Gesetz im Volltext
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Alle 44 geltenden Vorschriften im amtlichen Wortlaut – jeweils mit den Verwaltungsanweisungen, der BFH-Rechtsprechung und den Prüfungsfragen dazu.
Stand: 13.10.2026Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378
Prüfungsthemen aus dem ErbStG
Diese Themen des Lernpfads bauen auf Vorschriften dieses Gesetzes auf – sortiert nach Prüfungsrelevanz.
Inhaltsübersicht
Fett: Vorschriften, die im Lernpfad als zentrale Normen eines Prüfungsthemas geführt werden.
- § 1Steuerpflichtige Vorgänge
- § 2Persönliche Steuerpflicht
- § 2aRechtsfähige Personengesellschaft
- § 3Erwerb von Todes wegen
- § 4Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 5Zugewinngemeinschaft
- § 6Vor- und Nacherbschaft
- § 7Schenkungen unter Lebenden
- § 8Zweckzuwendungen
- § 9Entstehung der Steuer
- § 10Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11Bewertungsstichtag
- § 12Bewertung
- § 13Steuerbefreiungen
- § 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13bBegünstigtes Vermögen
- § 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- § 14Berücksichtigung früherer Erwerbe
- § 15Steuerklassen
- § 16Freibeträge
- § 17Besonderer Versorgungsfreibetrag
- § 18Mitgliederbeiträge
- § 19Steuersätze
- § 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 20Steuerschuldner
- § 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- § 22Kleinbetragsgrenze
- § 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- § 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- § 25(weggefallen)
- § 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- § 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- § 28Stundung
- § 28aVerschonungsbedarfsprüfung
- § 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- § 30Anzeige des Erwerbs
- § 31Steuererklärung
- § 32Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- § 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- § 35Örtliche Zuständigkeit
- § 36Ermächtigungen
- § 37Anwendung des Gesetzes
- § 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 38(weggefallen)
- § 39(weggefallen)
Verwaltungsanweisungen zum Gesetz
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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