Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?
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Zum Thema Teilwertabschreibung & Wertaufholung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage
Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?
- Wert liegt mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08)
- Objektive RND maßgeblich (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08); AfA-Tabellen bzw. § 7 Abs. 4, 5 EStG bei Gebäuden (H 7.4 (AfA-Tabellen) EStH)
- Steuerlich dann Wahlrecht zur TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)
- Handelsrechtlich Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei dauernder Minderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB)
Typische Nachfrage: Und wann ist bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens von einer dauernden Wertminderung auszugehen? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Rohstoffe (AK 20.000 €) haben am 31.12.2025 einen Wiederbeschaffungspreis von 17.000 €. Bis zur Bilanzaufstellung steigt der Preis wieder auf 20.000 €. Wie ist zu bewerten?
HB: strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) – Abschreibung auf den Stichtagswert von 17.000 €; der spätere Preisanstieg ist wertbegründend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). StB: TWA nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Beim UV ist dies nach der in H 6.7 (Teilwertabschreibung) EStH genannten Verwaltungsauffassung nur der Fall, wenn die Minderung bis zur Bilanzaufstellung anhält – hier nicht → 20.000 €.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist eine voraussichtlich nur vorübergehende Wertminderung bei Finanzanlagen in der HB zu behandeln?
Für Finanzanlagen gewährt § 253 Abs. 3 S. 6 HGB ein Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung. Steuerlich ist eine TWA in diesem Fall unzulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).
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UV: strenges Niederstwertprinzip – Abschreibung auf niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert, unabhängig von der Dauer.
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG)?
Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, unter der Annahme der Betriebsfortführung.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
[…]
(4) ¹Bei Gebäuden sind abweichend von Absatz 1 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:
1. bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent,
2. bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die
[…]
§ 6 EStG – Bewertung
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen. ²Ist der Teilwert auf Grund […]
§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung
[…]
(3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des […]
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- § 253 Abs. 3 S. 5 HGB?Wissensfrage
- § 253 Abs. 3 S. 6 HGB?Wissensfrage
- Teilwertvermutungen?Wissensfrage
Teilwertabschreibung & Wertaufholung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche