§ 812 BGBHerausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie § 812 BGB anwenden?
Fragen aus Klausur und mündlicher Prüfung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Erklären Sie mir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip am Beispiel eines Grundstückskaufs. Wann wird der Käufer Eigentümer?
- Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäft (Übereignung) sind getrennte Rechtsgeschäfte.
- Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit der Verfügung ist grundsätzlich unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts; Rückabwicklung über das Bereicherungsrecht (§ 812 BGB).
- Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB); ein Formmangel wird durch Auflassung und Eintragung geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
- Eigentumserwerb durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB); bewegliche Sachen dagegen durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).
Typische Nachfrage: Welche Funktion hat die Auflassungsvormerkung?
Rechtsprechung des BFH zu § 812 BGB
13 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 03.05.2023, IX R 25/21BStBl/amtlich
Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund…
- BFH, Urteil vom 19.08.2020, XI R 32/18BStBl/amtlich
Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn…
- BFH, Urteil vom 25.11.2015, V R 66/14BStBl/amtlich
1. Die für eine Geschäftsveräußerung oder für eine Teilgeschäftsveräußerung in Bezug auf ein Vermietungsunternehmen erforderliche Nachhaltigkeit der Vermietung liegt bei einer Vermietung über insgesamt 17 Monate vor . 2. Die für die Geschäftsveräußerung…
- BFH, Urteil vom 15.09.2011, V R 36/09BStBl/amtlich
Vereinnahmt der Unternehmer das vereinbarte Entgelt, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, setzt die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Rückzahlung des Entgelts voraus. Dies gilt auch, wenn eine Fluggesellschaft bei nicht in Anspruch…
- BFH, Urteil vom 24.05.2011, VIII R 3/09BStBl/amtlich
Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind bei steuerlicher Betrachtung Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Fordert ein Schuldner den in Erfüllung einer vermeintlichen…
- BFH, Urteil vom 25.02.2010, IV R 2/07BStBl/amtlich
1. Die vom Steuerpflichtigen getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben…
- BFH, Urteil vom 19.08.2015, X R 30/12NV
1. NV: Der Steuerpflichtige ist hinsichtlich der Qualifizierung der von ihm geltend gemachten Aufwendungen als Betriebsausgaben --unbeschadet der sich aus § 76 Abs. 1 FGO ergebenden Amtsaufklärungspflichten-- in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet.…
- BFH, Beschluss vom 16.04.2014, II B 59/13NV
1. NV: Lässt der Tenor einer Entscheidung keinen Rückschluss auf das Vorliegen eines Sach- oder Prozessurteils zu, ist maßgeblich auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen abzustellen . 2. NV: Bei seiner Entscheidung über eine Revision oder über eine…
- BFH, Urteil vom 11.12.2012, VII R 13/12NV
NV: Überweist die Bank auf die Pfändung und Einziehung eines Kontoguthabens des Vollstreckungsschuldners dem FA versehentlich einen das Guthaben übersteigenden Betrag, ist der ihr zustehende Rückzahlungsanspruch kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis…
- BFH, Urteil vom 11.12.2012, VII R 14/12NV
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 VII R 13/12 - Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge
- BFH, Beschluss vom 30.06.2011, VII B 124/10NV
1. NV: Ob ein Treuhänder i.S.d. § 292 InsO als Leistungsempfänger im Falle eines Wegfalls des Rechtsgrundes für eine Erstattung gemäß § 37 Abs. 2 AO haftet, ist eine revisionsrechtlich nicht zu überprüfende Frage der Rechtsanwendung im Einzelfall, wenn das FG…
- BFH, Urteil vom 09.12.2010, VII R 20/10NV
1. NV: Ein Anspruch auf Erstattung von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach Art. 236 Abs. 1 Zollkodex, § 14 der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung. Durch diese Regelung wird die Erstattungsnorm des § 37 Abs. 2 AO überlagert . 2. NV: Hat der Vertreter…
1 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche