§ 14 GewStGFestsetzung des Steuermessbetrags
¹Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. ²Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. ³Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der Steuerpflicht (abgekürzter Erhebungszeitraum).
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2002 I 4167. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 14 GewStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 14.1 GewStRRichtlinieFestsetzung des Steuermessbetrags
¹Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr, wenn die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs besteht. ²Der Steuermessbetrag wird jeweils für den…
- H 14.1 (Gewerbliche Einkünfte - Keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid) GewStHHinweisGewerbliche Einkünfte - Keine Bindung an den Einkommensteuerbescheid
Sind im Einkommensteuerbescheid Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht als solche aus Gewerbebetrieb, sondern aus anderen Einkunftsarten, z. B. aus selbständiger Arbeit, behandelt, ist in dem Einkommensteuerbescheid…
- H 14.1 (Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer Personengesellschaft) GewStHHinweisFestsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer Personengesellschaft
Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer Personengesellschaft kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer verfassungswidrigen Überbesteuerung im Sinne des sog. Halbteilungsgrundsatzes führen…
Rechtsprechung des BFH zu § 14 GewStG
16 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 08.05.2025, IV R 9/23BStBl/amtlich
1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der…
- BFH, Urteil vom 10.04.2025, IV R 21/22BStBl/amtlich
Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren…
- BFH, Urteil vom 17.10.2024, III R 1/23BStBl/amtlich
Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie…
- BFH, Urteil vom 01.09.2022, IV R 25/19BStBl/amtlich
1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem…
- BFH, Urteil vom 10.02.2022, IV R 6/19BStBl/amtlich
1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung…
- BFH, Urteil vom 19.12.2019, IV R 8/17BStBl/amtlich
1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen . 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein…
- BFH, Urteil vom 25.04.2018, IV R 8/16BStBl/amtlich
1. Scheiden während des Erhebungszeitraums bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt ab diesem Zeitpunkt die Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als…
- BFH, Urteil vom 04.12.2014, IV R 27/11BStBl/amtlich
Die Aufteilung des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Feststellung der Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG erfolgt ausschließlich nach dem Verhältnis des der Steuerermäßigung unterliegenden Gewinns zu dem gesamten Gewinn aus Gewerbebetrieb.…
- BFH, Urteil vom 22.08.2012, I R 9/11BStBl/amtlich
Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht .
- BFH, Urteil vom 25.04.2012, I R 24/11BStBl/amtlich
Der sog. Sanierungserlass (BMF-Schreiben vom 27. März 2003, BStBl I 2003, 240) ist weder eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung noch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift einer obersten Landesfinanzbehörde i.S. des § 184 Abs. 2 AO. Aus dem…
- BFH, Urteil vom 11.05.2023, IV R 3/19NV
1. NV: Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz…
- BFH, Beschluss vom 27.11.2019, IV R 46/16NV
1. NV: Klagt eine Personengesellschaft --insoweit aus eigenem Recht-- gegen einen Gewerbesteuermessbescheid und gleichzeitig --insoweit als Prozessstandschafterin ihrer Gesellschafter-- gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid, so handelt es sich, wenn beide…
4 weitere Entscheidungen im Rechtsprechungsarchiv.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche