§ 70 FGO
Für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind unanfechtbar.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 70 FGO
17 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Beschluss vom 17.07.2026, III S 15/26BStBl/amtlich
1. Aus der Bindungswirkung des Beschlusses, mit dem sich ein Finanzgericht für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das aus seiner Sicht örtlich zuständige Finanzgericht verweist, folgt regelmäßig, dass auch dem Bundesfinanzhof eine…
- BFH, Beschluss vom 14.11.2023, IV S 24/23NV
NV: Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts (FG) bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen FG ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags.
- BFH, Beschluss vom 21.08.2018, X S 23/18NV
1. NV: Die gesetzlich angeordnete Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt ausnahmsweise dann, wenn ein solcher Beschluss auf einem offensichtlichen Irrtum beruht (bzw. offensichtlich fehlerhaft ist) und zu einem mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG…
- BFH, Beschluss vom 29.06.2015, III S 12/15NV
1. NV: Die für ein gerichtliches Aussetzungsverfahren vorzunehmende Bestimmung des örtlich zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO wird nicht unzulässig, wenn vor der Entscheidung durch den BFH der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zurückgenommen wird .…
- BFH, Beschluss vom 16.12.2014, X K 5/14NV
1. NV: "Revisionsgericht" i.S. des § 584 ZPO ist auch das Rechtsmittelgericht, das über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat. Für den Restitutionsgrund des Auffindens einer Urkunde ist jedoch stets das Gericht des ersten…
- BFH, Beschluss vom 12.02.2014, V B 39/13NV
1. NV: Der BFH prüft bei einer Entscheidung über eine Revision oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht, ob das FG für seine Entscheidung örtlich zuständig war. 2. NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt ein…
- BFH, Beschluss vom 29.01.2014, XI R 29/13NV
1. NV: Wird nach Erhebung einer Klage wegen Kindergeld durch Organisationsakt eine andere Familienkasse für die Bearbeitung des Kindergeldfalls zuständig, die ihren Sitz nicht im Gerichtsbezirk des angerufenen FG hat, lässt dies die örtliche Zuständigkeit des…
- BFH, Beschluss vom 11.01.2013, V S 27/12 (PKH)NV
1. NV: Ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. § 185 GVG) besteht für die mündliche Verhandlung, nicht jedoch für die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und zur Überprüfung von Entscheidungen eines Gerichts außerhalb der…
- BFH, Beschluss vom 20.12.2012, IV B 93/12NV
1. NV: Ein Fall des § 17a Abs. 3 Sätze 1 und 2 GVG liegt nicht vor, wenn es nicht um die Zulässigkeit des Finanzrechtsweges, sondern um die Frage geht, welcher Senat des für die Entscheidung zuständigen FG nach dessen Geschäftsverteilungsplan als gesetzlicher…
- BFH, Beschluss vom 10.12.2012, VIII S 23/12NV
NV: Begehrt ein Steuerpflichtiger die Vollziehungsaussetzung eines Steuerbescheides während eines Einspruchsverfahrens, fehlt dem BFH die instanzielle Befugnis zur Entscheidung über den Aussetzungsantrag; vielmehr ist das FG zuständig, das bei…
- BFH, Beschluss vom 25.10.2012, X S 21/12NV
NV: Mit der Zurückverweisung an das FG wird das FG zum Gericht der Hauptsache und ist damit für die Entscheidung über den beim BFH wegen AdV im Rahmen eines NZB-Verfahrens gestellten AdV-Antrag zuständig .
- BFH, Beschluss vom 27.08.2012, V S 25/12NV
NV: Das FG ist als das Gericht des ersten Rechtszuges für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch dann zuständig, wenn sich die Hauptsache bereits im Beschwerdeverfahren befindet .
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