„Bestimmte Zeit“ i. S. d. § 250 HGB?
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- 1Wissensfrage
„Bestimmte Zeit“ i. S. d. § 250 HGB?
Zeitraum kalendermäßig festgelegt oder nach allgemeingültigen Maßstäben bestimmbar (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20); auch unbefristete Dauerleistungen können einen passiven RAP begründen (BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Die Darlehenszinsen für Dezember 2025 (1.500 €) werden vereinbarungsgemäß am 2.1.2026 gezahlt. Wie ist zum 31.12.2025 zu bilanzieren?
Der Aufwand gehört wirtschaftlich zu 2025, die Ausgabe erfolgt erst 2026 → antizipativer Posten (R 5.6 Abs. 3 EStR). Ein RAP setzt eine Ausgabe vor dem Stichtag voraus (§ 250 Abs. 1 HGB). Auszuweisen ist eine sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR; Zinsaufwand 1.500 € an sonstige Verbindlichkeiten 1.500 €).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?
Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Voraussetzungen eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens.
- Ausgabe (Zahlung oder Einbuchung einer Verbindlichkeit) vor dem Abschlussstichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Aufwand nach dem Stichtag – zeitbezogene Gegenleistung (H 5.6 (Zeitbezogene Gegenleistung) EStH)
- Für eine bestimmte, kalendermäßig festgelegte oder nach allgemeingültigen Maßstäben bestimmbare Zeit (BFH, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20)
- § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; Ansatzpflicht in HB und StB
Typische Nachfrage: Was gilt, wenn eine Vorauszahlung für eine Leistung von unbestimmter Dauer geleistet wird? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Wie grenzen Sie Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ab?
- RAP sind transitorische Posten: Ausgabe/Einnahme vor, Aufwand/Ertrag nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 1 EStR)
- Antizipative Posten: Aufwand/Ertrag vor, Ausgabe/Einnahme nach dem Stichtag (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Antizipative Posten bei entstandenen Ansprüchen als sonstige Vermögensgegenstände bzw. sonstige Verbindlichkeiten (R 5.6 Abs. 3 EStR)
- Bei Ungewissheit über Entstehung oder Höhe der Schuld: Rückstellung prüfen (R 5.7 Abs. 2 EStR)
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie eine erhaltene Anzahlung auf eine Warenlieferung?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten
(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
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- Transitorisch vs. antizipativ?Wissensfrage
Rechnungsabgrenzungsposten: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche