H 21.2 (Einnahmen) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Zahlungen, die wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung einer Miet‑ oder Pachtsache geleistet werden BFH vom 22.04.1966 – VI 264/65 (BStBl III S. 395), vom 29.11.1968 – VI R 316/66 (BStBl II 1969 S. 184) und vom 05.05.1971 – I R…
Amtlicher Wortlaut
– Zahlungen, die wegen übermäßiger Beanspruchung, vertragswidriger Vernachlässigung oder Vorenthaltung einer Miet‑ oder Pachtsache geleistet werden >BFH vom 22.04.1966 – VI 264/65 (BStBl III S. 395), vom 29.11.1968 – VI R 316/66 (BStBl II 1969 S. 184) und vom 05.05.1971 – I R 166/69 (BStBl II S. 624)
– Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem der Einkunftserzielungsabsicht dienenden Grundstück stehen >BFH vom 09.11.1982 – VIII R 188/79 (BStBl II 1983 S. 172) und BMF vom 28.02.1990 (BStBl I S. 124)
– Abstandszahlungen eines Mietinteressenten an Vermieter für Entlassung aus Vormietvertrag >BFH vom 21.08.1990 – VIII R 17/86 (BStBl II 1991 S. 76)
– Von einem Kreditinstitut oder einem Dritten (z. B. Erwerber) erstattete Damnumbeträge, die als Werbungskosten abgezogen worden sind >BFH vom 22.09.1994 – IX R 13/93 (BStBl II 1995 S. 118); keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung liegen vor, wenn das Damnum nur einen unselbständigen Rechnungsposten für die Bemessung einer Vorfälligkeitsentschädigung darstellt (>BFH vom 19.02.2002 – IX R 36/98, BStBl II 2003 S. 126).
– Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt >BFH vom 14.12.1999 – IX R 69/98 (BStBl II 2000 S. 197)
– Zur Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber >BMF vom 18.04.2019 (BStBl I S. 461), Anhang 19 II LStH
– Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre (>BFH vom 13.12.2016 – X R 18/12, BStBl II 2017 S. 450).
– Mietzahlungen des Arbeitgebers für eine vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber vermietete Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird >BFH vom 07.06.2002 – VI R 145/99 (BStBl II S. 829)
– Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr im Rahmen des sog. Dritten Förderungsweges für Belegungs‑ und Mietpreisbindungen erhält >BFH vom 14.10.2003 – IX R 60/02 (BStBl II 2004 S. 14)
– Entgelte für die Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge baulicher Maßnahmen auf dem Nachbargrundstück, selbst wenn das Grundstück mit einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude bebaut ist >BFH vom 02.03.2004 – IX R 43/03 (BStBl II S. 507)
– Mietentgelte, die der Restitutionsberechtigte vom Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangt >BFH vom 11.01.2005 – IX R 66/03 (BStBl II S. 480)
– Die Leistung aus einer Gebäudefeuerversicherung führt beim Vermieter bis zur Höhe einer für den Schadensfall in Anspruch genommenen AfaA für das vermietete Gebäude zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, soweit er sie nach dem Versicherungsvertrag beanspruchen kann (>BFH vom 02.12.2014 – IX R 1/14, BStBl II 2015 S. 493).
– aus der Auflösung von Zinsswapgeschäften gehören nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (>BMF vom 14.05.2025 – BStBl I S. 1330, Rn. 176)
– Die einmalige Entschädigung für ein Recht auf Überspannung eines im Privatvermögen befindlichen Grundstücks mit einer Stromleitung ist kein Entgelt für eine zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung, wenn das Überspannungsrecht weder schuldrechtlich noch dinglich auf eine zeitlich bestimmte oder absehbare Dauer beschränkt ist. Sie ist keine steuerbare Einnahme (>BFH vom 02.07.2018 – IX R 31/16, BStBl II S. 759).
– Einnahmen aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks >H 15.8 (1) Wohnungseigentümergemeinschaft
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 21 EStG – Vermietung und Verpachtung
(1) ¹Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht); 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen; 3. Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und…
§ 21 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG
20 von 49 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 21.1 EStR – Erhaltungsaufwand und HerstellungsaufwandEStH
- R 21.2 EStR – Einnahmen und WerbungskostenEStH
- R 21.3 EStR – Verbilligt überlassene WohnungEStH
- R 21.4 EStR – Miet‑ und Pachtverträge zwischen Angehörigen und Partnern einer nichtehelichen LebensgemeinschaftEStH
- R 21.5 EStR – Behandlung von ZuschüssenEStH
- R 21.6 EStR – Miteigentum und GesamthandEStH
- R 21.7 EStR – SubstanzausbeuterechtEStH
- H 21.1 (Abgrenzung von Anschaffungs‑, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen) EStH – Abgrenzung von Anschaffungs‑, Herstellungskosten und ErhaltungsaufwendungenEStH
- H 21.1 (Anschaffungsnahe Herstellungskosten) EStH – Anschaffungsnahe HerstellungskostenEStH
- H 21.1 (Erhaltungsaufwand) EStH – ErhaltungsaufwandEStH
- H 21.1 (Herstellungsaufwand nach Fertigstellung) EStH – Herstellungsaufwand nach FertigstellungEStH
- H 21.1 (Verteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDV) EStH – Verteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDVEStH
- H 21.2 (Bauherrenmodell) EStH – BauherrenmodellEStH
- H 21.2 (Drittaufwand) EStH – DrittaufwandEStH
- H 21.2 (Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut) EStH – Eigenaufwand für ein fremdes WirtschaftsgutEStH
- H 21.2 (Einbauküche) EStH – EinbaukücheEStH
- H 21.2 (Einkünfteerzielungsabsicht) EStH – EinkünfteerzielungsabsichtEStH
- H 21.2 (Erbbaurecht) EStH – ErbbaurechtEStH
- H 21.2 (Erhaltungsaufwand) EStH – ErhaltungsaufwandEStH
- H 21.2 (Erschließungskosten) EStH – ErschließungskostenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 21 EStG
6 von 250 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 15.01.2026, III R 7/231. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne der Art. 1 Buchst. a und b, Art. 68…
- BFH, Urteil vom 10.10.2025, IX R 4/241. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 12.08.2025, IX R 23/241. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen…
- BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im…
- BFH, Urteil vom 03.12.2024, IX R 2/24Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39…
Prüfungsthemen zu dieser Norm
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche