Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

§ 268 Abs. 6 HGB?

Wissensfrage zu Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Rechnungsabgrenzungsposten. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Ein aktiviertes Disagio ist bei KapG in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Darlehenszinsen für Dezember 2025 (1.500 €) werden vereinbarungsgemäß am 2.1.2026 gezahlt. Wie ist zum 31.12.2025 zu bilanzieren?

    Der Aufwand gehört wirtschaftlich zu 2025, die Ausgabe erfolgt erst 2026 → antizipativer Posten (R 5.6 Abs. 3 EStR). Ein RAP setzt eine Ausgabe vor dem Stichtag voraus (§ 250 Abs. 1 HGB). Auszuweisen ist eine sonstige Verbindlichkeit (R 5.6 Abs. 3 EStR; Zinsaufwand 1.500 € an sonstige Verbindlichkeiten 1.500 €).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie ist ein Disagio bei Aufnahme eines Darlehens zu behandeln?

    Handelsrechtlich darf das Disagio aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 S. 1 HGB). Steuerlich besteht ein Aktivierungsgebot als aktiver RAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH); der Betrag ist über die maßgebliche Laufzeit zu verteilen. Die Verbindlichkeit ist mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB; H 6.10 (Damnum) EStH).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. Aktiver RAP: Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

  5. Passiver RAP: Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 268 HGB – Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanzvermerke

Handelsgesetzbuch

[…]

(6) Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 268 HGB

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Weitere Fragen zu Rechnungsabgrenzungsposten

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