BFH, Urteil vom 04.12.2025 – V R 37/23
Aus dem Leitsatz
Der Ort einer § 3a Abs. 2 UStG unterliegenden Werbeleistung befindet sich nicht im Inland, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Verbindungsbüros, sondern für die wirtschaftliche Tätigkeit…
Leitsatz
Der Ort einer § 3a Abs. 2 UStG unterliegenden Werbeleistung befindet sich nicht im Inland, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Verbindungsbüros, sondern für die wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz des Leistungsempfängers im Drittland erbracht und verwendet wird.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.06.2023 - 2 K 2072/22 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 27. Juni 2023, Az: 2 K 2072/22, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStGSteuerbare Umsätze
- § 3a Abs. 2 S. 2 UStGOrt der sonstigen Leistung
- § 13b Abs. 1 UStGLeistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 13b Abs. 5 UStGLeistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStGVorsteuerabzug
- Art. 44 S. 2 EGRL 112/2006
- Art. 11 Abs. 1 EUV 282/2011
- Art. 11 Abs. 2 EUV 282/2011
- Art. 21 Abs. 1 EUV 282/2011
- Art. 21 Abs. 2 EUV 282/2011
- Art. 65 EUV 282/2011
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 1 UStG
- BFH V R 11/26 (XI R 14/23, XI R 22/21), V R 11/26, XI R 14/23, XI R 22/21 vom 21.05.2026amtlichSteuerermäßigung im Hotel II: Parkplätze, Fitness/Wellness und WLAN1. Die Bereitstellung von Parkplätzen, die nicht nur den Übernachtungsgästen eines Hotels, sondern darüber hinaus allen anderen Besuchern des Hotels sowie der…
- BFH V R 17/24 vom 21.05.2026amtlichZur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum EigengeschäftDer Vermittler einer Fahrzeugvermietung tätigt --abweichend vom Rechtsverhältnis, das den Leistenden bestimmt-- jedenfalls dann kein verdecktes Eigengeschäft…
- BFH V R 8/26 (XI R 11/23, XI R 34/20), V R 8/26, XI R 11/23, XI R 34/20 vom 21.05.2026amtlichSteuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze1. An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist. 2.…
- BFH V R 46/25 (XI R 10/20), V R 46/25, XI R 10/20 vom 26.03.2026amtlichBesteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)1. Zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 01.01.2015…
- BFH V R 10/23 vom 20.11.2025amtlichUmsatzsteuer und Transfergesellschaft1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz…
- BFH V R 3/23 vom 13.11.2025amtlichKeine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter1. Die für die Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Prüferfrage · eigene Seite
Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche