Anlage 12b KStH
Aus dem amtlichen WortlautÜbersicht I. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch StSenkG und UntStFG BMF-Schreiben vom 26. August 2003 II. Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das StVergAbG BMF-Schreiben vom 10.…
Amtlicher Wortlaut
Übersicht
I. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch StSenkG und UntStFG
BMF-Schreiben vom 26. August 2003
II. Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das StVergAbG
BMF-Schreiben vom 10. November 2005
III. Steuerliche Anerkennung einer Organschaft nach Änderung des § 301 AktG und des § 249 HGB durch BilMoG
Keine Anpassung bestehender Gewinnabführungsverträge
BMF-Schreiben vom 14. Januar 2010
IV. Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BStBl I, Seite 889)
BMF-Schreiben vom 29. September 2022
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
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