Ein Mandant hat per E-Mail ein Angebot für einen Lieferwagen erhalten und erst nach drei Wochen geantwortet. Ist ein Vertrag zustande gekommen?
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Aus dem Fach Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage
Ein Mandant hat per E-Mail ein Angebot für einen Lieferwagen erhalten und erst nach drei Wochen geantwortet. Ist ein Vertrag zustande gekommen?
- Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande (§§ 145 ff. BGB).
- Empfangsbedürftige Willenserklärungen unter Abwesenden werden mit Zugang wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB).
- Ein Angebot unter Abwesenden kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB), sofern keine Frist gesetzt ist (§ 148 BGB).
- Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag (§ 150 Abs. 1 BGB), den der ursprüngliche Anbieter annehmen kann.
Typische Nachfrage: Welche Bedeutung hat Schweigen im Handelsverkehr, etwa auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben? - 2Prüferfrage · eigene Seite
Eine GmbH Ihres Mandanten kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Wann muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen?
- Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit nur bei Eigenantrag (§ 18 InsO, Prognosezeitraum in aller Regel 24 Monate) und Überschuldung bei juristischen Personen (§ 19 InsO, Fortführungsprognose über zwölf Monate).
- Antragspflicht der Mitglieder des Vertretungsorgans bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 15a Abs. 1 InsO).
- Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO).
- Verstoß ist strafbar (§ 15a Abs. 4, 5 InsO); ab Insolvenzreife Zahlungsverbot mit persönlicher Ersatzpflicht (§ 15b InsO).
Typische Nachfrage: Welche Hinweispflichten treffen den Steuerberater bei Anzeichen einer Insolvenzreife seines Mandanten? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Welche Grundfreiheiten kennt das Unionsrecht, und welche Bedeutung haben sie für das deutsche Steuerrecht?
- Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff., 34 AEUV), Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV), Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).
- Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als einzige Grundfreiheit auch im Verhältnis zu Drittstaaten.
- Wirkung als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote; steuerliche Benachteiligung grenzüberschreitender Sachverhalte bedarf der Rechtfertigung (z. B. Kohärenz, Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse, Missbrauchsbekämpfung) und muss verhältnismäßig sein.
- Durchsetzung über das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH (Art. 267 AEUV); Anwendungsvorrang des Unionsrechts.
Typische Nachfrage: Nennen Sie ein Beispiel, in dem der EuGH eine deutsche Steuervorschrift beanstandet hat, und wie der Gesetzgeber reagiert hat. - 4Prüferfrage · eigene Seite
Ein 16-Jähriger kauft ohne Zustimmung seiner Eltern ein E-Bike für 2.000 €. Die Eltern sind nicht begeistert. Wie ist die Rechtslage?
- Minderjährige ab Vollendung des siebten Lebensjahres sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB).
- Willenserklärungen, durch die sie nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB).
- Ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam; er wird mit Genehmigung wirksam, mit Verweigerung endgültig unwirksam (§ 108 BGB).
- Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) greift nur, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden; bei 2.000 € regelmäßig nicht.
Typische Nachfrage: Wie erfolgt die Rückabwicklung, wenn das E-Bike bereits übergeben und bezahlt wurde? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Erklären Sie mir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip am Beispiel eines Grundstückskaufs. Wann wird der Käufer Eigentümer?
- Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäft (Übereignung) sind getrennte Rechtsgeschäfte.
- Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit der Verfügung ist grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts; Rückabwicklung über das Bereicherungsrecht (§ 812 BGB).
- Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB); ein Formmangel wird durch Auflassung und Eintragung geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
- Eigentumserwerb durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB); bewegliche Sachen dagegen durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).
Typische Nachfrage: Welche Funktion hat die Auflassungsvormerkung?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
[…]
§ 147 BGB – Annahmefrist
[…]
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
§ 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist
Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.
§ 150 BGB – Verspätete und abändernde Annahme
(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
[…]
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Weitere Fragen: Zivil-, Handels- & Gesellschaftsrecht
- Ab wann ist man eigentlich Kaufmann im Sinne des HGB, und was ändert sich dadurch für einen Mandanten?Prüferfrage
- Zwei Mandanten wollen eine GmbH gründen. Was müssen sie beachten, und wer haftet, wenn sie schon vor der Eintragung Verträge abschließen?Prüferfrage
- Der Geschäftsführer einer GmbH fragt Sie, wofür er eigentlich persönlich haftet. Was sagen Sie ihm?Prüferfrage
- Was hat sich durch das MoPeG für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit dem 1. Januar 2024 geändert?Prüferfrage
- Ein Mandant will als Kommanditist in eine KG eintreten. Wie haftet er, und was ist bei der Rückzahlung seiner Einlage zu beachten?Prüferfrage
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche