Reihengeschäfte§ 3 Abs. 6a UStG
Die zentrale Norm im Wortlaut
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de. Bei langen Vorschriften zeigen wir den Absatz bzw. die Nummer, um die es in diesem Thema geht.
§ 3 UStG – Lieferung, sonstige Leistung
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(6a) Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (Reihengeschäft), so ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen. Wird der Gegenstand der Lieferung dabei durch den ersten Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet, ist die Beförderung oder Versendung seiner Lieferung zuzuordnen. Wird der Gegenstand der Lieferung durch den letzten Abnehmer befördert oder versendet, ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen. Wird der Gegenstand der Lieferung durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist (Zwischenhändler), ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen, es sei denn, er weist nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat. Gelangt der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates und verwendet der Zwischenhändler gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ihm vom Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung erteilt wurde, ist die Beförderung oder Versendung seiner Lieferung zuzuordnen. Gelangt der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ist von einem ausreichenden Nachweis nach Satz 4 auszugehen, wenn der Zwischenhändler gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer verwendet, die ihm vom Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung erteilt wurde. Gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet, ist von einem ausreichenden Nachweis nach Satz 4 auszugehen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Namen des Zwischenhändlers oder im Rahmen der indirekten Stellvertretung (Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1) für seine Rechnung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr angemeldet wird.
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Verwaltungsanweisungen
Wie die Finanzverwaltung die Normen auslegt – eine Auswahl aus 18 Abschnitten, nach Bezug zum Thema geordnet.
- Abschn. 3.14 UStAEAnwendungserlassReihengeschäfte
Begriff des Reihengeschäfts (§ 3 Abs. 6a Satz 1 UStG) (2) ¹Bei Reihengeschäften werden im Rahmen einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf den Lieferort und den…
- Abschn. 3.1 UStAEAnwendungserlassLieferungen und sonstige Leistungen
Lieferungen (2) ¹Die Verschaffung der Verfügungsmacht beinhaltet den von den Beteiligten endgültig gewollten Übergang von wirtschaftlicher Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstands vom Leistenden auf den…
- Abschn. 3.2 UStAEAnwendungserlassUnentgeltliche Wertabgaben
(2) ¹Für unentgeltliche Wertabgaben im Sinne des § 3 Abs. 1b UStG ist die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ausgeschlossen (§ 6 Abs. 5 UStG; vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2014 – XI R 9/13, BStBl II S. 597). ²Bei…
- Abschn. 3.3 UStAEAnwendungserlassDen Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben
Allgemeines Berechtigung zum Vorsteuerabzug für den Gegenstand oder seine Bestandteile (§ 3 Abs. 1b Satz 2 UStG) (2) ¹Die Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands wird nach § 3 Abs. 1b UStG nur dann einer…
- Abschn. 3.4 UStAEAnwendungserlassDen sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben
(2) ¹Eine Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der verwendete Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet ist und die unternehmerische Nutzung des Gegenstands zum vollen oder teilweisen…
- Abschn. 3.5 UStAEAnwendungserlassAbgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
Allgemeine Grundsätze (2) Lieferungen sind z. B.: 1. der Verkauf von Standard-Software und sog. Updates auf Datenträgern; 2. die Anfertigung von Kopien, wenn sich die Tätigkeit auf die bloße Vervielfältigung von…
- Abschn. 3.6 UStAEAnwendungserlassAbgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
(2) ¹Insbesondere folgende Elemente sind notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden und im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen: – Darbietung von Waren in Regalen; …
- Abschn. 3.7 UStAEAnwendungserlassVermittlung oder Eigenhandel
(2) ¹Werden beim Abschluss von Verträgen über die Vermittlung des Verkaufs von Kraftfahrzeugen vom Kraftfahrzeughändler die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) empfohlenen Vertragsmuster…
Rechtsprechung des BFH
202 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zitieren die Normen dieses Themas – hier die mit dem engsten Bezug, amtlich veröffentlichte zuerst.
- BFH, Beschluss vom 22.11.2023, XI R 1/20BStBl/amtlich
1. Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (X, Y und Z) und zwei Lieferungen (X an Y sowie Y an Z) muss der Ersterwerber (Y) zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers (X) mit seinem Finanzamt nicht nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beigeladen…
- BFH, Urteil vom 11.03.2020, XI R 18/18BStBl/amtlich
Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein…
- BFH, Urteil vom 25.02.2015, XI R 15/14BStBl/amtlich
1. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (Reihengeschäft), ist die Beförderung oder Versendung…
- BFH, Urteil vom 25.02.2015, XI R 30/13BStBl/amtlich
Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten…
- BFH, Urteil vom 28.05.2013, XI R 11/09BStBl/amtlich
1. Eine Lieferung von Gegenständen eines im Inland ansässigen Unternehmers an einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, die Gegenstände im Inland abholen lässt und direkt an den letzten Abnehmer…
- BFH, Urteil vom 11.08.2011, V R 3/10BStBl/amtlich
Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung auch dann gemäß § 6a UStG steuerfrei, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des…
- BFH, Urteil vom 17.02.2011, V R 28/10BStBl/amtlich
Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann als Versendungsbeleg i.S. von § 17a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist (entgegen BMF-Schreiben vom 5. Mai 2010, BStBl I 2010, 508…
- BFH, EuGH-Vorlage vom 10.11.2010, XI R 11/09BStBl/amtlich
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Erlaubt die Richtlinie 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer…
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Auch Reihengeschäfte durchläuft im Lernpfad die vier Phasen – gestützt auf die aktuellen amtlichen Gesetzestexte:
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