1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 18.12.2024 – I R 12-13/21, I R 12/21, I R 13/21

Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs
ECLI: DE:BFH:2024:U.181224.IR12.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich"…

Leitsatz

  1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt.
  2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.02.2021 - 5 K 197/18 und vom 10.02.2021 - 5 K 198/18 werden als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten der Revisionsverfahren hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 10. Februar 2021, Az: 5 K 197/18, Urteil; vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 10. Februar 2021, Az: 5 K 198/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 20 Abs. 2 S. 1 DBA LUX
  • Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA LUX
  • § 42 AOMissbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • § 7 S. 1 GewStGGewerbeertrag
  • § 15b EStGVerluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
  • § 50d Abs. 11 EStGAnwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Art. 1 Abs. 2 EWGRL 435/90
  • Art. 1 Abs. 2 EURL 96/2011

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