Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung in der Steuerberaterprüfung
Alle Themen: Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung
Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.
- Steuerpflicht, Steuerklassen & Freibeträge Lerneinheit§ 1 ErbStG · § 2 ErbStG · § 15 ErbStG · § 16 ErbStG · § 19 ErbStGSehr häufig geprüft
- Erwerbstatbestände & steuerpflichtiger Erwerb§ 3 ErbStG · § 7 ErbStG · § 10 ErbStG · § 14 BewGSehr häufig geprüft
- Verschonung von Betriebsvermögen§ 13a ErbStG · § 13b ErbStGRegelmäßig geprüft
- Bewertung von Grundbesitz§ 176 BewG · § 182 BewG · § 184 BewG · § 12 ErbStG · § 13d ErbStGRegelmäßig geprüft
- Familienheim & Zugewinnausgleich§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG · § 5 ErbStGRegelmäßig geprüft
Erbschaftsteuer-Check: 5 Fragen
Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Tante T schenkt ihrem Neffen N (Sohn ihrer Schwester) 100.000 €. Welche Steuerklasse und welcher Freibetrag gelten für N?
N ist Abkömmling ersten Grades eines Geschwisters der Schenkerin und gehört nach § 15 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse II Nr. 3) zur Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 20.000 €.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wann ist ein Erwerb in Deutschland unbeschränkt erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig?
- Wenn Erblasser zur Zeit des Todes, Schenker zur Zeit der Ausführung oder Erwerber zur Zeit der Entstehung Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
- Inländer: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; deutsche Staatsangehörige bis fünf Jahre nach Wegzug ohne inländischen Wohnsitz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG).
- Folge: Steuerpflicht für den gesamten Vermögensanfall (Weltvermögen; § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; R E 2.1 Abs. 1 ErbStR).
- Sonst beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG oder Ansprüche auf dessen Übertragung mit gekürztem Freibetrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; § 16 Abs. 2 ErbStG).
Typische Nachfrage: Welche Vorschriften sind bei möglicher Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen zu prüfen? - 3Klausurfrage · eigene Seite
Großvater G stirbt. Sein Sohn S ist bereits vor ihm verstorben; Ss Tochter E erbt einen Teil des Nachlasses. Welcher persönliche Freibetrag steht E zu?
E gehört als Abkömmling eines Kindes zur Steuerklasse I. Da ihr Vater S vorverstorben ist, erhält sie als „Kind eines verstorbenen Kindes“ nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG den Freibetrag von 400.000 € statt 200.000 € (Nr. 3).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Steuerpflichtige Vorgänge nach § 1 Abs. 1 ErbStG?
Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen, Vermögen von Familienstiftungen/-vereinen alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 ErbStG).
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Steuerklassen nach § 15 ErbStG an Beispielen.
- StKl I: Ehegatte/Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, deren Abkömmlinge, Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
- StKl II: Eltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
- StKl III: alle übrigen, z. B. Lebensgefährten (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
- Maßgeblich ist das Verhältnis im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG; § 15 Abs. 1 ErbStG).
Typische Nachfrage: In welche Steuerklasse fällt das Kind, das seinen Eltern etwas schenkt?
Die Gesetze im Fach Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung
Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
- § 1Steuerpflichtige Vorgänge
- § 2Persönliche Steuerpflicht
- § 3Erwerb von Todes wegen
- § 5Zugewinngemeinschaft
- § 7Schenkungen unter Lebenden
- § 10Steuerpflichtiger Erwerb
- § 12Bewertung
- § 13Steuerbefreiungen
- § 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13bBegünstigtes Vermögen
- § 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- § 15Steuerklassen
- § 16Freibeträge
- § 19Steuersätze
Weitere Fächer
Klausurtag 1: AO, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung, Grunderwerbsteuer.
ErbSt: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche