Einkommensteuer in der Steuerberaterprüfung
Alle Themen: Einkommensteuer
Sortiert nach Prüfungsrelevanz. Themen mit Lerneinheit enthalten Theorie, Prüfungsschema, Musterfall und Challenges.
- Private Veräußerungsgeschäfte Lerneinheit§ 23 EStG · § 22 Nr. 2 EStGSehr häufig geprüft
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Lerneinheit§ 17 EStG · § 3 Nr. 40 EStG · § 3c Abs. 2 EStGSehr häufig geprüft
- Mitunternehmerschaft & Sonderbetriebsvermögen Lerneinheit§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG · § 15 Abs. 3 EStGSehr häufig geprüft
- Betriebsveräußerung & Betriebsaufgabe§ 16 EStG · § 34 EStGSehr häufig geprüft
- Einkunftsarten & Einkünfteermittlung§ 2 EStG · § 4 EStG · § 8 EStG · § 9 EStGRegelmäßig geprüft
- Vermietung & Verpachtung§ 21 EStG · § 9 EStG · § 7 Abs. 4 EStGRegelmäßig geprüft
- Kapitalvermögen & Abgeltungsteuer§ 20 EStG · § 32d EStGRegelmäßig geprüft
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben§ 4 Abs. 5 EStG · § 4h EStGRegelmäßig geprüft
- Selbständige & nichtselbständige Arbeit§ 18 EStG · § 19 EStGRegelmäßig geprüft
- Verluste bei beschränkter Haftung§ 15a EStGRegelmäßig geprüft
- Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen§ 35a EStGRegelmäßig geprüft
Einkommensteuer-Check: 5 Fragen
Fragen aus verschiedenen Themen des Fachs Einkommensteuer. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
S erwirbt ein Mietshaus mit notariellem Vertrag vom 10.5.2016 (Übergang von Nutzen und Lasten am 1.7.2016) und veräußert es mit notariellem Vertrag vom 1.6.2026 (Übergang am 1.7.2026). Wie ist die Veräußerung zu beurteilen?
Für Anschaffung und Veräußerung ist jeweils der Abschluss des obligatorischen Vertrags maßgeblich (H 23 (Veräußerungsfrist) EStH). Die Frist begann am 10.5.2016 und endete mit Ablauf des 10.5.2026; der Verkaufsvertrag vom 1.6.2026 liegt außerhalb. Übergang von Nutzen und Lasten und Grundbucheintragung sind unerheblich. Die Vermietung nimmt das Grundstück nicht vom Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wann liegt eine Beteiligung iSd § 17 EStG vor, und wie grenzen Sie zu § 20 Abs. 2 EStG ab?
- Beteiligung zu mindestens 1 % am Kapital, unmittelbar oder mittelbar, zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG).
- Anteile im Privatvermögen; bei Betriebsvermögen gilt § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG iVm § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG.
- Bei unentgeltlichem Erwerb zählt die Beteiligung des Rechtsvorgängers (§ 17 Abs. 1 S. 4 EStG).
- Unter 1 % im gesamten Zeitraum: § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG mit Abgeltungsteuer; § 17 geht vor (§ 20 Abs. 8 EStG).
Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt? - 3Klausurfrage · eigene Seite
Kommanditist K (Beteiligung 10 %) ist bei der K-KG als Prokurist angestellt und erhält ein Jahresgehalt von 50.000 €. Wie ist das Gehalt bei K steuerlich einzuordnen?
Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft sind nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG Sondervergütungen – unabhängig von der Beteiligungshöhe und davon, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie gehören zu den gewerblichen Einkünften und unterliegen damit auch der Gewerbesteuer.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Wo sind private Veräußerungsgeschäfte als Einkunftsart geregelt?
§ 22 Nr. 2 EStG (sonstige Einkünfte) iVm § 23 EStG (Tatbestand und Gewinnermittlung).
- 5Prüferfrage · eigene Seite
Welche Zeitpunkte sind für die Berechnung der Frist nach § 23 EStG maßgeblich, und wie wird die Frist berechnet?
- Maßgeblich ist jeweils der Abschluss des obligatorischen Vertrags (bei Grundstücken notarieller Kaufvertrag), nicht Übergang von Nutzen und Lasten oder Grundbucheintragung (H 23 (Veräußerungsfrist) EStH).
- Der wirksame Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts bestimmt den Fristbeginn oder das Fristende (BFH, Urteil vom 08.04.2014, IX R 18/13).
- Fristberechnung nach § 108 AO iVm § 187 Abs. 1 BGB und § 188 Abs. 2 BGB.
- Bei Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt der Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen als Anschaffung (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG).
Typische Nachfrage: Wie wirkt sich eine Schenkung des Grundstücks während der Frist auf die Fristberechnung beim Beschenkten aus?
Die Gesetze im Fach Einkommensteuer
Die zentralen Normen der Themen – im amtlichen Wortlaut, mit Verwaltungsanweisungen und BFH-Rechtsprechung.
- § 2Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
- § 3Steuerfreie Einnahmen
- § 3cAnteilige Abzüge
- § 4Gewinnbegriff im Allgemeinen
- § 4hBetriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
- § 7Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 8Einnahmen
- § 9Werbungskosten
- § 15Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 15aVerluste bei beschränkter Haftung
- § 16Veräußerung des Betriebs
- § 17Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 18Selbständige Arbeit
- § 19Nichtselbständige Arbeit
- § 20Kapitalvermögen
- § 21Vermietung und Verpachtung
- § 22Arten der sonstigen Einkünfte
- § 23Private Veräußerungsgeschäfte
- § 32dGesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 34Außerordentliche Einkünfte
- § 35aSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Weitere Fächer
Klausurtag 2: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuer, Internationales.
ESt: Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche