BFH, EuGH-Vorlage vom 10.11.2010 – XI R 11/09
Aus dem Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Erlaubt die Richtlinie 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist?
- Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung
- ob es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der zwar den Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet hat, aber in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist, und
- ob der Steuerpflichtige die Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber nachgewiesen hat?
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 25. Februar 2009, Az: 2 K 484/07, Urteil; nachgehend EuGH, 27. September 2012, Az: C-587/10, Urteil; nachgehend BFH, 28. Mai 2013, Az: XI R 11/09, Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 12. März 2014, Az: 2 K 1127/13, Urteil; nachgehend BFH, 25. Februar 2015, Az: XI R 15/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 1 Abs. 2 S. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 1 Abs. 2a S. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 1 Abs. 2a S. 3 UStGSteuerbare Umsätze
- § 3 Abs. 6 UStGLieferung, sonstige Leistung
- § 4 Nr. 1 Buchst. b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 6a UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 17a UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17c UStDVNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- Art. 22 EWGRL 388/77
- Art. 28a EWGRL 388/77
- Art. 28b Teil A Abs. 1 EWGRL 388/77
- Art. 28c Teil A Buchst. a UAbs 1 EWGRL 388/77
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
- Steuerbarkeit: Leistungsaustausch im Inland§ 1 UStG, § 3 UStGSehr häufig geprüft
- Reihengeschäfte§ 3 UStGRegelmäßig geprüft
- Unentgeltliche Wertabgaben§ 3 UStGRegelmäßig geprüft
- Innergemeinschaftliche Lieferung & Erwerb§ 4 UStG, § 6a UStGSehr häufig geprüft
- Steuerbefreiungen & Option§ 4 UStGRegelmäßig geprüft
Weitere Entscheidungen zu § 1 UStG
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
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Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
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