H 11 (Verlustabzug) KStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft ist der sogenannte Sockelbetrag der Mindestgewinnbesteuerung von 1 Mio. Euro (§ 10d Absatz 2 Satz 1 EStG) nur einmal anzusetzen (BFH vom 23.01.2013 - I R 35/12, BStBl II S. 508). – Zur Gewährung…
Amtlicher Wortlaut
– Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft ist der sogenannte Sockelbetrag der Mindestgewinnbesteuerung von 1 Mio. Euro (§ 10d Absatz 2 Satz 1 EStG) nur einmal anzusetzen (BFH vom 23.01.2013 - I R 35/12, BStBl II S. 508).
– Zur Gewährung von Aussetzung der Vollziehung im Fall der Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Absatz 2 Satz 1 und 2 EStG BMF vom 19.10.2011 (BStBl I S. 974).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 11 KStG – Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
(1) ¹Wird ein unbeschränkt Steuerpflichtiger im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nach der Auflösung abgewickelt, so ist der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. ²Der Besteuerungszeitraum soll drei Jahre nicht übersteigen. (2) Zur Ermittlung des Gewinns im Sinne des Absatzes 1 ist das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. (3) Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, die dem Steuerpflichtigen in dem Abwicklungszeitraum zugeflossen sind. (4)…
§ 11 KStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 11 KStG
BFH-Rechtsprechung zu § 11 KStG
6 von 9 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 15.04.2026, I R 20/25 (I R 59/12), I R 20/25, I R 59/121. Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 15.04.2026, I R 21/25 (I R 36/18), I R 21/25, I R 36/181. Kommt es bei einem über drei Jahre hinausgehenden Abwicklungs-/Insolvenzzeitraum nach den Regelungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) zu sogenannten Zwischenveranlagungen, handelt es sich…
- BFH, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 8/24§ 43b Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich…
- BFH, Urteil vom 14.08.2019, I R 44/171. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte) .…
- BFH, Urteil vom 23.01.2013, I R 35/12Auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1 KStG ist der sog. Sockelbetrag der Mindestbesteuerung von 1 Mio. € (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG) nur einmal und nicht…
- BFH, Urteil vom 20.11.2019, XI R 51/17NV: Wird das Insolvenzverfahren vor dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung eingestellt, entfällt das vor diesem Zeitpunkt bestehende Sachentscheidungshindernis der fehlenden Einspruchsbefugnis der…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche