Klausurfrage · Bilanzsteuerrecht

Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?

Klausurfrage zu Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Klausurfrage

    Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?

    Der Verzicht ist für jede einzelne Ausgabe oder Einnahme bis zur GWG-Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 €) möglich. Das Wahlrecht gilt für aktive und passive RAP und ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG auszuüben.

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  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?

    Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Kunde leistet im Dezember 2025 eine Anzahlung von 11.900 € (inkl. USt) auf eine Maschinenlieferung im Februar 2026. Wie bilanziert der Lieferant?

    Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

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  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Transitorisch vs. antizipativ?

    • Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach Stichtag → RAP (R 5.6 Abs. 1 EStR)
    • Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach Stichtag → sonstige Forderung bzw. Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR)
  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Zinsen für Dezember 2025, gezahlt im Januar 2026?

    Kein RAP – sonstige Verbindlichkeit (antizipativer Posten; R 5.6 Abs. 3 EStR).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen

1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

§ 6 EStG – Bewertung

Einkommensteuergesetz

[…]

(2) ¹Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin […]

Vollständiger Wortlaut von § 6 EStG

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Weitere Fragen zu Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten: Würden Sie den Klausurfall lösen?

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