktion der Rechnungsabgrenzung

Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, in das sie wirtschaftlich gehören, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) verwirklichen diesen Grundsatz für zeitraumbezogene Leistungen, die über den Stichtag hinausreichen (R 5.6 Abs. 1 EStR; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH).

Handels- und Steuerrecht sind insoweit nahezu wortgleich; es besteht in beiden Bilanzen eine Ansatzpflicht. Das Wort „nur“ in § 5 Abs. 5 S. 1 EStG stellt klar, dass die Aufzählung steuerlich abschließend ist. Nur steuerlich sind daneben als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf am Stichtag auszuweisende Vorräte sowie als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Stichtag auszuweisende Anzahlungen zu aktivieren (§ 5 Abs. 5 S. 3 EStG; vor dem Jahressteuergesetz 2022: S. 2); § 250 HGB enthält keine entsprechende Regelung.

RAP ordnen Ausgaben und Einnahmen zeitlich zu; der abgegrenzte Betrag wird im Zeitraum der Gegenleistung aufgelöst (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB; R 5.6 Abs. 2 EStR).

Typische aktive RAPTypische passive RAP
vorausbezahlte Miete, Pacht, Leasingratenim Voraus erhaltene Miete, Pacht
vorausbezahlte Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer (H 5.6 (Kfz-Steuer) EStH)im Voraus erhaltene Zinsen
Disagio (steuerlich Pflicht)im Voraus vereinnahmte Entgelte für befristete Nutzungsüberlassungen
Leasingsonderzahlung für eine bestimmte Grundmietzeit (§ 250 Abs. 1 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH)

Ausweis: aktiver RAP unter § 266 Abs. 2 C. HGB, passiver RAP unter § 266 Abs. 3 D. HGB.

Klausurhinweis: Empfehlung: Nennen Sie die vier Merkmale ausdrücklich – Ausgabe/Einnahme, vor dem Stichtag, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag, bestimmte Zeit –, weil § 250 Abs. 1 und 2 HGB und § 5 Abs. 5 S. 1 EStG sie kumulativ verlangen.

Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Stichtag: Erfasst sind vor dem Abschlussstichtag angefallene Ausgaben und Einnahmen (R 5.6 Abs. 1 EStR), also auch die Einbuchung einer Verbindlichkeit oder Forderung (z. B. Rechnungseingang für eine Jahresmiete im Dezember, Zahlung erst im Januar). Bei abziehbarer Vorsteuer ist nur der Nettobetrag Aufwand (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG); nur dieser wird abgegrenzt.

Aufwand bzw. Ertrag nach dem Stichtag: Die zeitbezogene Gegenleistung muss (teilweise) nach dem Stichtag erbracht werden (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Beispiele sind Miete, Pacht, Darlehen, Versicherung und Kfz-Steuer (H 5.6 (Kfz-Steuer) EStH).

Bestimmte Zeit: Der Zeitraum muss kalendermäßig festgelegt oder anhand allgemeingültiger Maßstäbe bestimmbar sein (H 5.6 (Bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag) EStH; BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20). Auch bei zeitlich nicht begrenzten Dauerleistungen kann ein passiver RAP geboten sein (BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13). Eine bloß individuelle, veränderbare Schätzung genügt nicht (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20).

Berechnung: Bei einem in Monaten festgelegten Leistungszeitraum erfolgt die Abgrenzung nach Monaten (H 5.6 (Bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag) EStH):

RAP = Ausgabe bzw. Einnahme (netto) × Monate nach dem Stichtag / Gesamtmonate des Leistungszeitraums

Beispiel: Versicherungsbeitrag 3.600 € für 1.11.2025 bis 31.10.2026, bezahlt am 1.11.2025. Aufwand 2025: 2/12 = 600 €; aktiver RAP: 10/12 = 3.000 €. Buchung zum Stichtag (wenn bei Zahlung voll als Aufwand gebucht): Aktive Rechnungsabgrenzung 3.000 € an Versicherungsaufwand 3.000 €. Im Folgejahr: Versicherungsaufwand 3.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 3.000 €.

Gewinnwirkung: Bildung eines aktiven RAP erhöht, Bildung eines passiven RAP mindert den Gewinn des laufenden Jahres (jeweils gegenüber einer sofortigen Erfassung als Aufwand bzw. Ertrag).

Klausurhinweis: Empfehlung: Prüfen Sie zuerst die bisherige Buchung, weil davon die Korrekturbuchung zum RAP nach § 250 Abs. 1 oder 2 HGB abhängt.

Abgrenzung: transitorische und antizipative Posten, Anzahlungen

Nur die transitorischen Posten (Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag) sind RAP (R 5.6 Abs. 1 EStR). Antizipative Posten (Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag) werden bei entstandenen Ansprüchen als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen (R 5.6 Abs. 3 EStR). Dessen Verweis auf § 5 Abs. 5 S. 2 EStG betrifft die frühere Satznummer; seit dem JStG 2022 steht die Sonderregel in Satz 3.

Ausgabe/EinnahmeAufwand/ErtragPosten
Ausgabe vor dem StichtagAufwand nach dem Stichtagaktiver RAP
Einnahme vor dem StichtagErtrag nach dem Stichtagpassiver RAP
Ausgabe nach dem StichtagAufwand vor dem Stichtagsonstige Verbindlichkeit (bei Ungewissheit: Rückstellung nach R 5.7 Abs. 2 EStR)
Einnahme nach dem StichtagErtrag vor dem Stichtagsonstiger Vermögensgegenstand (Forderung)

Beispiele für antizipative Posten:

  • Zinsen für Dezember 2025, fällig und gezahlt im Januar 2026 → sonstige Verbindlichkeit;
  • Festgeldzinsen für November und Dezember 2025, gutgeschrieben bei Fälligkeit im April 2026 → sonstiger Vermögensgegenstand.

Anzahlungen: Vorleistungen auf eine Lieferung oder eine nicht zeitraumbezogene Leistung sind keine RAP (§ 250 Abs. 1 und 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH):

  • geleistete Anzahlungen → Aktivposten (z. B. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen oder Vorräte);
  • erhaltene Anzahlungen → Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG).

Abgrenzung zur Rückstellung: Ist eine Verpflichtung nach Entstehung oder Höhe ungewiss und mit Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen, ist statt einer festen Verbindlichkeit eine Rückstellung zu prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR).

Klausurhinweis: Empfehlung: Begründen Sie bei nach dem Stichtag angefallenen Ausgaben ausdrücklich den Ausschluss eines RAP, weil § 250 HGB und R 5.6 Abs. 1 EStR eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Stichtag verlangen.

Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB): Wahlrecht in der HB, Pflicht in der StB

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) zu passivieren (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; steuerlich § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ist der Auszahlungsbetrag niedriger, entsteht ein Disagio (Damnum), das als vorausgezahlter Finanzierungsaufwand über den maßgeblichen Zeitraum verteilt wird (H 6.10 (Damnum) EStH).

HandelsbilanzSteuerbilanz
AnsatzWahlrecht: aktiver RAP oder sofortiger Zinsaufwand (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB)Pflicht: aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH)
Verteilungplanmäßig über die Laufzeit (§ 250 Abs. 3 S. 2 HGB)über die Laufzeit bzw. den kürzeren Zinsbindungszeitraum (H 6.10 (Zinsfestschreibung) EStH)
Ausweis (KapG)gesondert in der Bilanz oder Angabe im Anhang (§ 268 Abs. 6 HGB)–

Das Disagio erfüllt steuerlich die Merkmale einer vorausgezahlten Ausgabe für eine bestimmte Zeit (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH).

Verteilungsmethoden:

Beispiel: Fälligkeitsdarlehen 100.000 €, Auszahlung 95 % am 1.1.2025, Laufzeit fünf Jahre → Disagio 5.000 €; jährliche Auflösung 1.000 €. Buchung bei Auszahlung: Bank 95.000 € und Aktive Rechnungsabgrenzung 5.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 100.000 €. Zum 31.12.2025: Zinsaufwand 1.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 €.

Klausurhinweis: Empfehlung: Wenn ein niedriger HB-Gewinn gewünscht ist, wählen Sie dort den sofortigen Zinsaufwand (§ 250 Abs. 3 HGB); in der StB aktivieren Sie das Disagio (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH) und zeigen die Abweichung nach § 60 Abs. 2 EStDV.

Vereinfachung für geringe Beträge (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)

Der Ansatz eines RAP kann steuerlich unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: 800 €) nicht übersteigt (§ 5 Abs. 5 S. 2 Hs. 1 EStG).

Voraussetzungen und Grenzen:

  • Die Grenze wird für jede einzelne Ausgabe bzw. Einnahme geprüft, nicht für die Summe aller Vorgänge.
  • Das Wahlrecht ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. S. 1 auszuüben (§ 5 Abs. 5 S. 2 Hs. 2 EStG) – also für alle aktiven und passiven RAP mit Beträgen bis zur Grenze. Eine Auswahl einzelner Kleinbeträge ist unzulässig.
  • Beträge oberhalb der Grenze sind stets abzugrenzen.

Beispiel: Am 1.10.2025 werden für drei Fahrzeuge je zwölf Monate Kfz-Steuer gezahlt: 480 €, 620 € und 1.440 €. Bei Ausübung des Wahlrechts unterbleibt die Abgrenzung für 480 € und 620 €; für 1.440 € ist ein aktiver RAP von 1.440 € × 9/12 = 1.080 € zu bilden.

Handelsbilanz: § 250 Abs. 1 und 2 HGB enthalten keine ausdrückliche Betragsgrenze. Ob bei unwesentlichen Beträgen aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Abgrenzung verzichtet werden kann, ist damit nicht durch § 5 Abs. 5 S. 2 EStG entschieden.

Klausurhinweis: Empfehlung: Prüfen Sie bei gewünschten steuerlichen Vereinfachungen jeden Einzelbetrag und die einheitliche Ausübung, weil § 5 Abs. 5 S. 2 EStG beides voraussetzt.

Prüfungsschema: Rechnungsabgrenzungsposten

So bauen Sie die Lösung in der Klausur auf – Schritt für Schritt, mit den Normen.

  1. 1

    Zahlungs- bzw. Buchungszeitpunkt: Ausgabe/Einnahme vor dem Stichtag? Wenn nein: antizipativer Posten (sonstige Verbindlichkeit/sonstiger Vermögensgegenstand) oder Rückstellung

  2. 2

    Gegenleistung zeitraumbezogen und für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag? Wenn nein: Anzahlung oder sofortiger Aufwand/Ertrag

  3. 3

    Aktiver oder passiver RAP: § 250 Abs. 1 bzw. 2 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG

  4. 4

    Vereinfachung prüfen: Einzelbetrag bis zur Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG, einheitliche Ausübung (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)

  5. 5

    Sonderfall Disagio: HB-Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), StB-Pflicht; Verteilung linear bzw. nach Zinsstaffel, Zinsbindungszeitraum beachten

  6. 6

    Höhe zeitanteilig (netto) berechnen; Korrekturbuchung ausgehend von der bisherigen Buchung; Auflösung im Folgejahr

  7. 7

    Gewinnauswirkung HB/StB darstellen

Klausurfallen

Hier gehen in der Klausur die Punkte verloren.

Musterfall: Vorausbezahlte Miete, Disagio und nachschüssige Zinsen

Ein vollständig gelöster Fall im Gutachtenstil.

Sachverhalt

Die X-GmbH (Wj = Kj, voller Vorsteuerabzug) möchte in HB und StB übereinstimmend bilanzieren. Zum 31.12.2025 sind folgende Vorgänge zu beurteilen:

  1. Miete: Am 1.10.2025 hat die GmbH die Miete für eine Lagerhalle für Oktober 2025 bis September 2026 im Voraus überwiesen: 24.000 € zzgl. 4.560 € USt (Option nach § 9 UStG). Gebucht: Mietaufwand 24.000 € und Vorsteuer 4.560 € an Bank 28.560 €.
  2. Darlehen: Am 1.7.2025 hat die GmbH ein endfälliges Darlehen über nominal 200.000 € aufgenommen (Laufzeit und Zinsbindung fünf Jahre); ausgezahlt wurden 96 % = 192.000 €. Gebucht: Bank 192.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 192.000 €.
  3. Zinsen: Die Darlehenszinsen von 5 % p. a. (10.000 € jährlich) sind halbjährlich nachschüssig am 2.1. und 1.7. fällig. Die Zinsen für Juli bis Dezember 2025 wurden am 2.1.2026 gezahlt; 2025 ist insoweit nichts gebucht.
Frage

Beurteilen Sie die Vorgänge handels- und steuerrechtlich, nennen Sie die Korrekturbuchungen zum 31.12.2025 und ermitteln Sie die Gewinnauswirkung.

Lösung
  1. 1. Vorausbezahlte Miete – aktiver RAP

    Die Zahlung am 1.10.2025 ist eine Ausgabe vor dem Stichtag. Sie stellt zu 9/12 Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag dar (1.1. bis 30.9.2026; Zeitraum kalendermäßig bestimmt). → Aktiver RAP, Pflicht in HB und StB (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG). Die Vereinfachung des § 5 Abs. 5 S. 2 EStG greift nicht, da die Ausgabe die Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG übersteigt.

    Höhe (netto, die Vorsteuer ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG abziehbar): 24.000 € × 9/12 = 18.000 €

    Buchung: Aktive Rechnungsabgrenzung 18.000 € an Mietaufwand 18.000 € Gewinnauswirkung: +18.000 €

  2. 2. Darlehen und Disagio

    Die Verbindlichkeit ist mit ihrem Erfüllungsbetrag von 200.000 € zu passivieren (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; steuerlich § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Der Unterschied zum Auszahlungsbetrag (8.000 €) ist ein Disagio:

    Buchung: Aktive Rechnungsabgrenzung (Disagio) 8.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 8.000 €

    Verteilung beim Fälligkeitsdarlehen linear über die Laufzeit (= Zinsbindung) von 60 Monaten (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH): 8.000 € / 60 × 6 Monate = 800 €

    Buchung: Zinsaufwand 800 € an Aktive Rechnungsabgrenzung 800 € Aktiver RAP (Disagio) 31.12.2025: 7.200 €; Gewinnauswirkung: −800 €

  3. 3. Nachschüssige Zinsen – antizipativer Posten

    Der Zinsaufwand Juli bis Dezember 2025 (200.000 € × 5 % × 6/12 = 5.000 €) gehört wirtschaftlich zu 2025; die Ausgabe erfolgt erst nach dem Stichtag. Mangels Ausgabe vor dem Stichtag scheidet ein RAP aus (§ 250 Abs. 1 HGB). Es handelt sich um einen antizipativen Posten → sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR).

    Buchung: Zinsaufwand 5.000 € an sonstige Verbindlichkeiten 5.000 € Gewinnauswirkung: −5.000 €

  4. 4. Bilanzansätze und Gewinnauswirkung

    Posten 31.12.2025HB = StB
    Aktiver RAP Miete18.000 €
    Aktiver RAP Disagio7.200 €
    Darlehensverbindlichkeit200.000 €
    Sonstige Verbindlichkeit (Zinsen)5.000 €
    KorrekturGewinnauswirkung
    RAP Miete+18.000 €
    Auflösung Disagio−800 €
    Zinsabgrenzung−5.000 €
    Summe+12.200 €
Ergebnis:

Es sind aktive RAP von 18.000 € (Miete) und 7.200 € (Disagio) sowie eine sonstige Verbindlichkeit von 5.000 € anzusetzen; der Gewinn erhöht sich in HB und StB um 12.200 €.

Jetzt Sie: drei Challenges zu Rechnungsabgrenzungsposten

Lesen ist nicht Können. Erst der Lückenfall, dann die Prüfungsfragen, zum Schluss der Klausurfall – jeweils erst selbst antworten, dann die Lösung ansehen.

Lückenfall

Lückenfall: Im Voraus erhaltene Miete und Kfz-Steuer

Die Lösung steht – bis auf 10 Lücken. Füllen Sie sie aus und prüfen Sie dann. Groß- und Kleinschreibung, „§“ und Satzzeichen spielen keine Rolle.

Sachverhalt

Die V-GmbH (Wj = Kj) vermietet Büroräume umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Am 1.12.2025 erhält sie von einem Mieter die Miete für Dezember 2025 bis Mai 2026 in Höhe von 9.000 €; gebucht wurde Bank an Mieterträge 9.000 €.

Außerdem hat sie am 1.7.2025 die Kfz-Steuer für einen Firmenwagen für zwölf Monate (540 €) im Voraus gezahlt und als Aufwand gebucht. Die GmbH möchte die steuerliche Vereinfachung für geringe Beträge nutzen.

Die im Voraus erhaltene Miete ist eine Einnahme vor dem Stichtag, die Ertrag für eine nach dem Stichtag darstellt. Nach § Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. EStG ist ein zu bilden. Von den sechs Monaten entfallen fünf auf 2026; abzugrenzen sind daher €, als Ertrag 2025 verbleiben €. Korrekturbuchung: Mieterträge 7.500 € an Passive Rechnungsabgrenzung 7.500 €; der Gewinn mindert sich um 7.500 €.Die Kfz-Steuer übersteigt nicht den Betrag von € (§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG). Nach § 5 Abs. 5 S. EStG kann der Ansatz eines aktiven RAP daher unterbleiben; das Wahlrecht ist für alle Ausgaben und Einnahmen auszuüben. Ohne die Vereinfachung wäre ein aktiver RAP von € zu bilden.
Zahlen ohne Tausenderpunkt sind in Ordnung, Normen ohne „§“.
Lösungstext
Erst ausfüllen, dann prüfen
Challenge

Rechnungsabgrenzungsposten: 8 Fragen aus Klausur und mündlicher Prüfung

Multiple Choice zuerst, dann Prüfer- und Wissensfragen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Darlehenszinsen für Dezember 2025 (1.500 €) werden vereinbarungsgemäß am 2.1.2026 gezahlt. Wie ist zum 31.12.2025 zu bilanzieren?

    Der Aufwand gehört wirtschaftlich zu 2025, die Ausgabe erfolgt erst 2026 → antizipativer Posten (R 5.6 Abs. 3 EStR). Ein RAP setzt eine Ausgabe vor dem Stichtag voraus (§ 250 Abs. 1 HGB). Auszuweisen ist eine sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR; Zinsaufwand 1.500 € an sonstige Verbindlichkeiten 1.500 €).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?

    Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Kunde leistet im Dezember 2025 eine Anzahlung von 11.900 € (inkl. USt) auf eine Maschinenlieferung im Februar 2026. Wie bilanziert der Lieferant?

    Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?

    Der Verzicht ist für jede einzelne Ausgabe oder Einnahme bis zur GWG-Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 €) möglich. Das Wahlrecht gilt für aktive und passive RAP und ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG auszuüben.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erläutern Sie die Voraussetzungen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens.

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn eine Vorauszahlung für eine Leistung von unbestimmter Dauer geleistet wird?
  6. Aktiver RAP: Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

  7. 7
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie grenzen Sie Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab?

    • RAP sind transitorische Posten: Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
    • Antizipative Posten: Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 3 EStR)
    • Antizipative Posten bei entstandenen Ansprüchen als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten (R 5.6 Abs. 3 EStR)
    • Bei Ungewissheit über Entstehung oder Höhe der Schuld: Rückstellung prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR)
    Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie eine erhaltene Anzahlung auf eine Warenlieferung?
  8. Passiver RAP: Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →
Klausurfall

Tilgungsdarlehen mit Disagio, Festgeldzinsen, Kfz-Steuer und Kundenanzahlung

Bearbeitungszeit: 25 MinutenPunkteschema: 16 Punkte
Sachverhalt

Die Q-GmbH (Wj = Kj, voller Vorsteuerabzug) möchte ihren handelsrechtlichen Gewinn möglichst niedrig ausweisen und steuerliche Vereinfachungen nutzen. Zum 31.12.2025 sind noch folgende Vorgänge zu beurteilen:

  1. Darlehen: Aufnahme am 1.4.2025, Nennbetrag 120.000 €, Auszahlung 97 % (116.400 €). Laufzeit vier Jahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit; Tilgung in vier gleichen Jahresraten von 30.000 € jeweils zum 31.3., erstmals am 31.3.2026. Gebucht: Bank 116.400 € an Darlehensverbindlichkeiten 116.400 €.
  2. Festgeld: Am 1.11.2025 hat die GmbH 100.000 € für sechs Monate angelegt. Die Zinsen von 1.800 € werden bei Fälligkeit am 30.4.2026 gutgeschrieben. Gebucht ist nichts. Kapitalertragsteuer ist nicht zu berücksichtigen.
  3. Kfz-Steuer: Am 1.10.2025 hat die GmbH für drei Fahrzeuge die Kfz-Steuer jeweils für zwölf Monate im Voraus gezahlt: 480 €, 620 € und 1.440 €; gebucht als Steueraufwand 2.540 €. Weitere Ausgaben oder Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG bis 800 € sind nicht vorhanden.
  4. Kundenanzahlung: Am 15.12.2025 hat ein Kunde für eine im Januar 2026 auszuführende Maschinenlieferung 23.800 € (20.000 € zzgl. 3.800 € USt) angezahlt. Gebucht: Bank 23.800 € an Passive Rechnungsabgrenzung 23.800 €.
Aufgabe
  1. Beurteilen Sie die Vorgänge handels- und steuerrechtlich und nennen Sie die erforderlichen Korrekturbuchungen zum 31.12.2025 (bei Abweichungen getrennt für HB und StB).
  2. Ermitteln Sie die Bilanzansätze und die Gewinnauswirkungen für HB und StB.
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Die Normen dazu

Die zentralen Vorschriften zu Rechnungsabgrenzungsposten im amtlichen Wortlaut (Auszug) – mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.

§ 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten

Handelsgesetzbuch

(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 250 HGB

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen

1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

Verwaltungsanweisungen

Rechtsprechung des BFH

Eine Auswahl aus 261 Entscheidungen zu diesen Normen – alle finden Sie auf den Normseiten.

Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de, Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen aus den amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.

Rechnungsabgrenzungsposten: vom Lesen zum Bestehen.

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