H 10a.3 (3) (Ausscheiden von Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft) GewStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– R 10a.3 Abs. 3 Satz 9 Nr. 1, 2, 4 und 9 – Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.05.1993 - BStBl II S. 616 und BFH vom 14.12.1989 – BStBl II 1990 S. 436, vom 02.03.1983 – BStBl II S. 427 – Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus…
Amtlicher Wortlaut
– R 10a.3 Abs. 3 Satz 9 Nr. 1, 2, 4 und 9
– Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.05.1993 - BStBl II S. 616 und BFH vom 14.12.1989 – BStBl II 1990 S. 436, vom 02.03.1983 – BStBl II S. 427
– Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden (BFH vom 12.11.2020 – BStBl II 2021 S. 722).
– Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs setzt die ununterbrochene Unternehmeridentität voraus, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen - selbst für eine logische Sekunde - zum Wegfall des Verlustabzugs führen (BFH vom 11.10.2012 – BStBl II 2013 S. 176).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Gewerbesteuer-Richtlinien und Hinweise (GewStR/GewStH), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 10a GewStG – Gewerbeverlust
¹Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. ²Der 1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag ist bis zu 60 Prozent um nach Satz 1 nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen. ³Im Fall des § 2…
§ 10a GewStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 10a GewStG
20 von 34 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R 10a.1 (1) GewStR – ErmittlungGewStH
- R 10a.1 (2) GewStR – Gesonderte FeststellungGewStH
- R 10a.1 (3) GewStR – VerlustabzugGewStH
- R 10a.2 GewStR – UnternehmensidentitätGewStH
- R 10a.3 (1) GewStR – AllgemeinesGewStH
- R 10a.3 (2) GewStR – EinzelunternehmenGewStH
- R 10a.3 (3) GewStR – MitunternehmerschaftenGewStH
- R 10a.3 (4) GewStR – KapitalgesellschaftenGewStH
- R 10a.4 GewStR – OrganschaftGewStH
- H 10a.1 (Allgemeines) GewStH – AllgemeinesGewStH
- H 10a.1 (Feststellungsfrist für Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes) GewStH – Feststellungsfrist für Feststellung des vortragsfähigen GewerbeverlustesGewStH
- H 10a.1 (Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft) GewStH – Gesellschafterwechsel bei einer PersonengesellschaftGewStH
- H 10a.1 (Grundlagenbescheid) GewStH – GrundlagenbescheidGewStH
- H 10a.1 (Verlustausgleich bei Verschmelzung von Personengesellschaften) GewStH – Verlustausgleich bei Verschmelzung von PersonengesellschaftenGewStH
- H 10a.1 (Verlustausgleich und Freibetrag) GewStH – Verlustausgleich und FreibetragGewStH
- H 10a.2 (Abgrenzungsmerkmale) GewStH – AbgrenzungsmerkmaleGewStH
- H 10a.2 (Betriebsaufspaltung) GewStH – BetriebsaufspaltungGewStH
- H 10a.2 (Betriebsunterbrechung) GewStH – BetriebsunterbrechungGewStH
- H 10a.2 (Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes) GewStH – Einbringungsbedingter Übergang des GewerbeverlustesGewStH
- H 10a.2 (Gewerblich geprägte Personengesellschaft) GewStH – Gewerblich geprägte PersonengesellschaftGewStH
BFH-Rechtsprechung zu § 10a GewStG
6 von 49 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 15.04.2026, I R 20/25 (I R 59/12), I R 20/25, I R 59/121. Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes…
- BFH, Urteil vom 19.03.2025, XI R 2/231. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des…
- BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 30/211. Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts gemäß § 10a…
- BFH, Urteil vom 14.03.2024, V R 2/24Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der…
- BFH, Urteil vom 14.03.2024, V R 51/201. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende…
- BFH, Urteil vom 01.02.2024, IV R 26/21Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der…
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Ermittlungsschema der Gewerbesteuer?
Gewinn (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) − Kürzungen (§ 9 GewStG) − Verlust (§ 10a GewStG) → Abrundung 100 € → Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) → × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) → × Hebesatz (§ 16 GewStG)
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche