BFH, Urteil vom 21.08.2024 – II R 43/22
Aus dem Leitsatz
1. Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.
Leitsatz
- Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.
- Die Öffentlichkeit kann auch bei (teilweiser) Durchführung einer mündlichen Verhandlung mittels Bild- und Tonübertragung von einem anderen Ort nur im Gerichtssaal, nicht aber an dem anderen Ort hergestellt oder ausgeschlossen werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.08.2022 - 7 K 2127/21 aufgehoben. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 22.07.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.09.2021 wird dahingehend geändert, dass Kosten in Höhe von insgesamt … € als weitere Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 18. August 2022, Az: 7 K 2127/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1922 Abs. 1 BGBGesamtrechtsnachfolge
- § 2032 BGBErbengemeinschaft
- § 2033 Abs. 2 BGBVerfügungsrecht des Miterben
- § 2042 BGBAuseinandersetzung
- § 2048 S. 1 BGBTeilungsanordnungen des Erblassers
- § 2059 BGBHaftung bis zur Teilung
- § 2060 BGBHaftung nach der Teilung
- § 2197 Abs. 1 BGBErnennung des Testamentsvollstreckers
- § 2204 Abs. 1 BGBAuseinandersetzung unter Miterben
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGSteuerpflichtige Vorgänge
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGErwerb von Todes wegen
- § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStGSteuerpflichtiger Erwerb
- § 12 ErbStGBewertung
- § 155 S. 1 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 91a FGO
- § 169 Abs. 1 GVG
- § 128a ZPO
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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