Prüferfrage · Bilanzsteuerrecht

Welche Vereinfachung enthält § 5 Abs. 5 S. 2 EStG?

Prüferfrage zu Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Welche Vereinfachung enthält § 5 Abs. 5 S. 2 EStG?

    • Verzicht auf den Ansatz eines RAP möglich
    • Wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (800 €) nicht übersteigt
    • Einheitliche Ausübung für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. S. 1
    • Gilt für aktive und passive RAP (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)
    Typische Nachfrage: Wie würden Sie in der Handelsbilanz mit solchen Kleinbeträgen verfahren?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Kunde leistet im Dezember 2025 eine Anzahlung von 11.900 € (inkl. USt) auf eine Maschinenlieferung im Februar 2026. Wie bilanziert der Lieferant?

    Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?

    Der Verzicht ist für jede einzelne Ausgabe oder Einnahme bis zur GWG-Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 €) möglich. Das Wahlrecht gilt für aktive und passive RAP und ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG auszuüben.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    § 5 Abs. 5 S. 2 EStG – Grenze und Bedingung?

    Verzicht auf RAP, wenn die jeweilige Ausgabe/Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (800 €) nicht übersteigt; einheitliche Ausübung.

  5. Ein aktiviertes Disagio ist bei KapG in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen

1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

§ 6 EStG – Bewertung

Einkommensteuergesetz

[…]

(2) ¹Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin […]

Vollständiger Wortlaut von § 6 EStG

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