Welche Regeln gelten für die Wertaufholung in Handels- und Steuerbilanz?
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Zum Thema Teilwertabschreibung & Wertaufholung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Prüferfrage
Welche Regeln gelten für die Wertaufholung in Handels- und Steuerbilanz?
- HB: Zuschreibungsgebot nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB, Ausnahme Geschäfts- oder Firmenwert (S. 2)
- StB: § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG, für Nr. 2 über S. 3 – Ansatz der fortgeführten AK/HK, wenn kein niedrigerer Teilwert nachgewiesen wird
- Feststellungslast beim Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG), jährliche Prüfung (H 6.2 (Wertaufholungsgebot bei Beteiligungen) EStH)
- Obergrenze: fortgeführte AK/HK ohne Berücksichtigung der TWA
Typische Nachfrage: Wie wirkt sich die Zuschreibung auf eine zuvor nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG nicht abziehbare TWA einer Beteiligung aus? - 2Klausurfrage · eigene Seite
Rohstoffe (AK 20.000 €) haben am 31.12.2025 einen Wiederbeschaffungspreis von 17.000 €. Bis zur Bilanzaufstellung steigt der Preis wieder auf 20.000 €. Wie ist zu bewerten?
HB: strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) – Abschreibung auf den Stichtagswert von 17.000 €; der spätere Preisanstieg ist wertbegründend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). StB: TWA nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Beim UV ist dies nach der in H 6.7 (Teilwertabschreibung) EStH genannten Verwaltungsauffassung nur der Fall, wenn die Minderung bis zur Bilanzaufstellung anhält – hier nicht → 20.000 €.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Wie ist eine voraussichtlich nur vorübergehende Wertminderung bei Finanzanlagen in der HB zu behandeln?
Für Finanzanlagen gewährt § 253 Abs. 3 S. 6 HGB ein Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung. Steuerlich ist eine TWA in diesem Fall unzulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
AV: außerplanmäßige Abschreibung Pflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Finanzanlagen: Abschreibungswahlrecht auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung.
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung
[…]
(5) Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 5 oder 6 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten.
[…]
§ 6 EStG – Bewertung
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen. ²Ist der Teilwert auf Grund […]
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- Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG)?Wissensfrage
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Teilwertabschreibung & Wertaufholung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche