Gewerbesteuer-Richtlinien und Hinweise (GewStR/GewStH) · Fassung 2024

H 1.8 (Verzinsung der Gewerbesteuer) GewStH

Verzinsung der GewerbesteuerHinweis der Finanzverwaltung zu § 1 GewStG – Fassung 2024.

Amtlicher Wortlaut

§§ 233 ff. AO

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Gewerbesteuer-Richtlinien und Hinweise (GewStR/GewStH), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 1 GewStG – Steuerberechtigte

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.

§ 1 GewStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 1 GewStG

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BFH-Rechtsprechung zu § 1 GewStG

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