BFH, Urteil vom 26.03.2015 – IV R 7/12
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Einbringung eines Grundstücks aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft stellt einen tauschähnlichen Vorgang dar, wenn dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Grundstücks entsprechen.
Leitsatz
- NV: Die Einbringung eines Grundstücks aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft stellt einen tauschähnlichen Vorgang dar, wenn dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Grundstücks entsprechen.
- NV: Die Personengesellschaft hat das eingebrachte Grundstück mit dem gemeinen Wert zu aktivieren. Der gemeine Wert ist ein objektiver Wert, der vom FG festzustellen bzw. zu überprüfen ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 2011 8 K 574/08 aufgehoben. Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 12. Dezember 2011, Az: 8 K 574/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 2 BewGBewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
- § 7 Abs. 1 S. 1 EStGAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 7 Abs. 4 EStGAbsetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 4 Abs. 1 S. 1 EStGGewinnbegriff im Allgemeinen
- § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStGBewertung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
- Vermietung & Verpachtung§ 7 EStGRegelmäßig geprüft
- Planmäßige Abschreibungen§ 7 EStGSehr häufig geprüft
- Einkunftsarten & Einkünfteermittlung§ 4 EStGRegelmäßig geprüft
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben§ 4 EStGRegelmäßig geprüft
- Entnahmen & Einlagen§ 4 EStG, § 6 EStGRegelmäßig geprüft
- Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach§ 4 EStGSehr häufig geprüft
- Anschaffungs- & Herstellungskosten§ 6 EStGSehr häufig geprüft
- Teilwertabschreibung & Wertaufholung§ 6 EStGSehr häufig geprüft
- Rückstellungen§ 6 EStGSehr häufig geprüft
- Geringwertige Wirtschaftsgüter & Sammelposten§ 6 EStGRegelmäßig geprüft
- Ergänzungs- & Sonderbilanzen§ 6 EStGSehr häufig geprüft
Weitere Entscheidungen zu § 9 BewG
- BFH X R 34/21 vom 23.04.2026amtlichErmittlung der gemeinen Werte der übertragenden Körperschaft bei Verschmelzung1. Werden bei einer Verschmelzung auf eine andere Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 die…
- BFH II R 15/21 vom 25.09.2024amtlichAbleitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten1. Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) auf den…
- BFH II R 49/22 vom 25.09.2024amtlichAbleitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen; Berücksichtigung eines Holdingabschlags1. Der gemeine Wert eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft lässt sich nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes aus…
- BFH II R 30/21 vom 31.07.2024amtlichKeine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WohnungseigentümergemeinschaftDie Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend…
- BFH II R 22/21 vom 10.04.2024amtlichWerterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung1. Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe…
- BFH X R 17/20 vom 16.11.2022amtlichBewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital…
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?
Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?
- § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG: Ansatz des Betriebsvermögens nach handelsrechtlichen GoB
- Ansatzvorbehalte in § 5 Abs. 1a bis 5 EStG (z. B. § 5 Abs. 2, Abs. 4a EStG)
- Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG mit Vorrang der §§ 6, 6a, 7 EStG
- Eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG) mit Verzeichnispflicht
- Steuerliche Wahlrechte können nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Wie wirkt sich ein Skontoabzug auf die Anschaffungskosten eines Anlageguts aus?
- Skonto ist Anschaffungspreisminderung (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)
- Minderung erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Zahlung nach dem Stichtag: AK und Verbindlichkeit am Stichtag ungekürzt (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG; AfA von den geminderten AK (§ 7 Abs. 1 S. 1 EStG; H 6.2 (Skonto) EStH)
Typische Nachfrage: Darf ein bei Anlagegütern erhaltenes Skonto als Ertrag ausgewiesen werden? - 4Prüferfrage · eigene Seite
Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?
- Wert liegt mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08)
- Objektive RND maßgeblich (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08); AfA-Tabellen bzw. § 7 Abs. 4, 5 EStG bei Gebäuden (H 7.4 (AfA-Tabellen) EStH)
- Steuerlich dann Wahlrecht zur TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)
- Handelsrechtlich Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei dauernder Minderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB)
Typische Nachfrage: Und wann ist bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens von einer dauernden Wertminderung auszugehen? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Anschaffungszeitpunkt und AfA im Erstjahr?
Anschaffung = Lieferung (§ 9a EStDV). AfA zeitanteilig: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche