H 33a.2 (Auswärtige Unterbringung) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Asthma Keine auswärtige Unterbringung des Kindes wegen Asthma BFH vom 26.06.1992 – III R 83/91 (BStBl II 1993 S. 212) – Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen Werden die Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen…
Amtlicher Wortlaut
– Asthma
Keine auswärtige Unterbringung des Kindes wegen Asthma >BFH vom 26.06.1992 – III R 83/91 (BStBl II 1993 S. 212)
– Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen
Werden die Aufwendungen für den Schulbesuch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, kann kein zusätzlicher Freibetrag nach § 33a Abs. 2 gewährt werden (>BFH vom 12.05.2011 – VI R 37/10, BStBl II S. 783).
– Getrennte Haushalte beider Elternteile
Auswärtige Unterbringung liegt nur vor, wenn das Kind aus den Haushalten beider Elternteile ausgegliedert ist (>BFH vom 05.02.1988 – III R 21/87, BStBl II S. 579).
– Haushalt des Kindes in Eigentumswohnung des Stpfl.
Auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn das Kind in einer Eigentumswohnung des Stpfl. einen selbständigen Haushalt führt (>BFH vom 26.01.1994 – X R 94/91, BStBl II S. 544 und vom 25.01.1995 – X R 37/94, BStBl II S. 378). Ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 wegen auswärtiger Unterbringung ist ausgeschlossen, wenn die nach dem EigZulG begünstigte Wohnung als Teil eines elterlichen Haushalts anzusehen ist (>BMF vom 21.12.2004 – BStBl I 2005 S. 305, Rz. 63).
– Klassenfahrt
Keine auswärtige Unterbringung, da es an der erforderlichen Dauer fehlt >BFH vom 05.11.1982 – VI R 47/79 (BStBl II 1983 S. 109)
– Legasthenie
Werden Aufwendungen für ein an Legasthenie leidendes Kind als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 berücksichtigt (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c EStDV), ist daneben ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 wegen auswärtiger Unterbringung des Kindes nicht möglich (>BFH vom 26.06.1992 – III R 8/91, BStBl II 1993 S. 278).
– Praktikum
Keine auswärtige Unterbringung bei Ableistung eines Praktikums außerhalb der Hochschule, wenn das Kind nur dazu vorübergehend auswärtig untergebracht ist >BFH vom 20.05.1994 – III R 25/93 (BStBl II S. 699)
– Sprachkurs
Keine auswärtige Unterbringung bei dreiwöchigem Sprachkurs >BFH vom 29.09.1989 – III R 304/84 (BStBl II 1990 S. 62)
– Verheiratetes Kind
Auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn ein verheiratetes Kind mit seinem Ehegatten eine eigene Wohnung bezogen hat (>BFH vom 08.02.1974 – VI R 229/70, BStBl II S. 299).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 33a EStG – Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
(1) ¹Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. ²Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person…
§ 33a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 33a EStG
- R 33a.1 EStR – Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige BerufsausbildungEStH
- R 33a.2 EStR – Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen KindesEStH
- R 33a.3 EStR – Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 3 EStGEStH
- H 33a.1 (Abgrenzung zu § 33) EStH – Abgrenzung zu § 33EStH
- H 33a.1 (Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge) EStH – Anrechnung eigener Einkünfte und BezügeEStH
- H 33a.1 (Geringes Vermögen („Schonvermögen“)) EStH – Geringes Vermögen („Schonvermögen“)EStH
- H 33a.1 (Geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten) EStH – Geschiedene oder dauernd getrennt lebende EhegattenEStH
- H 33a.1 (Haushaltsgemeinschaft) EStH – HaushaltsgemeinschaftEStH
- H 33a.1 (Heimunterbringung) EStH – HeimunterbringungEStH
- H 33a.1 (Personen in einem Altenheim oder Altenwohnheim) EStH – Personen in einem Altenheim oder AltenwohnheimEStH
- H 33a.1 (Personen im Ausland) EStH – Personen im AuslandEStH
- H 33a.1 (Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis) EStH – Personen mit einer AufenthaltserlaubnisEStH
- H 33a.1 (Unterhaltsanspruch der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes) EStH – Unterhaltsanspruch der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen KindesEStH
- H 33a.1 (Unterhaltsberechtigung) EStH – UnterhaltsberechtigungEStH
- H 33a.2 (Freiwilliges soziales Jahr) EStH – Freiwilliges soziales JahrEStH
- H 33a.2 (Studiengebühren) EStH – StudiengebührenEStH
- H 33a.3 (Allgemeines) EStH – AllgemeinesEStH
- H 33a.3 (Besonderheiten bei Zuschüssen) EStH – Besonderheiten bei ZuschüssenEStH
- H 33a (Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen) LStH – Außergewöhnliche Belastung in besonderen FällenLStH
BFH-Rechtsprechung zu § 33a EStG
6 von 61 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 25.09.2025, III R 20/231. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des…
- BFH, Urteil vom 29.02.2024, VI R 21/211. Die Wertgrenze in Höhe von 15.500 € (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) für "ein geringes Vermögen" im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (sogenanntes…
- BFH, Urteil vom 08.06.2022, VI R 45/201. Anrechenbare Einkünfte i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG sind die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG. 2. Negative Einkünfte der unterhaltenen Person…
- BFH, Urteil vom 02.12.2021, VI R 40/191. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu…
- BFH, Urteil vom 31.03.2021, VI R 2/19Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen…
- BFH, Urteil vom 16.12.2020, VI R 46/181. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist auch für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen zu gewähren, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wegen der zumutbaren…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche