Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht in der Steuerberaterprüfung
Alle Themen: Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht
Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.
- Personen- & Kapitalgesellschaften§ 105 HGB · § 705 BGB · § 13 GmbHGRegelmäßig geprüft
- Kaufmann, Geschäftsfähigkeit & Vertretung§ 1 HGB · § 104 BGB · § 164 BGB · § 48 HGBRegelmäßig geprüft
- Kaufvertrag & Leistungsstörungen§ 433 BGB · § 437 BGB · § 280 BGBRegelmäßig geprüft
- Erb- & Familienrecht§ 1924 BGB · § 1931 BGB · § 1371 BGBRegelmäßig geprüft
- Insolvenzrecht in der Steuerberatung§ 17 InsO · § 19 InsO · § 15a InsOGelegentlich geprüft
Recht-Check: 5 Fragen
Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Ein Mandant hat per E-Mail ein Angebot für einen Lieferwagen erhalten und erst nach drei Wochen geantwortet. Ist ein Vertrag zustande gekommen?
- Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande (§§ 145 ff. BGB).
- Empfangsbedürftige Willenserklärungen unter Abwesenden werden mit Zugang wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB).
- Ein Angebot unter Abwesenden kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB), sofern keine Frist gesetzt ist (§ 148 BGB).
- Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB), den der ursprüngliche Anbieter annehmen kann.
Typische Nachfrage: Welche Bedeutung hat Schweigen im Handelsverkehr, etwa auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben? - 2Prüferfrage · eigene Seite
Erklären Sie mir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip am Beispiel eines Grundstückskaufs. Wann wird der Käufer Eigentümer?
- Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäft (Übereignung) sind getrennte Rechtsgeschäfte.
- Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit der Verfügung ist grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts; Rückabwicklung über das Bereicherungsrecht (§ 812 BGB).
- Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB); ein Formmangel wird durch Auflassung und Eintragung geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
- Eigentumserwerb durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB); bewegliche Sachen dagegen durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).
Typische Nachfrage: Welche Funktion hat die Auflassungsvormerkung? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Ein 16-Jähriger kauft ohne Zustimmung seiner Eltern ein E-Bike für 2.000 €. Die Eltern sind nicht begeistert. Wie ist die Rechtslage?
- Minderjährige ab Vollendung des siebten Lebensjahres sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB).
- Willenserklärungen, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB).
- Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam; er wird mit Genehmigung wirksam, mit Verweigerung endgültig unwirksam (§ 108 BGB).
- Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) greift nur, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden; bei 2.000 € regelmäßig nicht.
Typische Nachfrage: Wie erfolgt die Rückabwicklung, wenn das E-Bike bereits übergeben und bezahlt wurde? - 4Prüferfrage · eigene Seite
Ab wann ist man eigentlich Kaufmann im Sinne des HGB, und was ändert sich dadurch für einen Mandanten?
- Istkaufmann: wer ein Handelsgewerbe betreibt; Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, er erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 HGB).
- Kannkaufmann durch Eintragung (§ 2 HGB; Land- und Forstwirte § 3 HGB); Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB); Formkaufmann, z. B. GmbH und AG (§ 6 HGB).
- Folgen: Buchführungs- und Bilanzierungspflicht (§§ 238, 242 HGB) mit Befreiungsmöglichkeit für kleine Einzelkaufleute (§ 241a HGB); Firmenrecht und Handelsregisterpflicht.
- Besondere Regeln für Handelsgeschäfte, z. B. formfreie Bürgschaft (§ 350 HGB), Untersuchungs- und Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf (§ 377 HGB).
Typische Nachfrage: Welche Bedeutung hat die Publizität des Handelsregisters nach § 15 HGB? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Zwei Mandanten wollen eine GmbH gründen. Was müssen sie beachten, und wer haftet, wenn sie schon vor der Eintragung Verträge abschließen?
- Gesellschaftsvertrag in notarieller Form (§ 2 GmbHG); Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG).
- Anmeldung zum Handelsregister erst, wenn auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt sind; Sacheinlagen sind vollständig zu leisten (§ 7 Abs. 2, 3 GmbHG).
- Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG); wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG); daneben Vorbelastungs- bzw. Verlustdeckungshaftung der Gründer.
- Alternative: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit geringerem Stammkapital, Volleinzahlung der Bareinlage und Pflicht zur Rücklagenbildung von einem Viertel des Jahresüberschusses (§ 5a GmbHG).
Typische Nachfrage: Was versteht man unter einer verdeckten Sacheinlage, und welche Folgen hat sie?
Die Gesetze im Fach Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht
Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
- § 104Geschäftsunfähigkeit
- § 164Wirkung der Erklärung des Vertreters
- § 280Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- § 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
- § 437Rechte des Käufers bei Mängeln
- § 705Rechtsnatur der Gesellschaft
- § 1371Zugewinnausgleich im Todesfall
- § 1924Gesetzliche Erben erster Ordnung
- § 1931Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Weitere Fächer
Mündliche Prüfung: Berufsrecht, BWL & VWL, Handels-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Europarecht.
Recht: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche