§ 7 GewStGGewerbeertrag
¹Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 bezeichneten Beträge. ²Zum Gewerbeertrag gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe
1. des Betriebs oder eines Teilbetriebs einer Mitunternehmerschaft,
2. des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ist,
3. des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien,
soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt. ³Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen gelten als Gewerbeertrag nach Satz 1. ⁴§ 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an der Mitunternehmerschaft natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind; im Übrigen ist § 8b des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden. ⁵Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, ist § 8 Abs. 9 Satz 1 bis 3 des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend anzuwenden; ein sich danach bei der jeweiligen Sparte im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes ergebender negativer Gewerbeertrag darf nicht mit einem positiven Gewerbeertrag aus einer anderen Sparte im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes ausgeglichen werden. ⁶§ 50d Abs. 10 des Einkommensteuergesetzes ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend anzuwenden. ⁷Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. ⁸Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 bis 13 des Außensteuergesetzes steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre, gelten als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4167. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie § 7 GewStG anwenden?
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Die G-GmbH ist seit 2018 mit 12 % an der inländischen T-GmbH beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 100.000 €. Wie hoch ist der Betrag, der aus der Dividende letztlich im Gewerbeertrag enthalten ist?
KSt: 10 % erreicht → − 100.000 € und + 5.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG und § 8b Abs. 5 KStG); im Gewinn nach § 7 GewStG sind also 5.000 € enthalten. GewSt: Die Schachtelgrenze von 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG) ist nicht erreicht. Daher wird nach § 8 Nr. 5 GewStG die außer Ansatz gebliebene Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA (100.000 € − 5.000 € = 95.000 €) hinzugerechnet. Insgesamt sind 100.000 € im Gewerbeertrag enthalten.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Wie werden Dividenden einer Kapitalgesellschaft bei der Gewerbesteuer der empfangenden Kapitalgesellschaft behandelt?
- Ausgangspunkt: Gewinn nach KStG inkl. Wirkungen des § 8b KStG (§ 7 S. 1 GewStG).
- Schachtelbeteiligung von mindestens 15 % zu Beginn des EZ: § 9 Nr. 2a GewStG; die 5 % bleiben im Gewerbeertrag (§ 9 Nr. 2a S. 4 GewStG).
- Unterhalb von 15 %: Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG der außer Ansatz gebliebenen Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA nach § 8b Abs. 5 KStG.
- Keine Rückbeziehung bei unterjährigem Erwerb (§ 9 Nr. 2a GewStG, R 9.3 GewStR); Veräußerungsgewinne bleiben nach § 8b Abs. 2 KStG und § 8b Abs. 3 KStG iVm § 7 S. 1 GewStG auch gewerbesteuerlich zu 95 % frei.
Typische Nachfrage: Welche Norm gilt für Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Warum gibt es gewerbesteuerliche Hinzurechnungen?
- Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer (R 1.6 Abs. 2 GewStR); Ausgangsgröße ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG).
- § 8 Nr. 1 GewStG rechnet pauschale Anteile von Schuldentgelten und gemieteten Betriebsmitteln hinzu, sodass die Finanzierungsform die Bemessungsgrundlage beeinflusst (BFH, Urteil vom 14.06.2018, III R 35/15).
- Die gesetzlich fingierten Finanzierungsanteile betreffen Schuldentgelte, Mieten und Lizenzen (§ 8 Nr. 1 GewStG; BFH, Urteil vom 14.06.2018, III R 35/15).
- Der Freibetrag von 200.000 € mindert die Summe der Finanzierungsanteile vor Ansatz des Viertels (§ 8 Nr. 1 GewStG).
Typische Nachfrage: Warum wird bei Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter nur ein Fünftel angesetzt? - 4Wissensfrage · eigene Seite
Wie wird die vGA bei der Kapitalgesellschaft korrigiert?
Außerbilanzielle Hinzurechnung zum Steuerbilanzgewinn (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG); Bilanzansätze bleiben hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Erhöhung auch des Gewerbeertrags (§ 7 S. 1 GewStG).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Ermittlungsschema der Gewerbesteuer?
Gewinn (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) − Kürzungen (§ 9 GewStG) − Verlust (§ 10a GewStG) → Abrundung 100 € → Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) → × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) → × Hebesatz (§ 16 GewStG)
Verwaltungsanweisungen zu § 7 GewStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 7.1 (1) GewStRRichtlinieAllgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags
Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags (1) ¹Erträge, die dadurch anfallen, dass zu Lasten des Gewinns gebildete Rückstellungen aufgelöst oder entrichtete Beträge erstattet werden, bilden einen Bestandteil des der…
- R 7.1 (2) GewStRRichtlinieRechtsbehelfe
Rechtsbehelfe (2) Der Steuerpflichtige kann im Gewerbesteuermessbetragsverfahren Einwendungen gegen die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb unabhängig von dem Gang der Veranlagung bei der Einkommensteuer oder…
- R 7.1 (3) GewStRRichtlinieGewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften
Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften (3) ¹Bei der Ermittlung des Gewinns sind für Zwecke der Gewerbesteuer insbesondere die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden: 1. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1…
- R 7.1 (4) GewStRRichtlinieGewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (4) ¹Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.…
- R 7.1 (5) GewStRRichtlinieErmittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft (5) ¹Organträger und Organgesellschaft bilden trotz der Betriebsstättenfiktion des § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG kein einheitliches Unternehmen. ²Demnach ist für jedes der…
- R 7.1 (6) GewStRRichtlinieErmittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften - unbesetzt -
- R 7.1 (7) GewStRRichtlinieBesteuerung kleiner Körperschaften
Besteuerung kleiner Körperschaften (7) ¹Nach § 156 Abs. 2 AO kann die Festsetzung von Steuern unterbleiben, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem…
- R 7.1 (8) GewStRRichtlinieErmittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz (8) ¹Bei einem in der Abwicklung befindlichen Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG ist nach § 16 GewStDV der Gewerbeertrag, der im Zeitraum der Abwicklung…
- H 7.1 (2) (Allgemeines) GewStHHinweisAllgemeines
Zur Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nach § 35b GewStG R 35b.1
- H 7.1 (3) (Anwendung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften und Verwaltungsanordnungen) GewStHHinweisAnwendung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften und Verwaltungsanordnungen
Während die Einkommensteuer als Personensteuer beim gewerblichen Gewinn alle betrieblichen Vorgänge von den ersten Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung bis zur Veräußerung oder Entnahme des letzten…
- H 7.1 (3) (Betriebsaufgabe) GewStHHinweisBetriebsaufgabe
– Im Fall der Betriebsaufgabe ist für diesen Zeitpunkt der Übergang zum Vermögensvergleich zu unterstellen. Die dabei erforderlichen Zu- und Abrechnungen gehören zum laufenden Gewinn und sind deshalb bei der Ermittlung…
- H 7.1 (3) (Entnahmevorgänge bei Umwandlung in eine Personengesellschaft) GewStHHinweisEntnahmevorgänge bei Umwandlung in eine Personengesellschaft
Entsteht bei einer Betriebsveräußerung oder der Einbringung eines Betriebs zu Buch- oder Zwischenwerten ein Gewinn aus der Überführung von nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden Wirtschaftsgütern in das…
- H 7.1 (3) (Entschädigungen, nachträgliche Betriebseinnahmen) GewStHHinweisEntschädigungen, nachträgliche Betriebseinnahmen
– Eine Unfallentschädigung, die ein Gewerbetreibender wegen Erwerbsminderung aus der Haftpflichtversicherung des Schädigers erhält, gehört nicht zum Gewerbeertrag (BFH vom 20.08.1965 – BStBl III 1966 S. 94 und vom…
- H 7.1 (3) (Ermittlung des Gewerbeertrags bei Mitunternehmerschaften) GewStHHinweisErmittlung des Gewerbeertrags bei Mitunternehmerschaften
– Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehören auch die Vergütungen an ihre Mitunternehmer i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH vom 06.07.1978 – BStBl II S. 647, vom 06.11.1980 – BStBl II 1981 S. 220, vom…
- H 7.1 (3) (Gewinn aus der Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) GewStHHinweisGewinn aus der Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Der Gewinn aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG ist auch dann Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung das gesamte Nennkapital umfasst…
- H 7.1 (3) (Gewinnanteile stiller Gesellschafter) GewStHHinweisGewinnanteile stiller Gesellschafter
– Wird die anteils- und beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft einer Kommanditistin als typische stille Gesellschafterin an der KG beteiligt und werden die Interessen anderer KG-Gesellschafter durch eine…
- H 7.1 (3) (Mehrheit von Betrieben) GewStHHinweisMehrheit von Betrieben
R 2.4
- H 7.1 (3) (Sondererbfolge) GewStHHinweisSondererbfolge
Bei einer Sonderrechtsnachfolge in den Mitunternehmeranteil (qualifizierte Nachfolgeklausel) handelt es sich um eine Sondererbfolge; deshalb unterliegt der beim Erblasser entstehende Gewinn aus der Entnahme des…
- H 7.1 (3) (Veräußerungs- und Aufgabegewinne) GewStHHinweisVeräußerungs- und Aufgabegewinne
– Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 und Abs. 3 EStG gehören vorbehaltlich der Anwendung des § 7 Satz 2 GewStG bei…
- H 7.1 (3) (Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft) GewStHHinweisVermögensübergang auf eine Personengesellschaft
– BMF vom 02.01.2025 – BStBl I S. 92 – Tz. 18.01 ff. – § 18 UmwStG – Veräußerung einer aus der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft hervorgegangenen Personengesellschaft gegen Leibrente BFH vom 17.07.2013 – BStBl II S.…
- H 7.1 (3) (Wechsel der Gewinnermittlungsart) GewStHHinweisWechsel der Gewinnermittlungsart
R 4.6 EStR und Anlage zu R 4.6 EStH
- H 7.1 (3) (Zwischengeschaltete Personengesellschaft) GewStHHinweisZwischengeschaltete Personengesellschaft
Anwendung des § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG sowie § 8b KStG § 7 Satz 4 GewStG
- H 7.1 (4) (Erwerb und Veräußerung eigener Anteile) GewStHHinweisErwerb und Veräußerung eigener Anteile
– BMF vom 27.11.2013 - BStBl I S. 1615
- H 7.1 (4) (Übertragungsgewinn bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft als Alleingesellschafterin) GewStHHinweisÜbertragungsgewinn bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft als Alleingesellschafterin
Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft als Alleingesellschafterin umgewandelt, ist der Übertragungsgewinn aus der Aufdeckung stiller Reserven in einer Beteiligung der umgewandelten…
- H 7.1 (4) (Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer betrieblichen Beteiligung bei Kapitalgesellschaften) GewStHHinweisVeräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer betrieblichen Beteiligung bei Kapitalgesellschaften
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer betrieblichen Beteiligung gehört nach ständiger Rechtsprechung bei Kapitalgesellschaften zum Gewerbeertrag (BFH vom 05.09.2001 – BStBl II 2002…
9 weitere Abschnitte: alle zu § 7 GewStG im GewStH
Rechtsprechung des BFH zu § 7 GewStG
133 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 11.06.2026, IV R 32/23BStBl/amtlich
1. Erbringt eine gewerblich tätige inländische Personengesellschaft ausschließlich Agenturleistungen für den Schifffahrtsbetrieb ihres vermögensmäßig allein beteiligten, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen abkommensberechtigten…
- BFH, Urteil vom 11.12.2025, III R 38/22BStBl/amtlich
1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. 2. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der…
- BFH, Urteil vom 11.12.2025, IV R 17/23BStBl/amtlich
1. Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten…
- BFH, Urteil vom 30.07.2025, X R 29/21BStBl/amtlich
1. Nach Insolvenzeröffnung ist die Einkommensteuerschuld zunächst nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien einheitlich zu ermitteln, sodann nach insolvenzrechtlichen Kriterien im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte auf die verschiedenen insolvenzrechtlichen…
- BFH, Urteil vom 16.07.2025, I R 20/22BStBl/amtlich
1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I…
- BFH, Urteil vom 08.05.2025, IV R 40/22BStBl/amtlich
1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der…
- BFH, Urteil vom 08.05.2025, IV R 9/23BStBl/amtlich
1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der…
- BFH, Urteil vom 18.12.2024, I R 12-13/21, I R 12/21, I R 13/21BStBl/amtlich
1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig…
- BFH, Urteil vom 21.11.2024, IV R 26/22BStBl/amtlich
1. Wird an einem Mitunternehmeranteil eine atypische Unterbeteiligung begründet, entsteht eine weitere Mitunternehmerschaft in Gestalt der Unterbeteiligungsgesellschaft und damit eine (zumindest) doppelstöckige Mitunternehmerschaft. 2. Veräußert der…
- BFH, Urteil vom 16.10.2024, I R 16/20BStBl/amtlich
1. Die von einer AG (als Organgesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind in vollem Umfang in die gewerbesteuerrechtliche Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) einzubeziehen.…
- BFH, Urteil vom 07.08.2024, IV R 22/23BStBl/amtlich
Die in § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) angeordnete rückwirkende Geltung…
- BFH, Urteil vom 14.03.2024, V R 51/20BStBl/amtlich
1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der…
121 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
BMF-Schreiben zu § 7 GewStG
Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche