Prüferfrage · Bilanzsteuerrecht

Wie ist ein Disagio in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?

Prüferfrage zu Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Wie ist ein Disagio in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?

    Typische Nachfrage: Wie verteilen Sie das Disagio bei einem Darlehen, das in gleichen Jahresraten getilgt wird?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche Aussage zu § 5 Abs. 5 S. 2 EStG trifft zu?

    Der Verzicht ist für jede einzelne Ausgabe oder Einnahme bis zur GWG-Grenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800 €) möglich. Das Wahlrecht gilt für aktive und passive RAP und ist einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 EStG auszuüben.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Darlehenszinsen für Dezember 2025 (1.500 €) werden vereinbarungsgemäß am 2.1.2026 gezahlt. Wie ist zum 31.12.2025 zu bilanzieren?

    Der Aufwand gehört wirtschaftlich zu 2025, die Ausgabe erfolgt erst 2026 → antizipativer Posten (R 5.6 Abs. 3 EStR). Ein RAP setzt eine Ausgabe vor dem Stichtag voraus (§ 250 Abs. 1 HGB). Auszuweisen ist eine sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR; Zinsaufwand 1.500 € an sonstige Verbindlichkeiten 1.500 €).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Vereinfachung enthält § 5 Abs. 5 S. 2 EStG?

    • Verzicht auf den Ansatz eines RAP möglich
    • Wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (800 €) nicht übersteigt
    • Einheitliche Ausübung für alle Ausgaben und Einnahmen i. S. d. S. 1
    • Gilt für aktive und passive RAP (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)
    Typische Nachfrage: Wie würden Sie in der Handelsbilanz mit solchen Kleinbeträgen verfahren?
  5. Aktiver RAP: Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung

Handelsgesetzbuch

(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. […]

Vollständiger Wortlaut von § 253 HGB

§ 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten

Handelsgesetzbuch

[…]

(3) Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.

Vollständiger Wortlaut von § 250 HGB

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(5) ¹Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen

1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

§ 268 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanzvermerke

Handelsgesetzbuch

[…]

(6) Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 268 HGB

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Weitere Fragen zu Rechnungsabgrenzungsposten

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