§ 24a EStGAltersentlastungsbetrag
¹Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. ²Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:
1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2;
2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a;
3. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b;
4. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 22 Nummer 5 Satz 11 anzuwenden ist;
5. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a.
³Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. ⁴Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden. ⁵Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr | Altersentlastungsbetrag
in % der Einkünfte | Höchstbetrag in Euro
2005 | 40,0 | 1 900
2006 | 38,4 | 1 824
2007 | 36,8 | 1 748
2008 | 35,2 | 1 672
2009 | 33,6 | 1 596
2010 | 32,0 | 1 520
2011 | 30,4 | 1 444
2012 | 28,8 | 1 368
2013 | 27,2 | 1 292
2014 | 25,6 | 1 216
2015 | 24,0 | 1 140
2016 | 22,4 | 1 064
2017 | 20,8 | 988
2018 | 19,2 | 912
2019 | 17,6 | 836
2020 | 16,0 | 760
2021 | 15,2 | 722
2022 | 14,4 | 684
2023 | 14,0 | 665
2024 | 13,6 | 646
2025 | 13,2 | 627
2026 | 12,8 | 608
2027 | 12,4 | 589
2028 | 12,0 | 570
2029 | 11,6 | 551
2030 | 11,2 | 532
2031 | 10,8 | 513
2032 | 10,4 | 494
2033 | 10,0 | 475
2034 | 9,6 | 456
2035 | 9,2 | 437
2036 | 8,8 | 418
2037 | 8,4 | 399
2038 | 8,0 | 380
2039 | 7,6 | 361
2040 | 7,2 | 342
2041 | 6,8 | 323
2042 | 6,4 | 304
2043 | 6,0 | 285
2044 | 5,6 | 266
2045 | 5,2 | 247
2046 | 4,8 | 228
2047 | 4,4 | 209
2048 | 4,0 | 190
2049 | 3,6 | 171
2050 | 3,2 | 152
2051 | 2,8 | 133
2052 | 2,4 | 114
2053 | 2,0 | 95
2054 | 1,6 | 76
2055 | 1,2 | 57
2056 | 0,8 | 38
2057 | 0,4 | 19
2058 | 0,0 | 0
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 24a EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 24a EStRRichtlinieAltersentlastungsbetrag
Allgemeines (1) ¹Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG zu kürzen. ²Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs.…
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Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist der Altersentlastungsbetrag jedem Ehegatten, der die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt, nach Maßgabe der von ihm bezogenen Einkünfte zu gewähren (BFH vom 22.09.1993…
- H 24a (Berechnung des Altersentlastungsbetrags) EStHHinweisBerechnung des Altersentlastungsbetrags
Der Altersentlastungsbetrag ist von der S. d. E. zur Ermittlung des G. d. E. abzuziehen (R 2). Beispiel 1: Der Stpfl. hat im VZ 2014 das 64. Lebensjahr vollendet. Im VZ 2025 wurden erzielt: Arbeitslohn | 14.000 € darin…
- H 24a (Lohnsteuerabzug) EStHHinweisLohnsteuerabzug
Die Berechnung des Altersentlastungsbetrags beim Lohnsteuerabzug hat keine Auswirkung auf die Berechnung im Veranlagungsverfahren (R 39b.4 Abs. 3 LStR 2023).
- H 24a (Allgemeines) LStHHinweisAllgemeines
R 24a EStR und H 24a EStH
Rechtsprechung des BFH zu § 24a EStG
9 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 7/22BStBl/amtlich
1. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl.…
- BFH, Urteil vom 27.10.2020, VIII R 19/18BStBl/amtlich
1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55…
- BFH, Urteil vom 30.06.2020, IX R 3/19BStBl/amtlich
1. Die Klage gegen einen auf null € lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung). 2. Ist die…
- BFH, Urteil vom 26.06.2014, VI R 41/13BStBl/amtlich
1. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar. 2. Der…
- BFH, Beschluss vom 03.09.2018, III B 74/17NV
NV: Die Frage der Europarechtswidrigkeit des § 24a EStG ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, denn es ist durch den EuGH bereits geklärt, dass die Besteuerung nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG fällt (EuGH-Urteil C vom 2. Juni 2016…
- BFH, Beschluss vom 25.04.2017, III B 51/16NV
NV: Die Nichteinbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalerträgen in die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrages ist verfassungsgemäß .
- BFH, Beschluss vom 31.01.2017, III B 55/16NV
NV: Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht hinreichend dargelegt, wenn zwar bezüglich § 24a EStG verfassungsrechtliche Bedenken, ein Verstoß gegen das AGG und die Unvereinbarkeit mit EU-Recht geltend gemacht werden, aber eine substantiierte…
- BFH, Urteil vom 19.02.2013, IX R 31/11NV
1. NV: Werden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so sind sie bei einem Streit über die Zurechnung der Einkünfte trotz fehlender Auswirkung auf die Höhe der Steuerfestsetzung beschwert, soweit dem dort ermittelten Gesamtbetrag der Einkünfte nach…
- BFH, Urteil vom 22.11.2012, III R 66/11NV
NV: Folgt man der Ansicht, dass nicht ausgeglichene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen und nicht bereits auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen sind, führt dies zwar zunächst zu…
BMF-Schreiben zu § 24a EStG
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche