4. SenatNV

BFH, Urteil vom 11.05.2023 – IV R 3/19

Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid
ECLI: DE:BFH:2023:U.110523.IVR3.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt…

Leitsatz

  1. NV: Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar unter anderem über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird.
  2. NV: Der Steuerpflichtige ist dadurch nicht rechtsschutzlos gestellt. Die Verwaltungsgerichte haben im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid die Bestimmung des Steuergläubigers, also der hebeberechtigten Gemeinde, zu prüfen, wenn diese nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsverfahrens war (Bestätigung von BFH-Urteil vom 19.11.2003 - I R 88/02, BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751 und BFH-Beschluss vom 09.01.2013 - IV B 64/11).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Revisionsklägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.09.2017 - 13 K 3144/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Revisionskläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 14. September 2017, Az: 13 K 3144/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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