§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG – Grenze und Bedingung?
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Zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG – Grenze und Bedingung?
Verzicht auf RAP, wenn die jeweilige Ausgabe/Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (800 €) nicht übersteigt; einheitliche Ausübung.
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?
Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Ein Kunde leistet im Dezember 2025 eine Anzahlung von 11.900 € (inkl. USt) auf eine Maschinenlieferung im Februar 2026. Wie bilanziert der Lieferant?
Die Anzahlung betrifft eine Lieferung (zeitpunktbezogene Leistung), nicht eine Leistung für eine bestimmte Zeit → kein RAP (§ 250 Abs. 2 HGB; H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH). Auszuweisen sind erhaltene Anzahlungen als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Die USt entsteht bereits mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG). Umsatzerlöse entstehen erst mit der Lieferung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Prüferfrage · eigene Seite
Wie grenzen Sie Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab?
- RAP sind transitorische Posten: Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Antizipative Posten: Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Antizipative Posten bei entstandenen Ansprüchen als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Bei Ungewissheit über Entstehung oder Höhe der Schuld: Rückstellung prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR)
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie eine erhaltene Anzahlung auf eine Warenlieferung? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Wie ist ein Disagio in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?
- Verbindlichkeit mit Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)
- HB: Aktivierungswahlrecht nach § 250 Abs. 3 HGB, planmäßige Verteilung
- StB: Aktivierungspflicht als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH)
- Verteilung linear bzw. nach Zinsstaffelmethode (H 5.6 (Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand) EStH); kürzerer Zinsbindungszeitraum maßgebend (H 6.10 (Zinsfestschreibung) EStH)
- KapG: gesonderter Ausweis oder Anhangangabe (§ 268 Abs. 6 HGB)
Typische Nachfrage: Wie verteilen Sie das Disagio bei einem Darlehen, das in gleichen Jahresraten getilgt wird?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
[…]
(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen
1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
[…]
§ 6 EStG – Bewertung
[…]
(2) ¹Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin […]
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Rechnungsabgrenzungsposten: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche