§ 18 EStGSelbständige Arbeit
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. ²Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. ³Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. ⁴Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
2. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
4. Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.
(2) Einkünfte nach Absatz 1 sind auch dann steuerpflichtig, wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt.
(3) ¹Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. ²§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) ¹§ 13 Absatz 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im Veranlagungszeitraum 1986 zu einem der selbständigen Arbeit dienenden Betriebsvermögen gehört hat. ²§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 1a, Absatz 2 Satz 2 und 3, §§ 15a und 15b sind entsprechend anzuwenden.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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Welche Norm erstreckt das Sondervergütungsprinzip auf Freiberufler-Personengesellschaften?
Verwaltungsanweisungen zu § 18 EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 18.1 EStRRichtlinieAbgrenzung der selbständigen Arbeit gegenüber anderen Einkunftsarten
Ärzte (1) Die Vergütungen der Betriebsärzte, der Knappschaftsärzte, der nicht voll beschäftigten Hilfsärzte bei den Gesundheitsämtern, der Vertragsärzte und der Vertragstierärzte der Bundeswehr und anderer Vertragsärzte…
- R 18.2 EStRRichtlinieBetriebsvermögen
– unbesetzt –
- R 18.3 EStRRichtlinieVeräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG
Allgemeines (1) Bei einer Veräußerung oder Aufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 EStG gelten die Ausführungen in R 16 entsprechend. Einbringung (2) Bei Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft ist §…
- H 18.1 (Allgemeines) EStHHinweisAllgemeines
– R 15.1 (Selbständigkeit) – H 15.6 – H 19.0 LStH – R 19.2 LStR 2023
- H 18.1 (Beispiele für selbständige Nebentätigkeit) EStHHinweisBeispiele für selbständige Nebentätigkeit
– Beamter als Vortragender an einer Hochschule, Volkshochschule, Verwaltungsakademie oder bei Vortragsreihen ohne festen Lehrplan – Rechtsanwalt als Honorarprofessor ohne Lehrauftrag Die Einkünfte aus einer solchen…
- H 18.1 (Gewinnerzielungsabsicht) EStHHinweisGewinnerzielungsabsicht
Verluste über einen längeren Zeitraum sind für sich allein noch kein ausreichendes Beweisanzeichen für fehlende Gewinnerzielungsabsicht (BFH vom 14.03.1985 – IV R 8/84, BStBl II S. 424).
- H 18.1 (Lehrtätigkeit) EStHHinweisLehrtätigkeit
Die nebenberufliche Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs‑ und Meisterschulen ist i. d. R. als Ausübung eines freien Berufs anzusehen, wenn sich die Lehrtätigkeit ohne besondere Schwierigkeit von der…
- H 18.1 (Nachhaltige Erfindertätigkeit) EStHHinweisNachhaltige Erfindertätigkeit
– Keine Zufallserfindung, sondern eine planmäßige (nachhaltige) Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu…
- H 18.1 (Patentveräußerung gegen Leibrente) EStHHinweisPatentveräußerung gegen Leibrente
– durch Erben des Erfinders: Veräußert der Erbe die vom Erblasser als freiberuflichem Erfinder entwickelten Patente gegen Leibrente, so ist die Rente, sobald sie den Buchwert der Patente übersteigt, als laufende…
- H 18.1 (Prüfungstätigkeit) EStHHinweisPrüfungstätigkeit
Prüfungstätigkeit als Nebentätigkeit ist i. d. R. als Ausübung eines freien Berufs anzusehen (BFH vom 14.03.1958 – VI 36/55 U, BStBl III S. 255 und vom 02.04.1958 – IV 230/57 U, BStBl III S. 293).
- H 18.1 (Wiederholungshonorare/Erlösbeteiligungen) EStHHinweisWiederholungshonorare/Erlösbeteiligungen
Bei Wiederholungshonoraren und Erlösbeteiligungen, die an ausübende Künstler von Hörfunk‑ oder Fernsehproduktionen als Nutzungsentgelte für die Übertragung originärer urheberrechtlicher Verwertungsrechte gezahlt werden…
- H 18.2 (Aktienoption eines Aufsichtsratsmitglieds) EStHHinweisAktienoption eines Aufsichtsratsmitglieds
Nimmt ein Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten AG an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet ist, und hat er die Option, die von ihm…
- H 18.2 (Aufzeichnungspflicht) EStHHinweisAufzeichnungspflicht
Eine Aufzeichnungspflicht von Angehörigen der freien Berufe kann sich z. B. ergeben aus: – § 4 Abs. 3 Satz 5, – § 6c bei Gewinnen aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, – § 7a Abs. 8 bei erhöhten Absetzungen und…
- H 18.2 (Betriebsausgabenpauschalen) EStHHinweisBetriebsausgabenpauschalen
– Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus…
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– Ein Wirtschaftsgut kann nur dann zum freiberuflichen Betriebsvermögen gehören, wenn zwischen dem Betrieb oder Beruf und dem Wirtschaftsgut eine objektive Beziehung besteht; das Wirtschaftsgut muss bestimmt und…
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Werden freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht, ist der Gewinn nach § 4 Abs. 1 zu ermitteln. Ein nicht buchführungspflichtiger Stpfl., der nur Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben fertigt, kann…
- H 18.2 (Bürgschaft) EStHHinweisBürgschaft
Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers können ausnahmsweise Betriebsausgaben darstellen, wenn ein Zusammenhang mit anderen Einkünften ausscheidet und nachgewiesen wird, dass die Bürgschaftszusage ausschl. aus…
- H 18.2 (Geldgeschäfte) EStHHinweisGeldgeschäfte
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Eine Leibrente als Gegenleistung für anwaltliche Betreuung ist den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zuzurechnen (BFH vom 26.03.1987 – IV R 61/85, BStBl II S. 597).
- H 18.2 (Versorgungskasse) EStHHinweisVersorgungskasse
Besondere Zuschläge für einen Fürsorgefonds sind Betriebsausgaben, wenn die berufstätigen Ärzte keinerlei Rechte auf Leistungen aus dem Fürsorgefonds haben. Beiträge an die berufsständische Versorgungskasse zur…
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- H 18.3 (Gesellschaftereintritt in bestehende freiberufliche Sozietät) EStHHinweisGesellschaftereintritt in bestehende freiberufliche Sozietät
§ 24 UmwStG umfasst auch die Aufnahme weiterer Gesellschafter (BFH vom 23.05.1985 – IV R 210/83, BStBl II S. 695).
- H 18.3 (Veräußerung eines Einzelunternehmens) EStHHinweisVeräußerung eines Einzelunternehmens
– Eine Veräußerung i. S. d. § 18 Abs. 3 liegt vor, wenn die für die Ausübung wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen, insbesondere die immateriellen Wirtschaftsgüter wie Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und…
- H 18.3 (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) EStHHinweisVeräußerung eines Mitunternehmeranteils
Wird der gesamte Mitunternehmeranteil an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft veräußert, muss die Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit eingestellt werden (BFH vom 23.01.1997 – IV R…
2 weitere Abschnitte: alle zu § 18 EStG im EStH
Rechtsprechung des BFH zu § 18 EStG
180 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 23.06.2026, VIII R 13/24BStBl/amtlich
1. Eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt auch nach Inkrafttreten des neuen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der…
- BFH, Urteil vom 19.05.2026, VIII R 15/24BStBl/amtlich
1. Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen liegt nur vor, wenn dieser außerhalb des Ortes, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt…
- BFH, Urteil vom 16.04.2026, V R 16/24BStBl/amtlich
Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt (Festhalten am Urteil des…
- BFH, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 12/24BStBl/amtlich
Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung --InsO-- i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet…
- BFH, Urteil vom 15.05.2025, V R 33/23BStBl/amtlich
Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
- BFH, Urteil vom 04.02.2025, VIII R 4/22BStBl/amtlich
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische…
- BFH, Urteil vom 21.11.2024, VI R 12/22BStBl/amtlich
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
- BFH, Urteil vom 08.05.2024, VIII R 9/21BStBl/amtlich
1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des…
- BFH, Urteil vom 16.04.2024, VIII R 3/21BStBl/amtlich
1. Eine Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen (Fonds-)Personengesellschaft gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gegeben, wenn über die Auslegung und steuerrechtliche Anerkennung der…
- BFH, Urteil vom 12.03.2024, VIII R 1/21BStBl/amtlich
1. Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der…
- BFH, Urteil vom 12.12.2023, VIII R 17/20BStBl/amtlich
Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag…
- BFH, Beschluss vom 24.10.2023, VIII R 11/22BStBl/amtlich
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
168 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
BMF-Schreiben zu § 18 EStG
- Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV); Anlage EÜR 202601.09.2026
- Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV); Anlage EÜR 202529.08.2025
- Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a Einkommensteuergesetz (EStG))12.03.2025
- Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von ...07.02.2023
- Allgemeinverfügung vom 9. September 202209.09.2022
- Anwendung der DBA auf Personengesellschaften26.09.2014
- Anwendung der DBA auf Personengesellschaften05.11.2013
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Selbständige & nichtselbständige Arbeit: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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