§ 21 EStGVermietung und Verpachtung
(1) ¹Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen;
3. Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen;
4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- oder Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war.
²§§ 15a und 15b sind sinngemäß anzuwenden.
(2) ¹Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. ²Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.
(3) Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 21.1 EStRRichtlinieErhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
(1) ¹Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwand. ²Zum Erhaltungsaufwand gehören z. B. Aufwendungen für den Einbau messtechnischer Anlagen…
- R 21.2 EStRRichtlinieEinnahmen und Werbungskosten
(1) ¹Werden Teile einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder insgesamt selbst genutzten anderen Hauses vorübergehend vermietet und übersteigen die Einnahmen hieraus nicht 520…
- R 21.3 EStRRichtlinieVerbilligt überlassene Wohnung
¹In den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. ²Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach…
- R 21.4 EStRRichtlinieMiet‑ und Pachtverträge zwischen Angehörigen und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Die für die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen Ehegatten geltenden Grundsätze können nicht auf Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – ausgenommen eingetragene…
- R 21.5 EStRRichtlinieBehandlung von Zuschüssen
(1) ¹Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind (z. B. Zuschuss einer Flughafengesellschaft für den Einbau von Lärmschutzfenstern), gehören…
- R 21.6 EStRRichtlinieMiteigentum und Gesamthand
¹Die Einnahmen und Werbungskosten sind den Miteigentümern grundsätzlich nach dem Verhältnis der nach bürgerlichem Recht anzusetzenden Anteile zuzurechnen. ²Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen…
- R 21.7 EStRRichtlinieSubstanzausbeuterecht
– unbesetzt –
- H 21.1 (Abgrenzung von Anschaffungs‑, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen) EStHHinweisAbgrenzung von Anschaffungs‑, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen
– BMF vom 26.01.2026 (BStBl I S. 272) – Instandsetzungs‑ und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil das Gebäude wegen Abnutzung und Verwahrlosung…
- H 21.1 (Anschaffungsnahe Herstellungskosten) EStHHinweisAnschaffungsnahe Herstellungskosten
R 6.4 Abs. 1 und H 6.4
- H 21.1 (Erhaltungsaufwand) EStHHinweisErhaltungsaufwand
– BMF vom 26.01.2026 (BStBl I S. 272) – H 21.2
- H 21.1 (Herstellungsaufwand nach Fertigstellung) EStHHinweisHerstellungsaufwand nach Fertigstellung
– Zu den Besonderheiten bei Teileigentum BFH vom 19.09.1995 – IX R 37/93 (BStBl II 1996 S. 131)
- H 21.1 (Verteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDV) EStHHinweisVerteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDV
– Keine Übertragung des Anteils eines Jahres auf ein anderes Jahr BFH vom 26.10.1977 – VIII R 111/74 (BStBl II 1978 S. 367) – Größere Erhaltungsaufwendungen, die das Finanzamt im Jahr ihrer Entstehung bestandskräftig zu…
- H 21.2 (Bauherrenmodell) EStHHinweisBauherrenmodell
– BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546) – Fonds, geschlossene – Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft entfallen, sind…
- H 21.2 (Drittaufwand) EStHHinweisDrittaufwand
H 4.7
- H 21.2 (Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut) EStHHinweisEigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut
H 4.7
- H 21.2 (Einbauküche) EStHHinweisEinbauküche
H 6.4
- H 21.2 (Einkünfteerzielungsabsicht) EStHHinweisEinkünfteerzielungsabsicht
– BMF vom 08.10.2004 (BStBl I S. 933) – BMF vom 08.10.2004 (BStBl I S. 933), Rdnr. 29 – Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist im Einzelfall festzustellen, ob der Stpfl. beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer…
- H 21.2 (Einnahmen) EStHHinweisEinnahmen
– Zahlungen, die wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung einer Miet‑ oder Pachtsache geleistet werden BFH vom 22.04.1966 – VI 264/65 (BStBl III S. 395), vom 29.11.1968 – VI…
- H 21.2 (Erbbaurecht) EStHHinweisErbbaurecht
– Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (BFH vom 20.09.2006 – IX R 17/04, BStBl II 2007 S. 112). – Vom Erbbauberechtigten neben Erbbauzins…
- H 21.2 (Erhaltungsaufwand) EStHHinweisErhaltungsaufwand
– Erhaltungsaufwendungen nach Beendigung der Vermietung und vor Beginn der Selbstnutzung sind i. d. R. keine Werbungskosten. Ein Abzug kommt ausnahmsweise in Betracht, soweit sie mit Mitteln der einbehaltenen und als…
- H 21.2 (Erschließungskosten) EStHHinweisErschließungskosten
H 6.4 (Erschließungs‑, Straßenanlieger‑ und andere Beiträge)
- H 21.2 (Ferienwohnung) EStHHinweisFerienwohnung
– Ferienwohnung als Gewerbebetrieb H 15.7 (2)
- H 21.2 (Finanzierungskosten) EStHHinweisFinanzierungskosten
– Die dingliche Belastung von Grundstücken mit Hypotheken oder Grundschulden begründet für sich allein keinen wirtschaftlichen Zusammenhang des Darlehens mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Maßgebend ist…
- H 21.2 (Fonds, geschlossene) EStHHinweisFonds, geschlossene
– BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546) – Provisionsrückzahlungen, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaftern gewährt, mindern die Anschaffungskosten der Immobilie, weil die Provisionszahlungen zu den…
- H 21.2 (Negative Einnahmen) EStHHinweisNegative Einnahmen
Mietentgelte, die der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG an den Restitutionsberechtigten herausgibt, sind im Jahr des Abflusses negative Einnahmen (BFH vom 11.01.2005 – IX R 50/03, BStBl II S. 456).
25 weitere Abschnitte: alle zu § 21 EStG im EStH
Rechtsprechung des BFH zu § 21 EStG
250 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 15.01.2026, III R 7/23BStBl/amtlich
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne der Art. 1 Buchst. a und b, Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr.…
- BFH, Urteil vom 10.10.2025, IX R 4/24BStBl/amtlich
1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück…
- BFH, Urteil vom 12.08.2025, IX R 23/24BStBl/amtlich
1. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das…
- BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24BStBl/amtlich
Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug…
- BFH, Urteil vom 03.12.2024, IX R 2/24BStBl/amtlich
Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21BStBl/amtlich
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung…
- BFH, Urteil vom 19.11.2024, VIII R 26/21BStBl/amtlich
1. Beendet der Steuerpflichtige einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu…
- BFH, Urteil vom 13.08.2024, IX R 29/23BStBl/amtlich
1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts. 2. Die ausschließlich durch ein…
- BFH, Urteil vom 12.12.2023, IX R 18/22BStBl/amtlich
§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände --gegebenenfalls…
- BFH, Urteil vom 20.06.2023, IX R 15/21BStBl/amtlich
Muss der Steuerpflichtige bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtauschzahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt…
- BFH, Urteil vom 20.06.2023, IX R 17/21BStBl/amtlich
1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer…
- BFH, Urteil vom 15.11.2022, IX R 4/20BStBl/amtlich
1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher --anstelle des Gesellschafters-- die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn…
238 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
BMF-Schreiben zu § 21 EStG
- Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG) Investmentsteuergesetz24.11.2025
- BMF-Schreiben vom 21. Mai 2025 zur Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) vom 7. Juli 2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 29. Mai 202421.05.2025
- Glossar "Verrechnungspreise"19.05.2014
Vermietung & Verpachtung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche