BFH, Urteil vom 11.05.2023 – IV R 3/19
Aus dem Leitsatz
1. NV: Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt…
Leitsatz
- NV: Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird.
- NV: Der Steuerpflichtige ist dadurch nicht rechtsschutzlos gestellt. Die Verwaltungsgerichte haben im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid die Bestimmung des Steuergläubigers, also der hebeberechtigten Gemeinde, zu prüfen, wenn diese nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsverfahrens war (Bestätigung von BFH-Urteil vom 19.11.2003 - I R 88/02, BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751 und BFH-Beschluss vom 09.01.2013 - IV B 64/11).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Revisionsklägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.09.2017 - 13 K 3144/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Revisionskläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 14. September 2017, Az: 13 K 3144/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 184 Abs. 1 AOFestsetzung von Steuermessbeträgen
- § 184 Abs. 3 AOFestsetzung von Steuermessbeträgen
- § 185 AOGeltung der allgemeinen Vorschriften
- § 190 AOZuteilungsverfahren
- § 40 Abs. 2 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
- § 14 GewStGFestsetzung des Steuermessbetrags
- § 35b GewStGÄnderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
- § 40 VwGO
- § 65 VwGO
- § 189 S. 3 AOÄnderung der Zerlegung
- § 174 Abs. 1 AOWiderstreitende Steuerfestsetzungen
- § 1 Abs. 2 Nr. 4 AOAnwendungsbereich
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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