Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB?

Wissensfrage zu Teilwertabschreibung & Wertaufholung (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Teilwertabschreibung & Wertaufholung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. AV: außerplanmäßige Abschreibung Pflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Rohstoffe (AK 20.000 €) haben am 31.12.2025 einen Wiederbeschaffungspreis von 17.000 €. Bis zur Bilanzaufstellung steigt der Preis wieder auf 20.000 €. Wie ist zu bewerten?

    HB: strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) – Abschreibung auf den Stichtagswert von 17.000 €; der spätere Preisanstieg ist wertbegründend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). StB: TWA nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Beim UV ist dies nach der in H 6.7 (Teilwertabschreibung) EStH genannten Verwaltungsauffassung nur der Fall, wenn die Minderung bis zur Bilanzaufstellung anhält – hier nicht → 20.000 €.

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    Wie ist eine voraussichtlich nur vorübergehende Wertminderung bei Finanzanlagen in der HB zu behandeln?

    Für Finanzanlagen gewährt § 253 Abs. 3 S. 6 HGB ein Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung. Steuerlich ist eine TWA in diesem Fall unzulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    GmbH schreibt Aktien einer AG auf den Teilwert ab – steuerliche Folge?

    Bei voraussichtlich dauernder Minderung ist die TWA in der StB zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG); die Gewinnminderung ist nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG außerbilanziell hinzuzurechnen. (Natürliche Person: 60 % abziehbar, § 3c Abs. 2 EStG.)

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Retrograde Teilwertermittlung bei Waren (R 6.8 Abs. 2 EStR)?

    Voraussichtlicher Verkaufserlös − durchschnittlicher Unternehmergewinn − nach dem Stichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand = Teilwert (R 6.8 Abs. 2 EStR).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung

Handelsgesetzbuch

[…]

(3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des […]

Vollständiger Wortlaut von § 253 HGB

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