§ 1 ErbStGSteuerpflichtige Vorgänge
(1) Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
1. der Erwerb von Todes wegen;
2. die Schenkungen unter Lebenden;
3. die Zweckzuwendungen;
4. das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 bestimmten Zeitpunkt.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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Steuerpflichtige Vorgänge nach § 1 Abs. 1 ErbStG?
Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen, Vermögen von Familienstiftungen/-vereinen alle 30 Jahre (§ 1 Abs. 1 ErbStG).
Verwaltungsanweisungen zu § 1 ErbStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R E 1.1 ErbStRRichtlinieAnwendung der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen
¹Die Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch für Schenkungen unter Lebenden (§ 1 Absatz 2 ErbStG). ²Bei der Besteuerung von Schenkungen unter Lebenden gelten alle…
- R E 1.2 ErbStRRichtlinieFamilienstiftungen und Familienvereine
(1) ¹Vermögen einer inländischen Familienstiftung (§ 1 Absatz 1 Nummer 4, § 2 Absatz 1 Nummer 2 ErbStG) unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren der Ersatzerbschaftsteuer. ²Die Steuerpflicht setzt voraus, dass die…
- H E 1.1 (Anwendbarkeit der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen) ErbStHHinweisAnwendbarkeit der Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf Schenkungen
BFH vom 8.10.2003 II R 46/01, BStBl 2004 II S. 234
- H E 1.1 (Eingetragene Lebenspartnerschaften) ErbStHHinweisEingetragene Lebenspartnerschaften
Auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind nach §§ 1 und 21 LPartG die Regelungen zu Ehegatten und Ehen entsprechend anzuwenden.
- H E 1.1 (Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens) ErbStHHinweisMehrfacher Erwerb desselben Vermögens
BFH vom 2.9.1987 II B 103/87, BStBl 1987 II S. 785 und vom 16.7.1997 II B 99/96, BStBl II S. 625
- H E 1.1 (Rückfall von Vermögensgegenständen an die Eltern) ErbStHHinweisRückfall von Vermögensgegenständen an die Eltern
BFH vom 16.4.1986 II R 135/83, BStBl II S. 622
- H E 1.2 (Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtsrechtsfähigen Stiftung) ErbStHHinweisKeine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtsrechtsfähigen Stiftung
BFH vom 25.01.2017 II R 26/16, BStBl 2018 II S. 199
- H E 1.2 (Wesentliches Familieninteresse) ErbStHHinweisWesentliches Familieninteresse
BFH vom 10.12.1997 II R 25/94, BStBl 1998 II S. 114
- H E 1.2 (Zustiftung an eine Familienstiftung) ErbStHHinweisZustiftung an eine Familienstiftung
BFH vom 9.12.2009 II R 22/08, BStBl 2010 II S. 363
Rechtsprechung des BFH zu § 1 ErbStG
23 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 30/22BStBl/amtlich
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
- BFH, EuGH-Vorlage vom 20.11.2024, II R 38/21BStBl/amtlich
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union 2012, Nr. C 326, 266) zur…
- BFH, Urteil vom 21.08.2024, II R 43/22BStBl/amtlich
1. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung…
- BFH, Urteil vom 31.07.2024, II R 20/22BStBl/amtlich
1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein…
- BFH, Urteil vom 26.07.2023, II R 35/21BStBl/amtlich
Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des…
- BFH, Urteil vom 10.05.2023, II R 3/21BStBl/amtlich
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten…
- BFH, Urteil vom 23.11.2022, II R 37/19BStBl/amtlich
Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.
- BFH, Urteil vom 17.11.2021, II R 39/19BStBl/amtlich
Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.
- BFH, Urteil vom 01.09.2021, II R 40/19BStBl/amtlich
Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind…
- BFH, Urteil vom 06.05.2021, II R 24/19BStBl/amtlich
1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung…
- BFH, Urteil vom 16.09.2020, II R 24/18BStBl/amtlich
Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder --bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück-- die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid…
- BFH, Urteil vom 06.05.2020, II R 34/17BStBl/amtlich
Veräußert ein Gesellschafter einem vorformulierten Vertragswerk entsprechend seinen Geschäftsanteil an einen Pooltreuhänder, der diesen bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält, unterliegt der…
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