6. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 26.06.2014 – VI R 41/13
Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG für Ruhestandsbeamte
Aus dem Leitsatz
1. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.
Leitsatz
- Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.
- Der Altersentlastungsbetrag ist nicht auf steuerfreie Einkünfte anwendbar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 22. Mai 2013, Az: 7 K 3185/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 8 Abs. 3 EStGEinnahmen
- § 24a S. 1 EStGAltersentlastungsbetrag
- § 24a S. 2 EStGAltersentlastungsbetrag
- § 24a S. 4 EStGAltersentlastungsbetrag
- § 24a S. 5 EStGAltersentlastungsbetrag
- § 12 Abs. 2 DBGrG
- § 12 Abs. 4 DBGrG
- § 12 Abs. 8 DBGrG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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