Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH) · Fassung 2026

H 5.4 (Aufhebung der satzungsmäßigen Vermögensbindung) KStH

Aufhebung der satzungsmäßigen VermögensbindungHinweis der Finanzverwaltung zu § 5 KStG – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautWird die satzungsgemäße Vermögensbindung einer Kasse aufgehoben oder durch Übertragung nahezu des gesamten Vermögens verletzt, entfällt die Steuerfreiheit der Kasse auch mit Wirkung für die Vergangenheit (BFH vom 15.12.1976 - I R 235/75, BStBl II 1977 S. 490 und BFH vom…

Amtlicher Wortlaut

Wird die satzungsgemäße Vermögensbindung einer Kasse aufgehoben oder durch Übertragung nahezu des gesamten Vermögens verletzt, entfällt die Steuerfreiheit der Kasse auch mit Wirkung für die Vergangenheit (BFH vom 15.12.1976 - I R 235/75, BStBl II 1977 S. 490 und BFH vom 14.11.2012 - I R 78/11, BStBl II 2014 S. 44).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 5 KStG – Befreiungen

(1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit 1. das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband nach § 2 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) in der jeweils geltenden Fassung; 2. die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, die Bremer Aufbau-Bank GmbH, die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, die Bayerische…

§ 5 KStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 5 KStG

20 von 49 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

BFH-Rechtsprechung zu § 5 KStG

6 von 90 zugeordneten Entscheidungen.

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat