H 8c (Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge) KStH
Amtlicher Wortlaut
gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017, BStBl I S. 1643
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Körperschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (KStR/KStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 8c KStG – Verlustabzug bei Körperschaften
(1) ¹Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen oder liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor (schädlicher Beteiligungserwerb), sind bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichene oder abgezogene negative Einkünfte (nicht genutzte Verluste) vollständig nicht mehr abziehbar. ²Als ein Erwerber im Sinne des Satzes 1 gilt auch eine Gruppe von Erwerbern mit…
§ 8c KStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 8c KStG
- H 8c (Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden) KStH – Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG gestützten BescheidenKStH
- H 8c (Verfassungswidrigkeit des § 8c (Absatz 1) Satz 1 KStG in der Fassung vor Einführung des § 8d KStG) KStH – Verfassungswidrigkeit des § 8c (Absatz 1) Satz 1 KStG in der Fassung vor Einführung des § 8d KStGKStH
BFH-Rechtsprechung zu § 8c KStG
6 von 15 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 10.06.2026, IV R 14/241. Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels…
- BFH, Urteil vom 16.07.2025, I R 1/23Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), als…
- BFH, Urteil vom 24.04.2024, IV R 27/21§ 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der für das Streitjahr 2014 maßgeblichen Fassung ist nicht auf verrechenbare Verluste gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft…
- BFH, Beschluss vom 12.04.2023, I B 74/22 (AdV)War dem Gesetzgeber --hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher…
- BFH, Urteil vom 17.11.2020, I R 2/181. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines…
- BFH, Urteil vom 12.11.2020, IV R 29/181. Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der…
Prüfungsthemen zu dieser Norm
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche