§ 108 BGBVertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie § 108 BGB anwenden?
Fragen aus Klausur und mündlicher Prüfung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Ein 16-Jähriger kauft ohne Zustimmung seiner Eltern ein E-Bike für 2.000 €. Die Eltern sind nicht begeistert. Wie ist die Rechtslage?
- Minderjährige ab Vollendung des siebten Lebensjahres sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB).
- Willenserklärungen, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB).
- Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam; er wird mit Genehmigung wirksam, mit Verweigerung endgültig unwirksam (§ 108 BGB).
- Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) greift nur, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden; bei 2.000 € regelmäßig nicht.
Typische Nachfrage: Wie erfolgt die Rückabwicklung, wenn das E-Bike bereits übergeben und bezahlt wurde?
Rechtsprechung des BFH zu § 108 BGB
1 Entscheidung des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche