Klausurtag 1: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete

Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung in der Steuerberaterprüfung

Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung gehört im Lernpfad zu Klausurtag 1 (Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete). Schwerpunkte: Steuerpflicht, Freibeträge, Verschonung, Grundbesitzbewertung. Hier finden Sie alle 5 Themen nach Prüfungsrelevanz, davon 1 mit vollständiger Lerneinheit.
Klausurtag 1ErbStG, BewG20 Fragen zum Selbsttest

Alle Themen: Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung

Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.

Challenge

Erbschaftsteuer-Check: 5 Fragen

Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Tante T schenkt ihrem Neffen N (Sohn ihrer Schwester) 100.000 €. Welche Steuerklasse und welcher Freibetrag gelten für N?

    N ist Abkömmling ersten Grades eines Geschwisters der Schenkerin und gehört nach § 15 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse II Nr. 3) zur Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 20.000 €.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann ist ein Erwerb in Deutschland unbeschränkt erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig?

    Typische Nachfrage: Welche Vorschriften sind bei möglicher Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen zu prüfen?
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Großvater G stirbt. Sein Sohn S ist bereits vor ihm verstorben; Ss Tochter E erbt einen Teil des Nachlasses. Welcher persönliche Freibetrag steht E zu?

    E gehört als Abkömmling eines Kindes zur Steuerklasse I. Da ihr Vater S vorverstorben ist, erhält sie als „Kind eines verstorbenen Kindes“ nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG den Freibetrag von 400.000 € statt 200.000 € (Nr. 3).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Steuerpflichtige Vorgänge nach § 1 Abs. 1 ErbStG?

    Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen, Vermögen von Familienstiftungen/-vereinen alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 ErbStG).

  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Erläutern Sie die Steuerklassen nach § 15 ErbStG an Beispielen.

    • StKl I: Ehegatte/Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, deren Abkömmlinge, Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
    • StKl II: Eltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
    • StKl III: alle übrigen, z. B. Lebensgefährten (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
    • Maßgeblich ist das Verhältnis im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG; § 15 Abs. 1 ErbStG).
    Typische Nachfrage: In welche Steuerklasse fällt das Kind, das seinen Eltern etwas schenkt?
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Die Gesetze im Fach Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung

Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.

Weitere Fächer

Klausurtag 1: AO, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung, Grunderwerbsteuer.

ErbSt: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

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