R 24a EStR
Aus dem amtlichen WortlautAllgemeines (1) ¹Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG zu kürzen. ²Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus…
Amtlicher Wortlaut
Allgemeines
(1) ¹Bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags sind Einkünfte aus Land‑ und Forstwirtschaft nicht um den Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG zu kürzen. ²Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen, sind in die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht einzubeziehen. ³Sind in den Einkünften neben Leibrenten auch andere wiederkehrende Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 EStG enthalten, ist der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG von den der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG unterliegenden Teilen der Leibrenten abzuziehen, soweit er diese nicht übersteigt. ⁴Der Altersentlastungsbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.
Berechnung bei Anwendung anderer Vorschriften
(2) Ist der Altersentlastungsbetrag außer vom Arbeitslohn noch von weiteren Einkünften zu berechnen und muss er für die Anwendung weiterer Vorschriften von bestimmten Beträgen abgezogen werden, ist davon auszugehen, dass er zunächst vom Arbeitslohn berechnet worden ist.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 24a EStG – Altersentlastungsbetrag
¹Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. ²Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: 1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2; 2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a; 3. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b; 4. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 22 Nummer 5 Satz 11 anzuwenden ist; 5. Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer…
§ 24a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 24a EStG
BFH-Rechtsprechung zu § 24a EStG
6 von 9 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 7/221. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden…
- BFH, Urteil vom 27.10.2020, VIII R 19/181. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind…
- BFH, Urteil vom 30.06.2020, IX R 3/191. Die Klage gegen einen auf null € lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung…
- BFH, Urteil vom 26.06.2014, VI R 41/131. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG…
- BFH, Beschluss vom 03.09.2018, III B 74/17NV: Die Frage der Europarechtswidrigkeit des § 24a EStG ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, denn es ist durch den EuGH bereits geklärt, dass die Besteuerung nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG…
- BFH, Beschluss vom 25.04.2017, III B 51/16NV: Die Nichteinbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalerträgen in die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrages ist verfassungsgemäß .
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche