R 5.18 KStR
Amtlicher Wortlaut
Von der Körperschaftsteuer sind aufgrund anderer Gesetze u. a. befreit:
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 5 KStG – Befreiungen
(1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit 1. das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband nach § 2 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) in der jeweils geltenden Fassung; 2. die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, die Bremer Aufbau-Bank GmbH, die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, die Bayerische…
§ 5 KStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 5 KStG
20 von 49 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- H 5.4 (Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des Vermögens) KStH – Satzungsmäßige Festlegung der Verwendung des VermögensKStH
- H 5.4 (Übertragung von Vermögenswerten in Folge des Ausscheidens eines Trägerunternehmens) KStH – Übertragung von Vermögenswerten in Folge des Ausscheidens eines TrägerunternehmensKStH
- H 5.5 (Gesamtleistung beim Sterbegeld) KStH – Gesamtleistung beim SterbegeldKStH
- H 5.5 (Nachweis als soziale Einrichtung) KStH – Nachweis als soziale EinrichtungKStH
- H 5.5 (Zuwendungen nach §§ 4c und 4d EStG) KStH – Zuwendungen nach §§ 4c und 4d EStGKStH
- H 5.6 (Gewinnzuschläge bei einer Sterbekasse) KStH – Gewinnzuschläge bei einer SterbekasseKStH
- H 5.7 (Abgrenzung) KStH – AbgrenzungKStH
- H 5.7 (Beteiligung eines Berufsverbands an einer Kapitalgesellschaft) KStH – Beteiligung eines Berufsverbands an einer KapitalgesellschaftKStH
- H 5.7 (Beteiligung eines Berufsverbands an einer Personengesellschaft) KStH – Beteiligung eines Berufsverbands an einer PersonengesellschaftKStH
- H 5.7 (Einkommensermittlung bei Berufsverbänden) KStH – Einkommensermittlung bei BerufsverbändenKStH
- H 5.7 (Entgeltliche Leistungen an Mitglieder oder Dritte) KStH – Entgeltliche Leistungen an Mitglieder oder DritteKStH
- H 5.7 (Wahrnehmung allgemeiner Interessen eines Wirtschaftszweiges) KStH – Wahrnehmung allgemeiner Interessen eines WirtschaftszweigesKStH
- H 5.8 (Steuerbegünstigte Zwecke) KStH – Steuerbegünstigte ZweckeKStH
- H 5.9 (Vermietungsgenossenschaften und -vereine) KStH – Vermietungsgenossenschaften und -vereineKStH
- H 5.11 (Genossenschaftszentralen) KStH – GenossenschaftszentralenKStH
- H 5.11 (Hilfsgeschäfte) KStH – HilfsgeschäfteKStH
- H 5.11 (Land- und Forstwirtschaft) KStH – Land- und ForstwirtschaftKStH
- H 5.11 (Nebengeschäfte) KStH – NebengeschäfteKStH
- H 5.11 (Reservenbildung) KStH – ReservenbildungKStH
- H 5.17 (Schädliche Tätigkeiten einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft) KStH – Schädliche Tätigkeiten einer WirtschaftsförderungsgesellschaftKStH
BFH-Rechtsprechung zu § 5 KStG
6 von 90 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 04.12.2025, V R 11/241. Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich (Anschluss an BFH-Urteil vom…
- BFH, Urteil vom 04.12.2025, V R 25/23Setzt das FA einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die Aufhebung der in Form eines "Auflagenbescheides" ergangenen…
- BFH, Urteil vom 20.11.2025, V R 27/23Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO und § 61 Abs. 1 AO verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies…
- BFH, Urteil vom 01.10.2025, X R 20/221. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen…
- BFH, EuGH-Vorlage vom 22.05.2025, V R 22/23Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur…
- BFH, Urteil vom 11.12.2024, VIII R 24/231. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs.…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche