Umsatzsteuer in der Steuerberaterprüfung
Alle Themen: Umsatzsteuer
Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.
- Steuerbarkeit: Leistungsaustausch im Inland Lerneinheit§ 1 UStG · § 2 UStG · § 3 UStGSehr häufig geprüft
- Ort der sonstigen Leistung Lerneinheit§ 3a UStG · § 13b UStGSehr häufig geprüft
- Vorsteuerabzug Lerneinheit§ 15 UStG · § 14 UStGSehr häufig geprüft
- Innergemeinschaftliche Lieferung & Erwerb§ 1a UStG · § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG · § 6a UStGSehr häufig geprüft
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers§ 13b UStGRegelmäßig geprüft
- Reihengeschäfte§ 3 Abs. 6a UStGRegelmäßig geprüft
- Unentgeltliche Wertabgaben§ 3 Abs. 1b UStG · § 3 Abs. 9a UStG · § 10 Abs. 4 UStGRegelmäßig geprüft
- Berichtigung des Vorsteuerabzugs§ 15a UStGRegelmäßig geprüft
- Steuerbefreiungen & Option§ 4 UStG · § 9 UStGRegelmäßig geprüft
- Kleinunternehmerregelung§ 19 UStGRegelmäßig geprüft
- Steuersätze & Entstehung der Steuer§ 12 UStG · § 13 UStGRegelmäßig geprüft
- Unrichtiger Steuerausweis & Änderung der Bemessungsgrundlage§ 14c UStG · § 17 UStGRegelmäßig geprüft
Umsatzsteuer-Check: 5 Fragen
Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Umsatzsteuer. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wie gehen Sie bei der Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung vor?
- Empfehlung: Zuerst klären, ob überhaupt eine sonstige Leistung und keine (Werk-)Lieferung vorliegt, weil für Lieferungen § 3a UStG nicht gilt (§ 3 Abs. 1, 4 und 9 UStG).
- Sonderregeln gehen den Grundregeln vor („vorbehaltlich“).
- Empfängerunabhängige Sonderregeln: Grundstück, kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln, Restaurationsleistungen, Personenbeförderung.
- Empfehlung: Dann B2B (§ 3a Abs. 2 UStG) oder B2C (§ 3a Abs. 1 UStG) mit den jeweiligen Sonderregeln prüfen, weil die Grundregeln vom Empfängerstatus abhängen.
Typische Nachfrage: Welche Sonderregeln gelten nur gegenüber Nichtunternehmern? - 3Klausurfrage · eigene Seite
Welche Angabe ist für eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV nicht erforderlich?
Eine Kleinbetragsrechnung (Gesamtbetrag bis 250 €) muss den leistenden Unternehmer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie den Steuersatz enthalten. Der Leistungsempfänger muss nicht angegeben werden (§ 33 UStDV).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt?
Die Gesetze im Fach Umsatzsteuer
Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
- § 1Steuerbare Umsätze
- § 1aInnergemeinschaftlicher Erwerb
- § 2Unternehmer, Unternehmen
- § 3Lieferung, sonstige Leistung
- § 3aOrt der sonstigen Leistung
- § 4Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 6aInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 9Verzicht auf Steuerbefreiungen
- § 10Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
- § 12Steuersätze
- § 13Entstehung der Steuer
- § 13bLeistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 14Ausstellung von Rechnungen
- § 14cUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 15Vorsteuerabzug
- § 15aBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 17Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 19Besteuerung der Kleinunternehmer
Weitere Fächer
Klausurtag 1: AO, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung, Grunderwerbsteuer.
USt: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche