H 7.1 (Betriebe gewerblicher Art) KStH
Amtlicher Wortlaut
Zu Besonderheiten der Einkommensermittlung R 8.2
Stand zum 01.01.2026 BMF vom 07.01.2026 (BStBl I S. 132)
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 7 KStG – Grundlagen der Besteuerung
(1) Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. (2) Zu versteuerndes Einkommen ist das Einkommen im Sinne des § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25. (3) ¹Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer. ²Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. ³Besteht die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht nicht während eines ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der jeweiligen Steuerpflicht. (4) ¹Bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften…
§ 7 KStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7 KStG
- R 7.1 KStR – Ermittlung des zu versteuernden EinkommensKStH
- R 7.2 KStR – Ermittlung der festzusetzenden und verbleibenden KörperschaftsteuerKStH
- R 7.3 KStR – Vom Kalenderjahr abweichendes WirtschaftsjahrKStH
- H 7.1 (Beteiligungserträge / Phasengleiche Aktivierung) KStH – Beteiligungserträge / Phasengleiche AktivierungKStH
- H 7.1 (Finale Verluste) KStH – Finale VerlusteKStH
- H 7.1 (Gewinnermittlung bei Handelsschiffen) KStH – Gewinnermittlung bei HandelsschiffenKStH
- H 7.1 (Gewinnermittlung bei Körperschaften, die Land- und Forstwirtschaft betreiben) KStH – Gewinnermittlung bei Körperschaften, die Land- und Forstwirtschaft betreibenKStH
- H 7.1 (Mindestgewinnbesteuerung) KStH – MindestgewinnbesteuerungKStH
- H 7.1 (Organschaft) KStH – OrganschaftKStH
- H 7.2 (Zusammentreffen von Erbschaftsteuer und Körperschaftsteuer) KStH – Zusammentreffen von Erbschaftsteuer und KörperschaftsteuerKStH
BFH-Rechtsprechung zu § 7 KStG
- BFH, Urteil vom 11.09.2013, I R 77/11Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der…
- BFH, Urteil vom 22.08.2012, I R 9/11Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht .
- BFH, Urteil vom 29.01.2015, I R 84/121. NV: Die Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens auf der Grundlage der Neufassung der § 36, § 37 Abs. 1 KStG durch das JStG 2010 ist rechtlich nicht möglich, wenn der Bescheid über die Feststellung der Endbestände…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche