R 15 KStR
Aus dem amtlichen WortlautEin Verlustabzug aus der Zeit vor dem Abschluss des GAV darf das Einkommen der Organgesellschaft, das sie während der Geltungsdauer des GAV bezieht, nicht mindern (§ 15 Satz 1 Nr. 1 KStG).
Amtlicher Wortlaut
Ein Verlustabzug aus der Zeit vor dem Abschluss des GAV darf das Einkommen der Organgesellschaft, das sie während der Geltungsdauer des GAV bezieht, nicht mindern (§ 15 Satz 1 Nr. 1 KStG).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 15 KStG – Ermittlung des Einkommens bei Organschaft
¹Bei der Ermittlung des Einkommens bei Organschaft gilt abweichend von den allgemeinen Vorschriften Folgendes: 1. ¹Ein Verlustabzug im Sinne des § 10d des Einkommensteuergesetzes ist bei der Organgesellschaft nicht zulässig. ²Satz 1 steht einer Anwendung von § 3a des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen. ³Der für § 3c Absatz 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes maßgebende Betrag ist der sich nach Anwendung von Nummer 1a ergebende verminderte Sanierungsertrag. 1a. ¹Auf einen sich nach § 3a Absatz 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ergebenden verbleibenden Sanierungsertrag einer…
§ 15 KStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 15 KStG
BFH-Rechtsprechung zu § 15 KStG
6 von 10 zugeordneten Entscheidungen.
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- BFH, Urteil vom 06.02.2025, IV R 29/22Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe --ohne…
- BFH, Urteil vom 16.10.2024, I R 16/201. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche…
- BFH, Urteil vom 10.07.2024, IV R 8/221. Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der…
- BFH, Urteil vom 16.12.2020, I R 41/17Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem der Bäder eine enge…
- BFH, Urteil vom 14.08.2019, I R 44/171. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte) .…
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche